Rechnung erstellen für erhaltene Gutschrift?

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Rechnung erstellen für erhaltene Gutschrift?
Hallo,

wenn wir von Vertragspartner Gutschriften für Leistungen, die wir erbracht haben, erhalten, erstellen wir immer eine formale Rechnung für unsere Buchhaltung. Diese wird an den Vertragspartner nicht versendet, sondern dient alleinig als Beleg zusammengeheftet mit der Gutschrift als Beleg für unsere Buchhaltung.

Kann es hier evtl. USt-rechtlich Probleme geben? Die erhaltene Gutschrift ist ja schon ein Beleg mit ausgewiesener USt. Unsere Rechnung wäre ein weiterer Beleg mit ausgewiesener USt.. Es existieren also zwei Belege für den gleichen Geschäftsvorfall! In der Rechnung ist jedoch ein Bezug zur Gutschrift hergestellt.

Ich denke, das sollte so ok sein. Ich wollte jedoch hier noch einmal zur Sicherheit nachfragen, ob es evtl. doch Probleme mit dieser Verfahrensweise geben könnte.

Wie macht Ihr das in solchen Fällen. Nehmt ihr einfach die Gutschrift als Beleg (sofern alle nötigen Daten enthalten sind) oder erstellt Ihr noch eine extra Rechnung mit Bezug zur Gutschrift?

Besten Dank im Voraus für Eure Meinungen.

Gruß, Buchi
Hallo.
Das ist nicht erlaubt und sorgt für schwerwiegende Probleme:

1) Eine Gutschrft die durch den Leistungsnehmer erstellt wird, ist nur gültig wenn:
a) Dieser nicht widersprochen wird (Achtung: Durch den widerspruch werden dann ALLE Gutschriften (alte und neue) für diesen Leistungsbehmer ungültig!)
b) Wenn der Betrag zwingend positiv ist und das Dokument zwingend die Bezeichnung "Gutschrift" tragt.

2) Durch das erstellen der eigenen Rechnung wird formal rechtlich widersprochen, da es sich ansonsten um eine Scheinrechnung handelt was verboten ist. Denn, warum wird bei Akzeptanz eine Rechnung erstellt, wenn rechtlich die Gutschrift ja bereits die Rechnung ist.

3) Die UST in beiden Dokumenten gehört durch das Ausstellen und dem separierten Ausweis rechtlich dem Finanzamt und muss zwingend abgeführt werden. Alles andere wäre ungerechtfertigtes Einbehalten und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Denn im USTG ust eindeutig geregelt, das die UST immer (egal wie diese entstanden ist und egal ob diese zu Recht erhoben wurde) dem Finanzamt gehört.

4) Bei einer Buchprüfung wird durch Punkt 2 vom widerspruch ausgegangen und die eigene Rechnung aufleben lassen, was automatisch zur Schuld der darin ausgewiesenen UST führt und die UST aus der Gutschrift wegen Punkt 3 einbehalten wird.


Ihr solltet dringend Eure Prozesse verandern!
Hallo Suptertuxer,

erstmal vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Man muss hier anscheinend doch sehr genau aufpassen. :read:

Was ich aber noch nicht ganz verstehe: Warum soll die USt. aus der Gutschrift weiterhin geschuldet sein, wenn durch unsere Rechnung der Gutschrift widersprochen wurde? Der Beleg Gutschrift sollte doch nach Deinen Aussagen seine Gültigkeit verloren haben.

Es wurde zeitgleich mit dem Empfang der Gutschrift eine Rechnung erstellt mit Bezug auf die Gutschrift. Die USt. Schuld aus diesem Vorgang wurde dann entsprechend an das FA abgeführt. Die USt. aus dem Beleg Gutschrift war noch nicht an das FA abgeführt, kann also auch nicht einbehalten werden. Der Vertragspartner zahlt den Gutschriftsbetrag inkl. USt. an uns.

Gruß, Buchi
Hallo Buchi.

Leider, wie so oft, steckt hier der Teufel (FA :wink1: ) im Detail.

(Zum Beispiel könnte ein Prüfer auf die Idee kommen, es u.a. ähnlich wie hier zu sehen:)

Prinzipiell, so denkt man, ist der Vorgang geheilt. Dadurch, das jedoch beide Vertragspartner innerhalb ihrer Buchhaltung den Geschäftsvorfall unter verschiedenen Dokumenten verarbeiten ist hier keine "Identität" mehr gewährleistet.

Meine Äußerungen beruhen auf einer realen Erfahrung, die wir im Rahmen einer Prüfung erleben durften. Glücklicherweise handelte es sich nur um relativ kleine Beträge, sodass es noch überschaubar war wir es "hingenommen" haben und anschließend unsere Prozesse geändert.

Damals erschien uns unser handeln auch rein logisch rechtssicher.

