Liebe Forumteilnehmer,
es gebe folgenden Fall:
Herr Müller wohnt mit seiner Familie im Ausland, sein Einkommen erzielt er jedoch ausschließlich in Deutschland. Herr Müller vermietet Ferienwohnungen, seine Anwesenheit in Deutschland ist nicht notwendig, da er Leute hat, die sich um einen reibungslosen Geschäftsablauf kümmern. Kredite fürs Geschäft werden nur in Deutschland aufgenommen. Zentrum sämtlicher Geshäftsaktivitäten befindet sich also in Deutschland. Herr Müller verfügt über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Frage: Was muss Herr Müller tun um laut deutschem Gesetz Resident der BRD zu sein / bleiben?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Einen wunderschönen Sonntag!
es gebe folgenden Fall:
Herr Müller wohnt mit seiner Familie im Ausland, sein Einkommen erzielt er jedoch ausschließlich in Deutschland. Herr Müller vermietet Ferienwohnungen, seine Anwesenheit in Deutschland ist nicht notwendig, da er Leute hat, die sich um einen reibungslosen Geschäftsablauf kümmern. Kredite fürs Geschäft werden nur in Deutschland aufgenommen. Zentrum sämtlicher Geshäftsaktivitäten befindet sich also in Deutschland. Herr Müller verfügt über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Frage: Was muss Herr Müller tun um laut deutschem Gesetz Resident der BRD zu sein / bleiben?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Einen wunderschönen Sonntag!