Aufzinsen Rückstellung nach Bewertung zum 01.01.201

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Aufzinsen Rückstellung nach Bewertung zum 01.01.201
Hallo,
Sachbeispiel:

Eine langfristige Rückstellung wird zum 01.01.2010 umbewertet. Es werden von 100 TEUR z.B. 20 TEUR von den Rückstellungen in die Gewinnrücklagen umgebucht. In den Folgejahren ist die Rückstellung wieder aufzuzinsen, da der Erfüllungsbetrag zum nach Verwendung voll verbraucht werden soll. Wie wird mit den Gewinnrücklagen aus der Umbewertung umgegangen. Wogegen buche ich Aufzinsung in diesem Falle?

Gruß
Marco
Hallo,

deine Frage klingt interessant, aber so richtig kann ich mir leider keinen Reim darauf machen  :denk:

Wieso Gewinnrücklage, was für eine Rückstellung ?

Kannst du dieses Teilstück nochmal genauer schreiben "da der Erfüllungsbetrag zum nach Verwendung voll verbraucht werden soll"


schönen Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo,

hier ist die Umstellung auf BilMoG bei der Abzinsung von Rückstellungen gemeint. Vor BilMoG wurden z.B. ATZ-Rückstellungen mit 5,5% einheitlich abgezinst und der Barwert als Rückstellung in den Personalaufwand eingebucht. Nun muss der Erfüllungbetrag (also der eigentliche Auszahlungsbetrag) in den Personalaufwnad gebucht werden und die Abzinsung als Zinsertrag, wenn ich das bisher richtig verstanden habe. Damit ist im Personalaufwand der volle Betrag berücksichtig, die G+V durch den Zinsertrag troitzdem um den Zinsvorteil durch die erst spätere Auszahlung (Abzinsung) entlastet.

Als Zinssatz wird nun aber ein variabler Zinssatz, der von der Bundesbank festgesetzt wird, angewendet. Damit ergibt sich bei Alt-Rückstellungen eine Differenz bei der Abzinsung. Diese Differenz wird in die Gewinnrücklagen gebucht.

Wie die nun aber wieder aufgelöst wird, weiß ich leider auch nicht. So richtig habe ich das ganze System auch noch nicht verstanden. Eventuell kann das ja mal einer besser erklären.

Gruß, Buchi
Hallo, Buchi,
es gab bei der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des BilMoG die Möglichkeit, Aufwandsrückstellungen, die künftig nicht mehr gebildet werden dürfen, als Passivtausch den Gewinnrücklagen zuzuführen.  Für die Abzinsung der weiterhin zu bildenden Rückstellungen sehe ich das nicht so.  
Hilf mir bitte, woraus liest Du das?
Ansonsten brennt mir das Thema der Anpassung der abgezinsten Rückstellungen auch unter den Nägeln.
Gruß
Gabi
Hallo Gabi,

ne, bei der Gewinnrücklage geht es auch nur um die Differenz, die ich aus der unterscheidlichen Abzinsung nach alter und neuer Regelung ergibt. Also nur um den richtigen Anfangsbestand für 2010 herzustellen. Ich blicke da ber auch nicht richtig durch  :denk:

Diese Info habe ich vom WP. Der meint, die sich ergebenden Differenzen aus der Umstellung müssen als außerordentlicher Aufwand oder in die Gewinnrücklagen eingebucht werden, je nachdem ob Ertrag oder Aufwand.

Für die neuen Rückstellungen ist es eigentlich einfach, da hier einfach immer der Erfüllungsbetrag in den Personalaufwand gebucht wird und die Abzinsung oder Aufzinsung in den Zinsertrag oder Zinsaufwand. Das ist soweit halbwegs logisch. In der Theorie zumindest, denn in der Praxis wird man graue Haare bekommen, wenn der Zinssatz für die Abzinsung durch die Bundesbank monatlich geändert wird. Die Finanzmathematiker werden sich über zusätzliche Aufträge freuen.  :green:

Wie gesagt, ein richtigen Durchblick habe ich da leider auch nicht. Vielleicht stößt ja noch ein Experte auf diesen Beitrag.


