Rückstellung für Nebenostenabrechnungen

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[ geschlossen ] Rückstellung für Nebenostenabrechnungen
Hallo,

wir bekommen die Nebenkostenabrechnungen unserer Niederlassungen meistens im 2. Halbjahr.
Z.B. Nebenkostenabrechnung 2009 trifft im Oktober 2010 ein.
Wir buchen diese Abrechnung dann auch im aktuellen Jahr, obwohl es eigentlich das Vorjahr betrifft.

Meine Frage: Müsste man nicht im Vorjahr eine Rü dafür machen oder ist es okay, das immer im aktuellen Jahr zu buchen? Problem aus meiner Sicht: Die Ermittlung der Höhe.

Vielen Dank im Voraus für Antworten
Hallo Bilanzprofi,

wie ermittelt ihr euren Gewinn? EÜR oder Bilanz?


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

Bilanz. Klar, bei EÜR wäre es ein klarer Fall.
Nun, ich wollte nur sicher gehen.

Damit stimm ich Dir zu, entweder ist eine RS zu bilden oder eine Fdg.
Problem dabei ist sicher die genaue bzw.auch die grobe Ermittlung. Wenn es sich um meist kleine Beträge handelt würd ich sie aufgrund der so späten Erstellung sehr wahrscheinlich auch erst dann erfassen.
Als gewerbl. Mieter würd ich auf eine frühere Erstellung bestehen und auch zusehen das dies im Mietvertrag verankert wird.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Danke für deine Meinung.

Wir machen den Abschluss halt schon im Januar fertig. Ende Januar kommen die WP's, danach wird nichts mehr im alten Jahr gebucht. Die Frage ist halt, ob ein Vermieter so schnell die Abrechnung machen kann. Ich denke, wir machen es wie bisher, hat auch noch niemand beanstandet.
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