Hallo zusammen,
ich habe gerade Probleme bei der Gehaltsabrechnung im Dezember. Ich gehe von dem Fall aus, dass ein Angestellter seinen Lohn Ende Dezember erhält, aber die Steuerverbiindlichkeiten müssen ja erst zum 10. des Folgemontags getilgt werden. Nun liegt dieses Datum ja im Folgejahr und ich frage mich jetzt, ob ich diese Steuerverbindlichkeiten, die ich ja im Dezember buche zum 31.12. als Rechnungsabgrenzung buchen muss?
Ich hoffe mir kann dabei jemand helfen
Viele Grüße, Carina
ich habe gerade Probleme bei der Gehaltsabrechnung im Dezember. Ich gehe von dem Fall aus, dass ein Angestellter seinen Lohn Ende Dezember erhält, aber die Steuerverbiindlichkeiten müssen ja erst zum 10. des Folgemontags getilgt werden. Nun liegt dieses Datum ja im Folgejahr und ich frage mich jetzt, ob ich diese Steuerverbindlichkeiten, die ich ja im Dezember buche zum 31.12. als Rechnungsabgrenzung buchen muss?
Ich hoffe mir kann dabei jemand helfen

Viele Grüße, Carina