ich erstelle gerade eine Bilanz, in der auch Rückstellungen für den Jahresabschluss sowie Gewerbesteuer enthalten sind.
Zurzeit habe ich auf den Konten 0956 und 0977 (SKR 03) die Rückstellungen für die Jahre 2018 und 2019 stehen.
Da die Jahresabschlussrechnung und der Gewerbesteuerbescheid jeweils auf 2020 datiert sind, ist das meiner Meinung nach richtig. Zum Stichtag 31.12.2019 kann ich aus der Rückstellung keine Verbindlichkeit machen, da die Höhe und der Zeitpunkt der Zahlung noch nicht feststehen (Kriterien einer Rückstellung).
Jetzt meinte ein langjähriger Kollege gerade, dass ich aus den Rückstellungen eine Verbindlichkeit machen soll (bei der Jahresabschluss-Rechnung mit VorSt im Folgejahr abziehbar), weil zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung die Rechnung und der Bescheid für 2018 vorliegen.
Nochmal grob zusammengefasst:
- Rückstellungen für die Jahre 2018 und 2019 zum 31.12.2019
- JAB-Rechnung 2018 und Gewerbesteuerbescheid 2018 mit Datum bspw. 04/2020
- Bearbeitung des JAB 2019 in 07/2020
Vielleicht kann mir jemand sagen, welche Methode richtig ist. Gerne mit Rechtsgrundlage.
Danke!

















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