Hallo,
mir ist gerade aufgefallen, dass ich im Februar fälschlicherweise VST gezogen habe. Der Buchungsmonat Februar ist bereits geschlossen.
Da ich im März bereits einige Korrekturen buchen musste (wegen Jahresabschluss zum 31.03.), muss ich für März ohnehin eine berichtigte USTVA abgeben.
Jetzt meine Frage: Kann ich die Korrektur auch im März vornehmen (Buchung stornieren und neu einbuchen), oder muss es zwingend im Februar sein (den Aufwand würde ich mir gerne ersparen, wenn es geht.)
Und noch etwas: passiert etwas (und wenn ja, was?) wenn man die USTVA einen/zwei Tag/e verspätet abgibt, weil der 10. des Monats z.B. auf das Wochenende fällt?
Danke,
MacPomm
mir ist gerade aufgefallen, dass ich im Februar fälschlicherweise VST gezogen habe. Der Buchungsmonat Februar ist bereits geschlossen.
Da ich im März bereits einige Korrekturen buchen musste (wegen Jahresabschluss zum 31.03.), muss ich für März ohnehin eine berichtigte USTVA abgeben.
Jetzt meine Frage: Kann ich die Korrektur auch im März vornehmen (Buchung stornieren und neu einbuchen), oder muss es zwingend im Februar sein (den Aufwand würde ich mir gerne ersparen, wenn es geht.)
Und noch etwas: passiert etwas (und wenn ja, was?) wenn man die USTVA einen/zwei Tag/e verspätet abgibt, weil der 10. des Monats z.B. auf das Wochenende fällt?
Danke,
MacPomm