Gutschein an Arbeitnehmer

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Gutschein an Arbeitnehmer, Lohnabrechnung
Hallo,
bin neu hier und brauche Eure hilfe.
Ein Arbeitnehmer von uns soll zum seinem Abschied ein Gutschein für eine Veranstalltung im Wert von ca.150 Euro bekommen.
Wie rechnen ich ihn ab?
Steuern Pauschal mit 30% über die Nebenbuchführung?  was ist mit SV? muss der Betrag in die Lohnabrechnug des Kollegen?


Bin ein wenig Verzveifelt   :(
Danke im Vorrauss für Eure Hilfe.
Hallo Beginner,

falls sich Deine Frage zwischenzeitlich noch nicht erledigt hat.
Geschenke/Sachzuwendungen in dieser Größenordnung (= Bruttobetrag) stellen einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar. Ist der Gutschein nur für eine Sachzuwendung (hier: Verananstaltung) ausgestellt, kann er grundsätzlich pauschal nach § 37b Abs. 2 EStG versteuert werden. Dieser geldwerte Vorteil wird zwar pauschal lohnversteuert, er unterliegt aber auch im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenzen der Verbeitragung in der Sozialversicherung. Die 37-Pauschalierung unterscheidet sich insoweit von der sonstigen Pauschalversteuerung mit SV-Freiheit (z.B. Pauschalierung Fahrtkosten nach § 40 EStG).

Bevor Du jetzt aber eine § 37b EStG-Steuer buchst solltest Du sicher sein, dass Euer Unternehmen diese Pauschalierung auch für sämtliche Sachzuwendungen im Kalenderjahr, die an Arbeitnehmer ausgegeben werden, anwenden will. Du solltest Dich da innerbetrieblich noch abstimmen, denn einmal Steuer für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer angemeldet löst Pauschalierung für derartige Sachzuwendungen des ganzen Jahres aus.

In der Gehaltsabrechnung Deines Mitarbeiters taucht nun der Gutschein als geldwerter Vorteil auf, die darauf entfallende Steuer wird  vom Arbeitgeber (30% pauschale ESt/LSt zzgl. Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer) getragen.

Wegen der Sozialversicherung muss diese Zuwendung in die Lohnabrechnung des Kollegen.

Viele Grüße
Jogi
Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist - aber auch nicht mehr
Da ich einen ähnlichen Fall habe hilft mir das auch weiter, danke dir
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