Gruß, Buchi
Zitat
Buchi schreibt:
Hallo Gabi,

ne, bei der Gewinnrücklage geht es auch nur um die Differenz, die ich aus der unterscheidlichen Abzinsung nach alter und neuer Regelung ergibt. Also nur um den richtigen Anfangsbestand für 2010 herzustellen. Ich blicke da ber auch nicht richtig durch  

Hallo, habe mich dazu auch nochmal zumindest kurz belesen. HAb mir schon gedacht das es interessant wird :-)

Da muss ich eher Gabi zustimmen. Das ganze beruht auf Artikel 67 (3) EGHGB dort sind die Rückstellungen geregelt wo diese Verrechnungen mit den Gewinnrücklagen zulässig sind.

Bei Pensionrückstellungen gilt imho folgendes:

Ist auf Grund der geänderten Bewertung von Verpflichtungen, die die Bildung einer Rückstellung erfordern, eine Auflösung der Rückstellungen erforderlich, dürfen diese beibehalten werden, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens zum 31. Dezember 2024 wieder zugeführt werden müsste.

Wird von dem Wahlrecht nach Satz 2 kein Gebrauch gemacht, sind die aus der Auflösung resultierenden Beträge unmittelbar in die Gewinnrücklagen einzustellen.

Somit besteht wenn wie im ersten Beitrag auch von Pensionsrückstellungen geredet wird die Möglichkeit desen Betrag der ja wieder erhöht werden soll beizubehalten oder teilweise aufzulösen gegen die Gewinnrücklagen.
Da zur Erhöhung nichts angegeben ist gehe ich mal davon aus das Absatz (7) Art 67 greift (siehe unten) und somit ein Außerordentlicher Aufwand gebucht werden müsse.


und dann gibts noch Absatz (3)

Waren im Jahresabschluss für das letzte vor dem 1. Januar 2010 beginnende Geschäftsjahr Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs, Sonderposten mit Rücklageanteil nach § 247 Abs. 3, § 273 des Handelsgesetzbuchs oder Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 1 Satz 2 des Handelsgesetzbuchs in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung enthalten, können diese Posten unter Anwendung der für sie geltenden Vorschriften in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung, Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs auch teilweise, beibehalten werden
Wird von dem Wahlrecht nach Satz 1 kein Gebrauch gemacht, ist der Betrag unmittelbar in die Gewinnrücklagen einzustellen;


Absatz (7) besagt:

(7) Aufwendungen aus der Anwendung des Artikels 66 sowie der Absätze 1 bis 5 sind in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten „außerordentliche Aufwendungen" und Erträge hieraus gesondert unter dem Posten „außerordentliche Erträge" anzugeben

Gruß Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Sroko,

das ist ja vollkommen richtig.  :klatschen:  Meine Aussage dazu bezog sich auf meinen vorhergehenden Beitrag. In der ursprünglichen Frage geht es ja um den Zusammenhang mit der Anpassung der Abzinsung einer Rückstellung durch BilMoG.  :wink1:

Gruß, Buchi
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Die intern durchgeführte Abrechnung von Lohn und Gehalt gehört zu den komplexen Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Eine Vielzahl von Firmen entscheidet sich für den innovativen Ansatz, ihre Gehaltsabrechnungen......

Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Seit dem 1. April 2024 gibt es für Unternehmen eine neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung: das Qualifizierungsgeld. Grundlage ist das neu geregelte Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung......

Lohn und Gehalt: Nur 10 Prozent der Unternehmen in Europa machen die Abrechnungen komplett selbst Lohn und Gehalt: Nur 10 Prozent der Unternehmen in Europa machen die Abrechnungen komplett selbst Neun von zehn europäischen Unternehmen nehmen für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen externe Hilfe in Anspruch: 7 Prozent lagern diesen Bereich komplett aus, 83 Prozent teilweise. Das geht aus einer Umfrage......


Aktuelle Stellenangebote


Teamleitung Buchhaltung Erst kürzlich wurden wir als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet – darauf sind wir stolz! Durch die abwechslungsreiche und bürgernahe Arbeit, die von der klassischen Verwaltungsarbeit bis h......

Lohnbuchhalter (m/w/x) Als mittelständisches, zukunftsorientiertes Familienunternehmen planen und fertigen wir seit 1960 Schaltanlagen für den Maschinenbau, Anlagenbau sowie Sondermaschinenbau. Mit rund 150 motivierten und ......

