mein Arbeitgeber stellt einen Bus zur Verfügung von Bahnhof zur Arbeitsstätte und bezahlt Kosten von 50 Euro dafür. Die 50 Euro werden auf mein Gehalt angerechnet und ich bezahle Steuer dafür. Anschließend werden die 50 Euros von dem Lohn abgezogen. Um zum Bahnhof zu kommen, fahre ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die ich selbst finanziere. Ich weiß nicht wo ich diese Leistung von Arbeitgeber, genannt: "Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte", angeben soll. Sollen diese bei der Entfernungspauschale in die Zeile 39, Punkt 295 oder in die Zeile 45 (Anlage N)?
Kann mir jemand helfen ?
