Bei den sonstigen Rückstellungen hat mein Vorgänger auch für kleine Beträge (z.B. eine noch ausstehende Telefonrechnung für Dez.Jan.Febr. über insg. rd 300,00 Euro) eine Rückstellung über 100,00 Euro für den Monat Dez. gebildet. Muss für so kleine Beträge eine Rückstellung gebildet werden, zumal sie wiederkehrend sind? Falls nein, gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?