Rückstellung / Verbindlichkeit
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Hallo,
ich erstelle gerade eine Bilanz, in der auch Rückstellungen für den Jahresabschluss sowie Gewerbesteuer enthalten sind. Zurzeit habe ich auf den Konten 0956 und 0977 (SKR 03) die Rückstellungen für die Jahre 2018 und 2019 stehen. Da die Jahresabschlussrechnung und der Gewerbesteuerbescheid jeweils auf 2020 datiert sind, ist das meiner Meinung nach richtig. Zum Stichtag 31.12.2019 kann ich aus der Rückstellung keine Verbindlichkeit machen, da die Höhe und der Zeitpunkt der Zahlung noch nicht feststehen (Kriterien einer Rückstellung).
Jetzt meinte ein langjähriger Kollege gerade, dass ich aus den Rückstellungen eine Verbindlichkeit machen soll (bei der Jahresabschluss-Rechnung mit VorSt im Folgejahr abziehbar), weil zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung die Rechnung und der Bescheid für 2018 vorliegen.
Nochmal grob zusammengefasst: - Rückstellungen für die Jahre 2018 und 2019 zum 31.12.2019 - JAB-Rechnung 2018 und Gewerbesteuerbescheid 2018 mit Datum bspw. 04/2020 - Bearbeitung des JAB 2019 in 07/2020
Vielleicht kann mir jemand sagen, welche Methode richtig ist. Gerne mit Rechtsgrundlage.
Danke!
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Macaslaut
Aktives Mitglied
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Hallo, Kevin Lund
dein langjähriger Kolleger hat Recht. Wenn die Rechnung bis zur Bilanzaufstellung reingeht, wird die Rückstellung aufgehellt- § 252.Abs.1 Nr.4. HGB
Bearbeitet:
Macaslaut - 22.07.2020 08:27:22
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Uli999
Aktives Mitglied
Beiträge: 5
Punkte: 5
Registrierung: 23.10.2020
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Hallo,
ich habe eine ergänzende Frage:
Bilanz 31.12.2018 Steuerrückstellung = 1.000,00 Bescheid für 2018 in 4/2020 über 1.500,00 Bilanz zum 31.12.2019 wird in 6/2020 erfstellt
Es erfolgt eine Buchung: Steuerrückstellung an Steuerverbindlichkeit 1.000,00
Erfolgt per 31.12.2019 auch diese Buchung? Steueraufwand an Steuerverbindlichkeit 500,00, oder ist der Steueraufwand erst in 2020 zu aus Betriebsausgabe zu berücksichtigen?
Danke für eure Hilfe
Uli
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Macaslaut
Aktives Mitglied
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Im 2019. Konto " Steuernachzahlung für Vorjahre".
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