Doppelte Haushaltsführung: Regeln und Tipps

Wolff von Rechenberg
Arbeitsmarkt und Arbeitsleben verlangen von Berufstätigen immer mehr Mobilität. Häufig rückt die Arbeitsstätte dabei so weit weg vom Wohnort, dass die Strecke zum täglichen Pendeln nicht mehr zumutbar ist. Aber nicht jeder Arbeitnehmer oder Selbstständige kann und will der Arbeit hinterherziehen. Das zwingt den Berufstätigen zu einer doppelten Haushaltsführung.

Der Fiskus erleichtert ein solches Schicksal mit allerlei Steuervergünstigungen. Arbeitnehmer können die Kosten in ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten ansetzen - bis zur Höhe von 1.000 Euro monatlich. Alternativ kann der Arbeitgeber die Kosten übernehmen - innerhalb dieser Grenzen steuerfrei. Was die Finanzämter bei einer doppelten Haushaltsführung zu berücksichtigen haben, regelt im Wesentlichen Richtlinie 9.11 der Lohnsteuerrichtlinien 2011 (LStR2011). 

Bedingungen für eine doppelte Haushaltsführung

Die doppelte Haushaltsführung erfordert 
  1. eine Hauptwohnung, die den Lebensmittelpunkt bildet, und
  2. eine Dienst- oder Zweitwohnung am Arbeitsort. 

Die Zweitwohnung muss eine Unterkunft sein, die der Steuerzahler beruflich veranlasst bewohnt. Ob es sich um eine Wohnung, ein möbliertes Zimmer oder die Unterkunft in einer Kaserne handelt, spielt keine Rolle. Sie muss sich in der Nähe zum Beschäftigungsort (der Betriebsstätte) befinden. Sie muss zumindest näher am Arbeitsort als am Hauptwohnort liegen. 
Beispiel: Befindet sich der Arbeitsort in 200 Kilometer Entfernung vom Hauptwohnort, dann darf die Zweitwohnung höchstens 100 Kilometer vom Arbeitsort entfernt liegen. 

Während die Wohnung am Arbeitsort nur selten Rätsel aufgibt, streiten sich Steuerzahler und Finanzämter immer wieder über die Hauptwohnung. Denn davon hängt ab, ob das Finanzamt die Doppelte Haushaltsführung akzeptiert. 

Bei der Hauptwohnung muss es sich zunächst um eine Wohnung handeln, an der der Steuerzahler ein Nutzungsrecht besitzt. Das heißt: Entweder handelt es sich um ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung des Steuerzahlers oder er zahlt Miete für die Wohnung. Möglich ist auch ein abgeleitetes oder gemeinsames Nutzungsrecht. Die Wohnung kann also auch auf den Namen des Ehepartners oder Lebenspartners laufen, oder auf den eines Mitbewohners.

Einfach eine Briefkastenadresse als Hauptwohnung angeben und die Steuervorteile mitnehmen? Das lässt das Finanzamt nicht durchgehen. Der Steuerzahler muss eine Kostenbeteiligung an der Hauptwohnung nachweisen. Der Münchener Steuerberater Thomas Bauerfeind rät: Der Steuerzahler sollte mindestens 10 Prozent der Kosten der Hauptwohnung tragen und das nachweisen können. Nur Eheleute oder eingetragene Lebenspartner können auf den Nachweis einer Kostenbeteiligung verzichten.
  
Der Steuerzahler muss schließlich am Hauptwohnort seinen Lebensmittelpunkt haben. Der Nachweis fällt relativ leicht, wenn der Ehepartner dort wohnt. Doch selbst wenn der Ehepartner ebenfalls am Arbeitsort wohnt und beide Ehepartner dort zusammenwohnen, gilt der Arbeitsort noch nicht als Hauptwohnung. Das hat der Bundesfinanzhof 2014 entschieden (Az.: VI R 16/14).

Das Finanzamt muss alle Lebensumstände bewerten. Wenn das Ehepaar am Hauptwohnsitz Freundschaften pflegt, in der Kirchengemeinde oder im Fußballverein aktiv ist, dann hat der Hauptwohnsitz selbst dann als solcher zu gelten, wenn die Eheleute den größten Teil ihrer gemeinsamen Zeit am Arbeitsort verbringen. 
Achtung! Vor allem Singles sollten sich auf Fragen des Finanzamts nach dem Mittelpunkt ihres Lebensinteresses einrichten, wenn sie eine doppelte Haushaltsführung geltend machen wollen. 


Doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen

Auf Dauer geht eine doppelte Haushaltsführung ins Geld. Der Staatschafft Milderung durch eine ganze Reihe von Steuerprivilegien. Die Kosten kann der Betroffene als Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Ist der Berufspendler Arbeitnehmer, dann kann alternativ auch der Arbeitnehmer die Kosten für die doppelte Haushaltsführung erstatten. Für beide Varianten gelten dieselben Grenzen.

Für einen Übergangszeitraum von drei Monaten nach dem Umzug in die Zweitwohnung am Dienstort können Berufstätige Verpflegungskostenpauschale von 24 Euro am Tag als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Ist die Dienstwohnung ein Hotelzimmer, kann der Wochenendheimfahrer für jeden Werktag, den er dort verbringt eine Verpflegungskostenpauschale absetzen.
Achtung! Entsteht eine doppelte Haushaltsführung, weil ein Steuerzahler seinen Hauptwohnsitz an einen anderen Ort verlegt, dann wird das Finanzamt genau hinsehen und die Verpflegungskostenpauschale verweigern

So können Wochenendheimfahrer die Kosten ihrer Zweitwohnung und einen Teil der Ausstattung steuerlich absetzen. Allerdings sieht der Gesetzgeber eine Höchstgrenze von 1.000 Euro im Monat vor. Zu Kosten der Zweitwohnung zählen Miete und Nebenkosten am Ort.
Achtung! Die Miete gilt nur als angemessen, wenn sie nicht über der Durchschnittsmiete für eine Wohnung von 60 Quadratmetern am Dienstort liegt. (BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06)

Auch die Rundfunkgebühr und die Miete für den Stellplatz zählen zu den steuerlich absetzbaren laufenden Kosten der Dienstwohnung. Zahlt der Steuerzahler für die Gartenbenutzung, dann kann er auch diesen Betrag von der Steuer absetzen. Hotelbewohner können die Kosten für das Hotelzimmer von der Steuer absetzen.
Achtung! Das Frühstück muss dabei getrennt ausgewiesen sein und herausgerechnet werden. Ist das Frühstück nicht getrennt ausgewiesen, dann muss die Verpflegungspauschale um 4,80 Euro gekürzt werden.

Bei Übernachtung im Ausland müssen die Kosten für Übernachtung und Frühstück um 20 % des länderspezifischen Verpflegungspauschbetrages für über 24 Stunden Abwesenheit gekürzt werden, um das Frühstück aus den Unterbringungskosten herauszurechnen.

Mutige Steuerzahler können auch versuchen, die Erstausstattung der Dienstwohnung von der Steuer abzusetzen. So gelten als abzugsfähig:
  • Bett,
  • Bettwäsche,
  • Schränke,
  • Tische,
  • Stühle und andere Sitzmöbel,
  • Kücheneinrichtung,
  • Vorhänge,
  • Gardinen,
  • einfache Bodenbeläge,
  • Geschirr,
  • Töpfe, Pfannen,
  • Besteck,
  • Lampen,
  • Staubsauger,
  • Putzgeräte,

Fernseh- und Rundfunkgeräte sind jedoch bereits strittig.

Doppelte Haushaltsführung mit Eigentumswohnung

Grundsätzlich kann ein Berufspendler am Dienstort auch eine Eigentumswohnung kaufen. Auch Käufer können den Steuervorteil für doppelte Haushaltsführung in Anspruch nehmen. Den Kaufpreis der Zweitwohnung muss der Käufer linear mit 2 Prozent pro Jahr. Weiterhin abzugsfähig sind
  • Schuldzinsen,
  • Renovierungskosten,
  • Nebenkosten und ggf.
  • Zweitwohnungssteuer

Auch Maklergebühren zählen zu den Anschaffungskosten der Eigentumswohnung und sind abzugsfähig.
Achtung! Die Grenze von 1.000 Euro im Monat gilt auch für den Werbungskostenabzug von Kosten für die Eigentumswohnung. Kommt die Eigentumswohnung teurer, bleibt der Besitzer auf den Mehrkosten sitzen.

Umzugskosten

Wenn der Berufspendler seine Dienstwohnung bezieht, wechselt oder die doppelte Haushaltsführung beendet, dann kann er die Umzugskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen (R 9.9 LStR 2011). Voraussetzung: Der Umzug muss beruflich veranlasst sein.

In § 10 Bundesumzugskostengesetz sichert der Gesetzgeber dem Steuerzahler eine Umzugskostenpauschale zu. Diese Pauschale gilt jedoch nur, wenn der Steuerzahler mit seinem Hauptwohnsitz umzieht, nicht aber für die doppelte Haushaltsführung. Deshalb muss der Umziehende alle Kosten nachweisen und absetzen, wenn er seine Dienstwohnung bezieht. Das betrifft vor allem die Transportkosten.

