Die gesetzl. (UG-)Gewinnrücklage muss im Bilanzjahr des erstmaligen Überschusses gebildet werden und nicht danach

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Die gesetzl. (UG-)Gewinnrücklage muss im Bilanzjahr des erstmaligen Überschusses gebildet werden und nicht danach
Das lese ich aus 5a GmbH, wollte aber sicherheitshalber fragen:

Sie wird also im gleichen Jahr des erstmaligen Jahresüberschusses gebildet und nicht erst im Folgejahr, richtig?

Berechnung wäre ((JÜ nach KSt-/Sol./GewSt-Rückstellungen) - Verlustvortrag) * 0.25
Ja das ist richtig so. Hier genauer erläutert:
https://www.wirtschaftspruefung-muenchen.com/bilanz_unternehmergesellschaft_ug.html
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