Guten Tag,
ein Kunde hat zwei Rechnungen nicht beglichen.
Somit wurde ein Mahnbescheid erstellt. Der Chef zweifelt nun daran, dass wir die Form gewahrt haben und das Gerichtsverfahren eventuell auf ein Vergleich hinausläuft.
Der ersten Rechnung gingen folgende Mahnung voraus:
Zahlungserinnerung per E-Mail, Telefonanrufe, 1. Mahnung, 2. Mahnung
Die zweite Rechnung wurde nur förmlich postalisch angemahnt und mit in den Mahnbescheid übernommen, da aufgrund der Erfahrung der 1. Rechnung davon ausgegangen wurde, dass auch hier weitere Mahnungen kein Erfolg bringen würden.
Wie ist nun der Fall? Muss ich vor einem Mahnbescheid mindestens zwei Mahnung entsenden?
Danke für eure Antworten.
ein Kunde hat zwei Rechnungen nicht beglichen.
Somit wurde ein Mahnbescheid erstellt. Der Chef zweifelt nun daran, dass wir die Form gewahrt haben und das Gerichtsverfahren eventuell auf ein Vergleich hinausläuft.
Der ersten Rechnung gingen folgende Mahnung voraus:
Zahlungserinnerung per E-Mail, Telefonanrufe, 1. Mahnung, 2. Mahnung
Die zweite Rechnung wurde nur förmlich postalisch angemahnt und mit in den Mahnbescheid übernommen, da aufgrund der Erfahrung der 1. Rechnung davon ausgegangen wurde, dass auch hier weitere Mahnungen kein Erfolg bringen würden.
Wie ist nun der Fall? Muss ich vor einem Mahnbescheid mindestens zwei Mahnung entsenden?
Danke für eure Antworten.