Kassenbeleg mit privaten und geschäftlichen Einkäufen

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Kassenbeleg mit privaten und geschäftlichen Einkäufen
Guten Tag,

ich bin neu hier, sollte die Frage im falschen Bereich gestellt werden, bitte verschieben.
Auf jeden Fall würde ich mich freuen, wenn mir jemand bei meinem Problem behilflich sein könnte.

Zu meinem Situation:
Ich war beruflich unterwegs und habe in einem Supermarkt Dinge für die Firma und einen Artikel für mich privat gekauft.
An der Kasse habe ich allerdings diesen einen Artikel nicht gesondert bezahlt, sondern mit den anderen Artikeln, somit ist alles zusammen auf einem Kassenbeleg.
Gesamtwert lag unter 150€.
Nun habe ich diese Rechnung beim Chef (Firma ist eine GmbH & Co. KG) eingereicht und dieser meinte lediglich, "das könne er so nicht von der Steuer absetzten/beim Finanzamt einreichen" (genauen Wortlaut kann ich leider nicht wiedergeben) und verweigert mir die Auszahlung des von mir geleisteten Betrages.

Meine Frage:
Hat er damit Recht? und darf er dies so einfach?
Ich habe im Netz nur etwas zu Eigenbelg für Geschäftsreise gefunden. Meist stand dabei jedoch nur für Essen, Gepäck und Parken.

Wie komme ich denn jetzt wieder an mein Geld und mein Chef an die Möglichkeit es beim Finanzamt geltend zu machen?

Vielen Dak für euren Rat
:wink1: Hallo DerNetzreporter,

Zitat
DerNetzreporter schreibt:
Meine Frage:
Hat er damit Recht? und darf er dies so einfach?

Es kommt wohl sehr auf die Handhabung im Unternehmen an. wenn es hierfür eine genaue Struktur vorgegeben gibt, kann es durch aus sein.

Zitat
DerNetzreporter schreibt:
nicht gesondert bezahlt, sondern mit den anderen Artikeln, somit ist alles zusammen auf einem Kassenbeleg.

Privat und geschäftlich sollte eigentlich strikt getrennt werden. Auch hier bei dem Kassenzettel ;)

Zitat
DerNetzreporter schreibt:
verweigert mir die Auszahlung des von mir geleisteten Betrages.

Das finde ich ja mal keine Art. Denn das geschäfltich ausgelegte Geld hat mit dem gar nichts zu tun.

Es gibt mehrere Möglichkeiten an dein Geld zu kommen:

1. Erstelle einen Eigenbeleg für die ausgelegten Sachen, wobei hier die Steuer NICHT ausgewiesen werden darf. (wäre ein Nachteil für den Unternehmer, aber eine Möglichkeit, dass du dein Geld bekommst!)

2. Er kann sich selbst die Sachen, welche ausgelegt wurden, auf dem Kassenbon addieren, und kann damit die Vorsteuer für sein Unternehmen geltend machen. (Vorteil für Unternehmer) - Er muss ja nicht den ganzen Betrag vom Kassenbon ausbezahlen, diese Verpflichtung besteht ja nicht. Und auch auf dem Kassenzettel sieht man, für welche Position welcher Mehrwertsteuersatz herangezogen worden ist.

Viel Erfolg

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
(1)
Solche Chefs sind der Grund für einen meiner Lieblingssprüche:
Zitat
Wollen Sie mit dem Chef sprechen oder mit einem der Ahnung davon hat...  :denk:

(2)
§670 BGB

Gruß Bert
Ich bin dort auch nur Werkstudent und dieser Einkauf war eine Ausnahme, insofern gibt es dafür keine genaue Struktur.

Die restlichen Mitarbeiter sind im Büro tätig und planen bzw. organisieren. Für Arbeiten außer Haus werden zu 85% externe Leute beschäftigt +ich und ein Auszubildender.

