Hallo,
ich bin als Monteur unterwegs und erhalte von meinem Arbeitgeber Auslöse.
Meine konkrete Frage bezieht sich auf die Kürzung der Verpflegungspauschale in Deutschland.
Wie erfolgt die Abrechnung bei einer mehrtägigen Dienstreise mit Übernachtung incl. Frühstück?
Für ein Frühstück werden 20% des maximalen Tagessatz für eine 24-stündige Abwesenheit (in Deutschland 20% von 24€ = 4,80€ ) angerechnet.
Wegen der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze wird seit 2014 auf der Hotelrechnung Übernachtung ( 7% ) und Frühstück (19% ) seperat aufgelistet.
Wenn ein Frühstück mit 8,50€ auf der Rechnung steht, darf dann die Kürzung nur 4,80€ betragen oder ist mein Arbeitgeber berechtigt die 8,50€ zu kürzen?
Gesetzblatt § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr.2 EStG
Ich habe mehrere Artikel zu diesem Thema im Internet gefunden, aber nirgendwo steht eine Handhabung wie mit den Hotelrechnungen zu verfahren ist.
Vielen Dank
R. Krüger
ich bin als Monteur unterwegs und erhalte von meinem Arbeitgeber Auslöse.
Meine konkrete Frage bezieht sich auf die Kürzung der Verpflegungspauschale in Deutschland.
Wie erfolgt die Abrechnung bei einer mehrtägigen Dienstreise mit Übernachtung incl. Frühstück?
Für ein Frühstück werden 20% des maximalen Tagessatz für eine 24-stündige Abwesenheit (in Deutschland 20% von 24€ = 4,80€ ) angerechnet.
Wegen der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze wird seit 2014 auf der Hotelrechnung Übernachtung ( 7% ) und Frühstück (19% ) seperat aufgelistet.
Wenn ein Frühstück mit 8,50€ auf der Rechnung steht, darf dann die Kürzung nur 4,80€ betragen oder ist mein Arbeitgeber berechtigt die 8,50€ zu kürzen?
Gesetzblatt § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr.2 EStG
Ich habe mehrere Artikel zu diesem Thema im Internet gefunden, aber nirgendwo steht eine Handhabung wie mit den Hotelrechnungen zu verfahren ist.
Vielen Dank
R. Krüger