Kassenbeleg mit privaten und geschäftlichen Einkäufen

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Kassenbeleg mit privaten und geschäftlichen Einkäufen
Guten Tag,

ich bin neu hier, sollte die Frage im falschen Bereich gestellt werden, bitte verschieben.
Auf jeden Fall würde ich mich freuen, wenn mir jemand bei meinem Problem behilflich sein könnte.

Zu meinem Situation:
Ich war beruflich unterwegs und habe in einem Supermarkt Dinge für die Firma und einen Artikel für mich privat gekauft.
An der Kasse habe ich allerdings diesen einen Artikel nicht gesondert bezahlt, sondern mit den anderen Artikeln, somit ist alles zusammen auf einem Kassenbeleg.
Gesamtwert lag unter 150€.
Nun habe ich diese Rechnung beim Chef (Firma ist eine GmbH & Co. KG) eingereicht und dieser meinte lediglich, "das könne er so nicht von der Steuer absetzten/beim Finanzamt einreichen" (genauen Wortlaut kann ich leider nicht wiedergeben) und verweigert mir die Auszahlung des von mir geleisteten Betrages.

Meine Frage:
Hat er damit Recht? und darf er dies so einfach?
Ich habe im Netz nur etwas zu Eigenbelg für Geschäftsreise gefunden. Meist stand dabei jedoch nur für Essen, Gepäck und Parken.

Wie komme ich denn jetzt wieder an mein Geld und mein Chef an die Möglichkeit es beim Finanzamt geltend zu machen?

Vielen Dak für euren Rat
:wink1: Hallo DerNetzreporter,

Zitat
DerNetzreporter schreibt:
Meine Frage:
Hat er damit Recht? und darf er dies so einfach?

Es kommt wohl sehr auf die Handhabung im Unternehmen an. wenn es hierfür eine genaue Struktur vorgegeben gibt, kann es durch aus sein.

Zitat
DerNetzreporter schreibt:
nicht gesondert bezahlt, sondern mit den anderen Artikeln, somit ist alles zusammen auf einem Kassenbeleg.

Privat und geschäftlich sollte eigentlich strikt getrennt werden. Auch hier bei dem Kassenzettel ;)

Zitat
DerNetzreporter schreibt:
verweigert mir die Auszahlung des von mir geleisteten Betrages.

Das finde ich ja mal keine Art. Denn das geschäfltich ausgelegte Geld hat mit dem gar nichts zu tun.

Es gibt mehrere Möglichkeiten an dein Geld zu kommen:

1. Erstelle einen Eigenbeleg für die ausgelegten Sachen, wobei hier die Steuer NICHT ausgewiesen werden darf. (wäre ein Nachteil für den Unternehmer, aber eine Möglichkeit, dass du dein Geld bekommst!)

2. Er kann sich selbst die Sachen, welche ausgelegt wurden, auf dem Kassenbon addieren, und kann damit die Vorsteuer für sein Unternehmen geltend machen. (Vorteil für Unternehmer) - Er muss ja nicht den ganzen Betrag vom Kassenbon ausbezahlen, diese Verpflichtung besteht ja nicht. Und auch auf dem Kassenzettel sieht man, für welche Position welcher Mehrwertsteuersatz herangezogen worden ist.

Viel Erfolg

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
(1)
Solche Chefs sind der Grund für einen meiner Lieblingssprüche:
Zitat
Wollen Sie mit dem Chef sprechen oder mit einem der Ahnung davon hat...  :denk:

(2)
§670 BGB

Gruß Bert
Ich bin dort auch nur Werkstudent und dieser Einkauf war eine Ausnahme, insofern gibt es dafür keine genaue Struktur.

Die restlichen Mitarbeiter sind im Büro tätig und planen bzw. organisieren. Für Arbeiten außer Haus werden zu 85% externe Leute beschäftigt +ich und ein Auszubildender.

Ich möchte ja auch auf keinen Fall den gesamten Kassenbon erstattet bekommen, aber die Dinge die ich für die Firma besorgt habe.
Der Chef sieht sich nur immer im Recht, weil er eben Chef ist, mehr aber auch nicht.
Daher würde ich ihm gerne klipp und klar darlegen können wie er das zu buchen hat, damit ich mir seine Besserwisserei ersparen kann.

Verstehe ich das richtig, dass er einfach die Firmeneinkäufe markieren kann, um diesen Mehrwertsteuersatz geltend zu machen und mir dann den entsprechenden Betrag auszahlen?

Wenn ich jetzt noch sage, dass es um 1,99€ für 10Müllbeutel (+ 1 Flasche Cola für mich) geht und er sich deswegen quer stellt, werden sich hier vermutlich alle an den Kopf fassen.
Ich bin nur heilfroh, dass es nicht mehr war. Sind doch dann 40Cent Mehrwertsteuer um die es hier geht, oder nicht?

Da fährt man für die Firma 7h Auto, arbeitet danach noch 6h, hat am 2. Tag lediglich Arbeit für 3h und fährt am 3. Tag wieder 7h zurück und muss sich dann noch wegen sowas aufregen und rumärgern. In meinen Augen ein Unding.
Bearbeitet: DerNetzreporter - 27.09.2018 17:22:36
Buchen ganz normal, dabei die Cola auslassen. Eigentlich hast Du mit Deinem Beitrag alles korrekt erfasst. -- Ansonsten frag mal im Kollegenkreis oder bei demjenigen der Zugriff auf die Handkasse zwecks Wiedererstattung.

In der Firma verwalte ich die Kasse, darf aber eigentlich nicht einen einzigen Euro Ausgaben genehmigen...... Bisher hat mein Chef aber meine Kassenentscheidungen noch nie zurück gewiesen.

Der Vorteil bei solchen schlechten Erfahrungen ist, dass man sie selten ein zweites Mal macht.
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