
ich muss wieder Erfahrung sammeln, was natürlich schön, aber auch anstrengt ist…
Habe einen Kunden aus Deutschland, der zwecks Zahlung per Vorkasse eine Proformarechnung haben möchte. Ich habe bereits sehr viel im Internet nachgelesen, aber noch nicht rausgekriegt, was ich mit der Proformarechnung nach Leistungserbringung (Lieferung von Ware) machen soll... Den für Buchhaltung ist eine Proformarechnung unrelevant... Diese wird auch von dem Programm gar nicht in die Buchungsliste übertragen (habe bereits in meiner Musterfirma bisschen rumgespielt) … Weiterführen zu einer „normalen“ Rechnung, Stornieren o.ä. kann man sie auch nicht. Dann bleibt mir theoretisch nur eins übrig, und zwar neben der Proformarechnung eine „normale“ Rechnung zu erstellen. Da ich aber im Internet gelesen habe, dass es in solchen fällen zu Steuernachzahlung kommen kann, bin ich mir nicht sicher, ob ich das so machen möchte… Ich habe auch gelesen, dass man auf der Proformarechnung folgender Vermerk machen soll: „Diese Proformarechnung berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug.“, damit es zur Steuernachzahlung nicht kommt… Bin aber trotzdem unsicher, dass es tatsächlich ausreichen ist. Kennt sich vielleicht jemand mit so was aus?
Freue mich über eure Hilfe sehr.

MfG
Maria
P.S. bin Einzelunternehmer, IST-Versteurer, SKR04, Programm Lexware pro.