Inflationsprämie und Behandlung im Jahresabschluss / Rückstellung

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Inflationsprämie und Behandlung im Jahresabschluss / Rückstellung, Inflationsprämie
Hallo zusammen,

wenn im Dezember 2022 firmenweit beschlossen wurde (durch die GF) im Januar 2023 jedem Mitarbeiter (1000 MA) eine Inflationsprämie zu zahlen (1k, also noch 2k offen bis 2024), sind dann im Dezember 1 Mio. EUR (1000 Mitarbeiter * 1000 EUR) rückzustellen oder ist die Inflationsprämie eher wie ein Gehalt zu behandeln (bezieht sich ja genabgenommen nicht auf Leistungen aus 2022)?

Danke für kurze Antwort, durch google finde ich absolut nix.

VG
Die Inflationsausgleichsprämie ist ja eine (steuer- und sozialabgabenfreie) Gehaltszahlung und muss zusätzlich zum regulären Gehalt ausgezahlt werden (keine Umwandlung/Anrechnung möglich). Tatsächlich muss das auch über die Lohnbuchhaltung laufen, die SW Hersteller haben da eigentlich alle Updates ausgerollt.

Ob eine Rückstellung dafür möglich ist, kann ich nicht 100% sagen aber ich denke, eher nicht. Dann hätte man es lieber noch direkt mit dem Dezembergehalt auszahlen sollen.
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