So kann der Berufspendler die Rechnung der Umzugsfirma von der Steuer absetzen oder die Leihgebühr für den Transporter. Fährt er sein Hab und Gut im eigenen Privatwagen in die neue Dienstwohnung kann er dafür 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer absetzen. Auch die Umzugskartons oder anderes Verpackungsmaterial kann der Berufstätige von der Steuer absetzen. Haben die Möbel auf Anhieb keinen Platz in der Wohnung, erlaubt das Finanzamt sogar den Steuerabzug für die Kosten einer Zwischenlagerung.
Achtung! Der Gesetzgeber gestattet den Steuerabzug für eine Familienheimfahrt in der Woche. Die erste Fahrt in die Dienstwohnung sowie die letzte Fahrt nach Auszug und Ende der Doppelten Haushaltsführung zählen hier nicht mit. Sie sind aber ebenfalls steuerlich absetzbar.

Lesen Sie mehr über Familienheimfahrten bei Doppelter Haushaltsführung.



Quelle: Steuerlinks.de, Doppelte-Haushaltsfuehrung.de, Gesetze-im-Internet.de
letzte Änderung W.V.R. am 23.10.2023
Autor(en):  Wolff von Rechenberg


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

30.04.2016 19:01:28 - rudi schunk

hallo Herr Wolff von Rechenberg,
Respekt,Sie haben den vollen Durchblick bei der doppelten
Haushaltsführung, soweit ich mich schlau gemacht habe; weiter so! :klatschen:
[ Zitieren | Name ]

02.05.2016 10:25:12 - wvr

Vielen Dank, Herr Schunk.
Beste Grüße
Die Redaktion
[ Zitieren | Name ]

11.01.2017 08:57:15 - Alex

Guten Tag!

Ein umfassender, gelungener Einblick!

Ich habe zwei konkrete Fragen zur Vervollständigung bezüglich der Heimfahrt: "Achtung! Der Gesetzgeber gestattet den Steuerabzug für eine Familienheimfahrt in der Woche."

Bedeutet das also eine Zusatz-Fahrt unter der Woche, oder ist damit das allgemeine Wochenendpendeln gemeint?
Also konkret: Zählt die Hinfahrt  am Montag, die Rückfahrt am Freitag sowie eine Weitere Hin-&Rückfahrt, oder nur die minimal notwendige Wochenendpendelei?

Und noch spezieller: Wie ist es, wenn man einen Tag in Heimarbeit verrichten kann? Dadurch müsste ja eine zusätzliche Fahrt "drin sein"?! Und wahrscheinlich zusätzlich das Arbeitszimmer/Büro in der Hauptwohnung absetzbar.

Schon mal danke und Grüße
[ Zitieren | Name ]

12.12.2017 09:38:58 - Gast

Guten Tag,

Ich habe auch eine Frage bezüglich der doppelten Haushaltsführung. Wie werden die monatlichen Raten der Finanzierung berücksichtigt, gehören sie zur "fiktiven Miete" ?

MfG.
[ Zitieren | Name ]

21.01.2018 19:47:22 - Gast

Guten Tag,

der Beitrag bietet eine verständliche Zusammenfassung zum Thema Familienheimfahrt . Klarstellend hätte ich noch eine Frage zu folgender Konstellation: der Arbeitnehmer verfügt zwar über einen Dienstwagen, nutzt diesen allerdings nicht für die wöchentliche Heimfahrt. Die Heimfahrt nimmt der Arbeitnehmer mit der Bahn vor. Günstiger für den Arbeitnehmer wäre es nun anstatt des Bahntickets die km-Pauschale anzusetzen (600km einfach). Aus den Gesagten heraus solte dies möglich sein? Werden von den Finanzämtern in diesen Fällen Nachweise eingefordert, dass nicht der Dienstwagen benutzt wird?

Mit freundlichen Grüßen

....
[ Zitieren | Name ]

23.07.2018 10:26:35 - Gast

Guten Tag,

ich habe bereits eind doppelte Haushaltsführung mit einer Eigentumswohnung. Leider ist mir die jetzige Wohnung zu klein (37qm)  und ich möchte die jetzige Wohnung verkaufen und mir eine größere (58 qm) anschaffen. Ist das möglich und kann ich dann wieder die Anschaffungskosten usw. absetzen?