(Senior) Accountant (m/w/d) CHRONEXT ist die erste E-Commerce-Adresse für Luxusuhren. Unsere Mission ist es Transparenz, Vertrauen und Freude für alle Uhrenliebhaber:innen zu schaffen! Daher bieten wir ausschließlich Uhren an, d......

Finanzbuchhalter und Bilanzbuchhalter (m/w/d) in Vollzeit Hinter außergewöhnlichen Produkten steht meist eine ebenso außergewöhnliche Geschichte, sowie außergewöhnliche Menschen. Die Entstehungsgeschichte von NEWSHA hat Liebhaber und Kenner von der ersten Mi......

Mitarbeiter (m/w/d)* Asset Services / Kapitalanlagen Das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen ist eine seit 2006 teilrechtsfähige Einrichtung der Landesärztekammer Hessen und gemäß § 5a Gesetz über das Berufsrecht und die Kammern der Heilberufe ......

Mitarbeiter Kosten­rechnung (w/m/d) Der Geschäftsbereich Finanzen und Controlling ist verant­wortlich für das Finanz- und Rechnungs­wesen des Forschungs­zentrums Jülich. Er gliedert sich in fünf Fach­bereiche und beschäftigt über 60 Mit......

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Kreditorenbuchhalter (m/w/d)
Ihre Aufgaben: In Ihrer Rolle als Kreditorenbuchhalter*in kontieren Sie die Eingangsrechnungen und verbuchen bestellbezogene und nicht bestellbezogene Eingangsrechnungen in unserem elektronischen Workflow. Sie übernehmen Kontenklärungen mit Lieferant*innen und die allgemeine Kontenabstimmungen im... Mehr Infos >>

Steuerexperte / Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Als ein markt­füh­render An­bieter von indi­vi­duellen Lösungen zur indus­triellen Prozess­wasser­auf­be­rei­tung und Ab­wasser­reinigung suchen wir einen Steuerexperten / Bilanz­buch­halter (m/w/d) am Standort Stuttgart. Ihre Aufgaben sind: Hauptansprechpartner (m/w/d) für alle s... Mehr Infos >>

Accountant Debitoren (w/m/d)
GOhiring ist eine führende Software-Lösung für automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics. Mit unserem Tool managen Recruiter:innen den gesamten Jobposting-Prozess an einem Ort – von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse entlang der Candidate-Journey. G... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Buchhaltung / Rechnungswesen (m/w/d)
Du arbeitest gern mit Zahlen und Rechnungen und suchst einen sicheren Job in einer zukunfts­orientierten Branche? Du liebst es, mit Zahlen zu jonglieren und möchtest in einem Team arbeiten, das Abwechslung und kreatives Denken schätzt? Dann haben wir die perfekte Position für Dich! Werde Teil uns... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter und Bilanzbuchhalter (m/w/d) in Vollzeit
Hinter außergewöhnlichen Produkten steht meist eine ebenso außergewöhnliche Geschichte, sowie außergewöhnliche Menschen. Die Entstehungsgeschichte von NEWSHA hat Liebhaber und Kenner von der ersten Minute an fasziniert. NEWSHA erobert seit 2013 unaufhaltsam ihren festen Platz in exklusiven Salons... Mehr Infos >>

Anlagenbuchhalter:in (m/w/d)
Wir sind Helmholtz Munich. In einer sich schnell verändernden Welt entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft. Wir forschen in den Bereichen Stoffwechselgesundheit/​Diabetes, Umweltgesundheit, molekulare Targets und Therapien, Zellprogrammierung und ‑reparat... Mehr Infos >>

Senior Accountant - Remote
Als Remote-First-Unternehmen seit 2012 ermöglicht GOhiring, die führende Software-Lösung im Bereich automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics, Recruiter:innen, den Jobposting-Prozess von überall aus zu managen. Von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) für die Finanzbuchhaltung
Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG), ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment, produziert und promotet Live-Events aller Genres und Größenordnungen in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG an 22 Standorten in ihren ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

Candis-logo-black-beige.png

Effizienter, schneller, intuitiver: das Rechnungsmanagement mit Candis 
Vom automatischen Rechnungseingang, über reibungslose Freigabeprozesse und ein GoBD-konformes Rechnungsarchiv zur nahtlosen Übertragung in die Buchhaltung – mit Candis erleben Sie ein digitalisiertes Rechnungsmanagement, genau nach Ihren Bedürfnissen. Intuitiv und ohne Handbuch. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.