Rechnungswesensoftware entspricht nicht den deutschen Recht

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Rechnungswesensoftware entspricht nicht den deutschen Recht, Rechnungswesensoftware entspricht nicht den deutschen Recht
Gibt es eine gesetzliche Vorschrift die es verbiete eine Rechnungswesensoftware zu nutzen in Deutschland die nicht dem deutschen Recht entspricht:

O-Ton von dem Softwareanbieter:

ist ein führender Anbieter von Informationstechnologie in der Tschechischen Republik und der Slowakei. Es bietet auch Lösungen, die auf die gesetzlichen Bedingungen in Ungarn und Polen zugeschnitten sind.

Bitte um Eure Hilfe und Meinung.

Vielen Dank.
Hallo,

also ich würde das nicht machen - da ist mir der Anpassungsbedarf an deutsche Vorschriften viel zu hoch. Denke nur einmal an die per Elster abzugebenden Formulare wie UStVA, EÜR bzw. E-Bilanz, Steuererklärungen etc. Allein die Zuordnung der Konten zu diesen Formualaren nimmt dir viel Zeit. Dazu kommt dann noch, dass der Kontenrahmen sicher nicht den deutschen Gepflogenheiten entspricht und entsprechend angepasst werden muss einschließlich regelmäßiger Akrualisierungen etc.

Neu zu beachten wären auch die Vorschriften der DSGVO - gelten zwar auch in Tschechien un der der Slowakei, ich weiß aber nicht, ob dies in dem Programm schon umgesetzt ist. Weiter wäre bei Arbeitnehmern zu beachten, dass zwingend das deutsche Elstam-Verfahren eingesetzt werden muss und alle Vorschriften des Einkommen-/Lohnsteuergesetzes und der Sozialgesetze beachtet werden müssen.

Das alles spricht für mich gegen den Einsatz dieses Programms in Deutschland.
Sehe ich genau so.

Aber gibt es da irgend einen Paragraphen oder Gesetz denn man zittieren könnte, oder zumindest der Geschäftsleitung vorlegen könnte?

Wenn ich dies argumentiere es gibt Anpassungsschwierigkeiten etc. dann bekommt man wahrscheinlich die Antwort "Da müssen Sie halt
aufpassen oder allles anpassen!" Aber ich bin kein Programmierer aus der IT.
Das klingt nach einem super Arbeitgeber  :(

Sag folgendes : "Der zeitliche und finanzielle Aufwand zur Vorbereitung der Software würde die Kosten die man einspart übertreffen"
Zumal Software hier GoBD konform sein muss, was ich bei osteuropäischer Software nicht vermute
Verstehe die Thematik nicht. Wie wäre es damit, sich erstmal mit der Software auseinander zu setzen und und genau zu schauen, was denn überhaupt Sache ist.

Was genau benötige ich in meiner Buchführung nach dt. Recht? Worin besteht der unterschied? Wie komplex ist dies mit der Software abzubilden? Entspricht die Software den GoBD's? Wie funktionieren Schnittstellen? (Elster, USTvA u.ä.)
Bearbeitet: hans123 - 25.06.2018 10:08:08
Nun, da hilft auch ein Blick in die AO (Abgabenordnung), die verbindlich ist für alle in Deutschland aufgestellten Steuerekrlärungen (und die E-Bilanz gehört dazu). Hier ist vorrangig die Vorgabe, dass der Abschluss in deutscher Sprache aufzustellen ist - und zum Abschluss gehören auch die Verfahrensdokumentationen wie Handbuch etc. Liegt dies bei dem Programm in deutsch vor? Wenn nicht, müsstet ihr auf eure Kosten eine Übersetzung machen lassen, denn die Verfahrensdokumentation ist Pflichtbestandteil, § 146 AO und hierzu erlassenes Schreiben der Finanzverwaltung betr. Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlaggen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff vom 14.11.2014. Der Datenzugriff bzw. entsprechende Exportmöglichkeiten ist zwingend!
Der Hintergrund ist dieser das in diesem Fall ein deutsches Unternehmen von einem ausländischen Unternehmen aufgekauft wurde
und diese nun Ihr System einführen wollen und nicht vergessen auch auf jede Buchung etc. aus dem Ausland zugreifen können und
verändern können.

Ich kenne auch da ich schon einige Software-Umstellungen begleitet habe.
Bei jeder deutschen Software gab es ein Prüfungszertifikat von einem Wirtschaftsprüfer.

Das traurige an diesem Fall ist das der Wirtschaftsprüfer vom deutschen Unternehmen keine Farbe bekennt und der
Geschäftsführung hier reinen Wein mal einschenkt.

Vielleicht gibt es das große Beben wenn eine Betriebsprüfung vom Finanzamt dies gesehen hat.
Ich denke das es da evtl Konsequenzen geben würde. Kann es sein das hier das Finanzamt evtl. sogar die
Buchhaltung verwerfen kann?  Schätzung?
Ich kenne eine Alternative, ob die deinem Chef aber passt? Aus einem Konzern gab es die Anweisung, alle konzernabschlussrelevevanten Abschlüsse in IFRS über SAP zu melden. Nun gibt es aber LÄnder, die die IFRS als Abschluss nicht anerkennen. In diesen Ländern wurde also die eigene Software weiter genutzt (da dem lokalen Recht entsprechend) und die Abschlüsse dann über Überleitungskonten auf IFRS umgestellt. Diese übergeleiteten Bilanzen wurden dann je Monat (ja - es wurde tatsächlich monatlich ein Konzernabschluss gemacht) in SAP je Konto eine Zahl (plus eventuelle zusätzliche Angaben wie Rückstellungs- und Verbindlichkeitsspiegel, Anlagenspiegel und weitere "Späßchen" nach IFRS eingehämmert.

Ist zwar Mehrarbeit - aber eine Möglichkeit, den deutschen Steuer- und Handelsvorschriften zu entsprechen.
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