Vielen Dank

Reinhard Schmid
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter (m/w/d) Rechnungsprüfung
Das Max-Planck-Institut für Biochemie (MPIB) in Martinsried bei München zählt zu den führenden internationalen Forschungseinrichtungen auf den Gebieten der Biochemie, Zell- und Strukturbiologie sowie der biomedizinischen Forschung und ist mit rund 28 wissenschaftlichen Abteilungen und For... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in im Projektcontrolling
Die Fraunhofer-Gesellschaft (www.fraunhofer.de) ist eine der weltweit führenden Organisationen für anwendungs­orientierte Forschung. 75 Institute entwickeln wegweisende Technologien für unsere Wirtschaft und Gesellschaft – genauer: 32 000 Menschen aus Technik, Wissenschaft, Verwaltung und... Mehr Infos >>

Buchhalter/-in (m/w/d)
Das Globana Village am Flughafen Leipzig/Halle besteht aus dem „Fashion-Campus“ um das MMC Mitteldeutsches Mode Center, welches mit über 200 Showrooms namhafter Modemarken und seinen Modemessen die zentrale Distributions- und Beschaffungsplattform für die Modeindustrie und den Modefachhandel in d... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
Essendi steht für mehr als den reinen Hotelbetrieb – wir schaffen die Dynamik, die Hotels erfolgreich macht. Als europäischer Marktführer im Economy- und Midscale-Segment investieren und agieren wir mit einem klaren Ziel: jede unserer Immobilien in einen nachhaltigen, lebendigen und bedeutungsvol... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) – Schwerpunkt Projektcontrolling & Kostenrechnung
Produktives Teamwork zahlt sich aus – das merken auch unsere Kunden, die überwiegend aus der Lebensmittelindustrie kommen. Für sie entwickeln und bauen wir komplexe Intralogistik-Lösungen und individuelle Einzelanlagen und Maschinen für Lagersysteme, Behälter- und Kartonfördertechnik, Rohrbahn- u... Mehr Infos >>

Business Controller (m/w/d)
In der ALTANA Gruppe arbeiten Sie in einer einzigartigen Innovationskultur, in der die Förderung individueller Ideen und Fähigkeiten und ein offenes, vertrauensvolles Miteinander großgeschrieben werden. BYK-Gardner bietet Ihnen eine Menge Vorteile. Im Detail: eine angenehme Betriebsgröße, in der ... Mehr Infos >>

Senior Accountant / Bilanzbuchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Sie möchten die Finanz- und Rechnungswesen-Prozesse einer internationalen Unternehmensgruppe aktiv mit­gestalten? Sie haben Erfahrung in der Erstellung von Abschlüssen und suchen eine verantwortungsvolle Position mit Entwicklungsmöglichkeiten? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Mehr Infos >>

Kaufmännischer Angestellter (m/w/d) Buchhaltung und Administration
Wir sind ein kleines, aber wach­sendes Familien­unternehmen aus Neckar­tailfingen und reali­sieren Rein­räume sowie inno­vative Prozess­um­gebungen für spannende Branchen wie Lebens­mittel, Pharma, Medizin­tech­nik, Mikro­technik, Kos­metik und viele mehr. Das Beson­dere: Mit unseren Anlagen ents... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool "doppelte Buchführung" für Buchhaltungs-Übungen

PantherMedia_Randolf-Berold_400x250.jpg
Dieses Excel-Tool zur Buchhaltung besteht aus 8 verschiedenen Tabellenblättern. Es besteht die Möglichkeit Buchhaltungsaufgaben zu berechnen und zum Abschluss zu bringen. Im Excel-Tool sind viele Formeln verbaut, die im Nachhinein mit einem Zellschutz versehen sind.  
Mehr Informationen >>

Forderungsverwaltung mit integrierter Kundendatenbank

Bild_Forderungsuebersicht.png
Mit dieser Excel-Vorlage können Sie Kundendatenbanken verwalten von bis zu 5.000 Kunden inkl. aller relevanten Kundendaten. Sie erhalten kundenbezogene Zuordnung von vergangenen und aktuellen Projekten (inkl. des akt. Status). Es gibt ein intelligentes Suchsystem nach Firma, Vor- oder Nachname, Straße, PLZ oder Stadt.
Mehr Informationen >>

ARAP Excel-Tool aktiv. Rechnungsabgrenzung leicht gemacht

Rechnungsabgrenzungsposten bilden beim Jahresabschluss Aufwendungen und Erträge, die dem Geschäftsjahr zuzuordnen sind, zu dem sie unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung wirtschaftlich gehören. Dieses ARAP Excel Tool übernimmt zuverlässig und genau monatliche zeitliche Abgrenzung und ermittelt den exakten Betrag automatisch.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>