Abzinsungszinssatz gem. § 253 Abs. 2 HGB

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Abzinsungszinssatz gem. § 253 Abs. 2 HGB
Ich sitze derzeit an folgender Aufgabe für einen Mandanten, der Jahr für Jahr davon überrascht wird, dass sein tatsächlicher Aufwand für Rückstellungen in erheblichem Maße vom Plan abweicht. Ich vermute mal, dass dort lediglich der von der Bundesbank veröffentlichte Abzinsungszinssatz für die Zukunft als Trendprognose fortgeschrieben wird und so ein höherer Zinssatz für die Planrechnung ermittelt wird.

Die Bundesbank veröffentlicht ja nun einen 7-Jahres-Durchschnittszinssatz. Es steht zwar so bereits im § 253 Abs. 2 HGB, aber um es richtig kommunizieren zu können:

Wenn ich nun den Zinssatz für 03/2013 approximieren will (ist ja noch nicht veröffentlicht von der Bundesbank), muss ich jetzt also den Zins aus 02/2006 streichen (annahmegemäß hoher Zins) und für 03/2013 annahmegemäß einen recht niedrigeren Zinssatz heranziehen, richtig? Eine darüber hinaus gehende Gewichtung der Zinssätze erfolgt dabei nicht, oder?

Dazu meine nächste Frage: Auf der Seite der Bundesbank finde ich leider nur Abzinsungszinssätze nach § 253 Abs. 2 HGB, die bis 11/2008 zurückreichen. Um eine eigene Berechnung anzustellen, bräuchte ich ja nun die Zinssätze für einen Zeitraum bis 2006. Wo kann ich die finden?
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