Guten Morgen Profis,
durch google.de bin ich hier im Forum geladen. Ich habe auch bereits versucht über die Suchfunktion die Antworten auf meine Fragen zu finden aber leider war ich erfolglos, daher frage ich euch.
Die Firma XY plant in den nächsten 3 Jahren die Anschaffung von 2 Notebooks (zu je 400 Euro) und einem PKW (im Wert von 10.000 Euro). Hierfür bildet sie im Jahr 2012 ein Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 4.320 Euro (160 + 160 + 4.000).
Die beiden PCs wurden im Jahr 2013 angeschafft:
02.12.2013 Notebook-Kauf zum Anschaffungspreis in Höhe von 507,56 Euro (netto)
28.12.2013 Notebook-Kauf zum Anschaffungspreis in Höhe von 407,55 Euro (netto)
Das Auto wurde im Jahr 2015 gekauft:
28.10.2015 PKW-Kauf zum Anschaffungspreis in Höhe von 10.250 Euro (netto).
Bei der Erstellung der Steuererklärung 2015 fällt auf, dass der IAB in 2013 nicht berücksichtigt wurde.
Wie geht es in so einem Fall weiter?
LG Alex
durch google.de bin ich hier im Forum geladen. Ich habe auch bereits versucht über die Suchfunktion die Antworten auf meine Fragen zu finden aber leider war ich erfolglos, daher frage ich euch.
Die Firma XY plant in den nächsten 3 Jahren die Anschaffung von 2 Notebooks (zu je 400 Euro) und einem PKW (im Wert von 10.000 Euro). Hierfür bildet sie im Jahr 2012 ein Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 4.320 Euro (160 + 160 + 4.000).
Die beiden PCs wurden im Jahr 2013 angeschafft:
02.12.2013 Notebook-Kauf zum Anschaffungspreis in Höhe von 507,56 Euro (netto)
28.12.2013 Notebook-Kauf zum Anschaffungspreis in Höhe von 407,55 Euro (netto)
Das Auto wurde im Jahr 2015 gekauft:
28.10.2015 PKW-Kauf zum Anschaffungspreis in Höhe von 10.250 Euro (netto).
Bei der Erstellung der Steuererklärung 2015 fällt auf, dass der IAB in 2013 nicht berücksichtigt wurde.
Wie geht es in so einem Fall weiter?
LG Alex