Reisekosten für Weiterbildung

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Reisekosten für Weiterbildung, Erstattung Reisekosten beruflich veranlasste Bildungsmaßnahme im Rahmen eines Dienstverhältnisses
Hallo,

ein Mitarbeiter besucht ab März diesen Jahres eine Weiterbildung für ein Jahr / jeden Samstag.
Diese Weiterbildung besucht der MA auf Wunsch und diese wird von der Firma bezahlt. Weiterbildung findet außerhalb der Arbeitszeit statt.
Darf der MA die Reisekosten, also Kilometer und/oder Bahntickets sowie Tagespauschale, über die Reisekostenabrechnung gegenüber der Firma geltend machen?
(Stichwort: beruflich veranlasste Bildungsmaßnahme im Rahmen eines Dienstverhältnisses)

Wo finde ich stichhaltiges zum §§-Reiten :)

Viele Grüße & Danke, S.
:wink1: Hallo SusanneSteele,


Zitat
SusanneSteele schreibt:
Diese Weiterbildung besucht der MA auf Wunsch

auf seinen eigenen Wunsch hin?

Zitat
SusanneSteele schreibt:
Weiterbildung findet außerhalb der Arbeitszeit statt.
Darf der MA die Reisekosten, also Kilometer und/oder Bahntickets sowie Tagespauschale, über die Reisekostenabrechnung gegenüber der Firma geltend machen?

Wenn er die Reisekosten dafür geltend machen würde, wäre die nächste Frage: Kann durch die Weiterbildung dann auch die Zeit als Arbeitszeit verrechnet werden ?

Es kommt wohl auf den Fortbildungsvertrag drauf an, was hier vereinbart worden ist. Ist die Weiterbildung ausschließlich für den Betrieb vom Vorteil? Oder ist es eher für den MA vom wesentlichen Vorteil?
Dies alles würde ein Fortbildungsvertrag regeln, existiert so ein Vertrag?

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
:wink1: Hallo zurück,
einen Fortbildungsvertrag gibt es - noch - nicht. Da werde ich mal nachfragen.
Die Weiterbildung selbst findet außerhalb der Arbeitszeit statt. Es ist Freizeit, dafür zahlt die Firma die Weiterbildung.
Die Weiterbildung ist für die Firma von Vorteil, für den Mitarbeiter natürlich auch.

VG, S.
:wink1: Hallo SusanneSteele,

Zitat
SusanneSteele schreibt:
Darf der MA die Reisekosten, also Kilometer und/oder Bahntickets sowie Tagespauschale, über die Reisekostenabrechnung gegenüber der Firma geltend machen?

Ich denke, dass dies reine Verhandlungssache ist. Wenn der Arbeitgeber bereit ist, dies zu zahlen, kann der Arbeitnehmer ihm die Reisekostenabrechnung vorlegen. Dies sind jedoch reine Spekulationen ;) Verpflichtet ist er nicht.

Zitat
SusanneSteele schreibt:
einen Fortbildungsvertrag gibt es - noch - nicht. Da werde ich mal nachfragen.

Dies ist für beide Seiten (AG und AN) von Vorteil und kann u.a. auch dies darin regeln ;)

Zitat
SusanneSteele schreibt:
Es ist Freizeit, dafür zahlt die Firma die Weiterbildung.

Ich habe eher Arbeitgeber denken ;) Und würde aus dem Bauch raus sagen, dass es schon ein sehr schönes Entgegenkommen ist, wenn er die Kosten für die Weiterbildung übernimmt und der Arbeitnehmer den "Rest" - sprich Freizeit und Anfahrt - dafür aufwendet ;) Aber, es ist alles Verhandlungssache und zum Glück sind die Arbeitgeber hierfür sehr viel offener, vorallem auch wenn man mit einander spricht und klare Fakten schafft ;)

VG,
Anni
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Ich habe in meiner Firma auch mal so eine Weiterbildung gemacht, da war das alles Verhandlungssache  ;)
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