Ich möchte ja auch auf keinen Fall den gesamten Kassenbon erstattet bekommen, aber die Dinge die ich für die Firma besorgt habe.
Der Chef sieht sich nur immer im Recht, weil er eben Chef ist, mehr aber auch nicht.
Daher würde ich ihm gerne klipp und klar darlegen können wie er das zu buchen hat, damit ich mir seine Besserwisserei ersparen kann.

Verstehe ich das richtig, dass er einfach die Firmeneinkäufe markieren kann, um diesen Mehrwertsteuersatz geltend zu machen und mir dann den entsprechenden Betrag auszahlen?

Wenn ich jetzt noch sage, dass es um 1,99€ für 10Müllbeutel (+ 1 Flasche Cola für mich) geht und er sich deswegen quer stellt, werden sich hier vermutlich alle an den Kopf fassen.
Ich bin nur heilfroh, dass es nicht mehr war. Sind doch dann 40Cent Mehrwertsteuer um die es hier geht, oder nicht?

Da fährt man für die Firma 7h Auto, arbeitet danach noch 6h, hat am 2. Tag lediglich Arbeit für 3h und fährt am 3. Tag wieder 7h zurück und muss sich dann noch wegen sowas aufregen und rumärgern. In meinen Augen ein Unding.
Bearbeitet: DerNetzreporter - 27.09.2018 17:22:36
Buchen ganz normal, dabei die Cola auslassen. Eigentlich hast Du mit Deinem Beitrag alles korrekt erfasst. -- Ansonsten frag mal im Kollegenkreis oder bei demjenigen der Zugriff auf die Handkasse zwecks Wiedererstattung.

In der Firma verwalte ich die Kasse, darf aber eigentlich nicht einen einzigen Euro Ausgaben genehmigen...... Bisher hat mein Chef aber meine Kassenentscheidungen noch nie zurück gewiesen.

Der Vorteil bei solchen schlechten Erfahrungen ist, dass man sie selten ein zweites Mal macht.
Seiten: 1
Antworten

News


Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten wieder bei zehn Jahren Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten wieder bei zehn Jahren Das Bundeskabinett hat am 08.08.2025 beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute wieder auf zehn Jahre zu verlängern. Die Gesetzesänderung......

Vermietung von Ferienwohnungen: Nicht alle Kosten werden anerkannt Vermietung von Ferienwohnungen: Nicht alle Kosten werden anerkannt Aufwendungen für die Vermietung von Ferienwohnungen müssen vom Finanzamt nicht vollständig anerkannt werden, wenn sie sehr wahrscheinlich teilweise privat veranlasst sind. Das geht aus einem Urteil des......

Hays-Fachkräfte-Index: Sinkende Nachfrage nach Controllern und Buchhaltern Hays-Fachkräfte-Index: Sinkende Nachfrage nach Controllern und Buchhaltern Die Nachfrage nach Controllern und Buchhaltern ist im zweiten Quartal 2025 zurückgegangen. Das ergibt sich aus dem Hays-Fachkräfte-Index, der auf einer quartalsweise erfolgenden Auswertung der index Internet......


Aktuelle Stellenangebote


Financial Controller (m/w/d) Deine Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock gehört mit weltweit 100.000 Mitarbeiter­innen und Mitarbeitern in 40 Ländern zu den führenden Anbietern von papier­basierten Verpackungs­lösungen. Wi......

Bilanzbuchhalter (m/w/d) LKC ist eine expansive Unternehmens­gruppe von Wirtschafts­prüfern, Rechtsanwälten, Steuer­beratern und Unter­nehmens­beratern mit derzeit über 600 Mit­arbeitern an 24 Stand­orten. Mit dem Anspruch „Q......

Betriebswirt:in (w/m/d) Stabsstelle Controlling Wir wollen Frankfurt noch besser machen. Darum suchen wir Sie als Betriebswirt:in (w/m/d) Stabsstelle Controlling für unser Stadt-Up Frankfurt! Bereit für eine Aufgabe für Herz und Verstand? B......

Buchhalter / Kaufmännischer Sachbearbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d) Werden Sie Teil unseres engagierten Teams im Neurologischen Rehabilitationszentrum Godeshöhe und gestalten Sie die Zukunft der Patientenversorgung aktiv mit! Wir suchen einen Buchhalter / kaufmännisch......

Spezialistin / Spezialist für die Stammdatenerfassung in der Kreditorenbuchhaltung (w/m/d) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden d......

Controller (m/w/d) Finanzen & Reporting Sie haben bei uns die Chance, an einem freien, kreativen und gestalterischen Schöpfungsprozess mitzuwirken. Unter dem Motto NEUE mitARBEIT ermöglichen wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sinnstiften......

Tipp der Woche

RWP Newsletter :
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Eintragung >>
Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Finanzbuchalter*in als Sachbearbeiter*in Rechnungswesen
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagenforschung auf natur- und geistesw... Mehr Infos >>

Betriebswirt:in (w/m/d) Stabsstelle Controlling
Wir wollen Frankfurt noch besser machen. Darum suchen wir Sie als Betriebswirt:in (w/m/d) Stabsstelle Controlling für unser Stadt-Up Frankfurt! Bereit für eine Aufgabe für Herz und Verstand? Bewerben Sie sich jetzt und gestalten mit uns die Stadt von morgen! Mehr Infos >>

Fachinformatiker (m/w/d) Support und Controlling
Der Medizinische Dienst Nord ist ein unabhängiger Gutachterdienst und berät gesetzliche Kranken- und Pflegekassen in Hamburg und Schleswig-Holstein in medizinischen und pflegefachlichen Fragen. Wir sind die Spezialistinnen und Spezialisten für Begutachtungen der Pflegebedürftigkeit, in der Beurte... Mehr Infos >>

Controller*in – Forschungsinstitut
Die Fraunhofer-Gesellschaft (www.fraunhofer.de) betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungs­einrichtungen und ist eine der führenden Organisationen für anwendungsorientierte Forschung. Rund 32 000 Mitarbeitende erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von 3,4 Milliarden ... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Bei uns bist DU Mensch: Starte deine Karriere bei BRUNATA-METRONA München. Seit Generationen kümmern wir uns um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den ver­schiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
LKC ist eine expansive Unternehmens­gruppe von Wirtschafts­prüfern, Rechtsanwälten, Steuer­beratern und Unter­nehmens­beratern mit derzeit über 600 Mit­arbeitern an 24 Stand­orten. Mit dem Anspruch „Qualität für Unter­nehmen, Unter­nehmer und Privat­personen“ bieten wir einen Full Service für uns... Mehr Infos >>

Spezialistin / Spezialist für die Stammdatenerfassung in der Kreditorenbuchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Financial Controller (m/w/d)
Deine Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock gehört mit weltweit 100.000 Mitarbeiter­innen und Mitarbeitern in 40 Ländern zu den führenden Anbietern von papier­basierten Verpackungs­lösungen. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen engagierten Financial Controller (m/w/d) am ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

!RER-A Rollierende Liquiditätsplanung

Mit Hilfe dieses Excel-Kalkulationsprogrammes sind Sie in der Lage, die zukünftig zu erwartende Liquidität für sich und für externe Kapitalgeber (z.B. Kreditinstitute)  transparent darzustellen. Das Tool vermittelt ein Gefühl für die Bestimmungsgrößen der Liquiditätsentwicklung.
 Mehr Informationen >>


Cha-Ris - Übungsprogramm zur Verbesserung der Risikoeinschätzungs-Kompetenz

Risikobasiertes Denken und Handeln bedeutet Unbestimmtheiten zu beseitigen, gepaart mit dem Blick auf sich bietende Gelegenheiten. Dieses Programm errechnet für jedes Risiko die Schadenshöhe.
Mehr Informationen >>

Prozesskostenrechnung - Ermittlung Prozesskostensatz

prozesskosten.png
Mit dem Excel-Tool Prozesskostenrechnung ermitteln Sie die Kosten auf Ebene einzelner Teilprozesse und wissen so, was ein bestimmter Vorgang wirklich kostet. Das sorgt für mehr Transparenz der Gemeinkosten. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>