Grüsse
Bearbeitet: supertuxer - 13.08.2019 07:53:59
Hallo Supertuxer,

ich glaube Buchi geht es hierbei nicht um den Vorsteuerabzug.

Mal angenommen Google sendet dir für deine Adsense Erlöse die Abrechnung.

Hier erstellt der Leistungsempfänger (Google) für dich die Rechnung, die sich in der Regel Gutschrift nennt.

Nun möchte der Unternehmer, der von Google das Geld bekommt, diese Abrechnung in seiner Buchhaltung möglichst automatisch erfassen. Damit dies funktioniert, muss der Unternehmer jedoch in seiner Software eine eigene Rechnung anlegen (in der er schreibt, dass die Ausgangslage für diese Rechnung die Google Abrechnung ist).

Und diese Rechnung wird zusammen mit der Google Abrechnung als ein Beleg verarbeitet. Daher sehe ich hier noch nicht den Fall der doppelten USt., da alles in einander verzahnt und nachgewiesen ist.

Oder wie seht ihr das?

Viele Grüße

reaper
Hallo,

auch die Gutschrift die Google senden würde, ist ein Abrechnungsdokument lt. USTG und bedarf keiner weiteren eigenen Rechnung.
Es bleibt auch hierbei bei demselben Fall.

Auch hier erstellt der Leistungsnehmer (Google) für den Leistungserbringer (Dir) die Rechnung (die seit 2013 zwingend Gutschrift heissen muss) für Deine Leistungserbringung (Senden von Daten an Google) möglicherweise inkl. MWST die Abrechnungsunterlagen für Dich und sendet sie Dir.

Dadurch das nun nochmals eine eigene Rechnung erstellt wird, entsteht dann die UST (wenn diese dann nochmals ausgewiesen wird) nochmals zahlungspflichtig ggü. dem FA.
Auch wenn in die Rechnung geschrieben wird "für Gurschrift xyz" löst das nicht das formale Problem (auf das sich der Prüfer beziehen kann und dann einfordert).

Leider darf ich keine Links hier setzen (meine anderen wurden von der Redaktion entfernt da unerwünscht) und somit muss leider selbst "gegoogelt" werden um den Nachweis hierfür zu lesen.

Frage:
Weshalb müssen fremde Gutschriften als Rechnung erfasst werden? Dafür gibt es überhaupt keine bhchhalterische Erforderniss, da auch die "Gutschrift" als Umsatzerlöse an Kontokorrent gebucht wird. Warum also dann die eigene Rechnung?
Abgesehen davon, das es unzulässig ist (s. Scheinrechnung, da ohne Leistungsbezug).


Wenn nun zB ein Boni nachträglich gezahlt und hierfür eine Gutschrift erhalten wird, wird doch auch keine Rechnung geschrieben ...
Bearbeitet: supertuxer - 13.08.2019 10:38:17
Dokument nicht in den Verkehr gebracht ( d.h. nicht das Haus verlassen) = keine USt, siehe beigefügte Anlage OFD.jpg
OFD.jpg (470.13 KB) [ Download ]
Hallo,

wow danke, das ist sehr hilfreich!  :klatschen:

VG, Buchi
Danke und Perfekt.
Nun habe ich ebenfalls eine Argumentation ggü. Prüfern, die es grundsätzlich anders sehen.

:green:  :klatschen:
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Robert-Half-Studie: 43 % der Arbeitgeber planen, ihre Festanstellungen bis Ende 2026 auszubauen Robert-Half-Studie: 43 % der Arbeitgeber planen, ihre Festanstellungen bis Ende 2026 auszubauen Deutsche Unternehmen investieren trotz anhaltender wirtschaftlicher Unsicherheit weiterhin in Fachkräfte. Das zeigt eine aktuelle Studie von Robert Half, einem spezialisierten, globalen Anbieter von Personallösungen.......

BFH-Urteil: Steuerbefreiung bei Selbstnutzung eines geerbten Familienheims gilt unter Umständen auch beim Einzug nach zwei Jahren BFH-Urteil: Steuerbefreiung bei Selbstnutzung eines geerbten Familienheims gilt unter Umständen auch beim Einzug nach zwei Jahren Ob das Erben eines Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz) steuerfrei bleibt, hängt davon ab, ob der Erbe das Haus "unverzüglich" zur Selbstnutzung für......

FG Baden-Württemberg: Keine Mehrwertsteuer bei Gästekarten, die einem Mehrzweck-Gutschein entsprechen FG Baden-Württemberg: Keine Mehrwertsteuer bei Gästekarten, die einem Mehrzweck-Gutschein entsprechen Eine GmbH, die durch eine Gästekarte den Tourismus in einer Region fördern will und deshalb Verträge mit Übernachtungsbetrieben und mit Anbietern von Freizeiteinrichtungen (Leistungserbringern) schließt,......


Aktuelle Stellenangebote


Bilanzbuchhalter (m/w/d) PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir di......

Buchhalter (m/w/d) Wir sind Teil der finanzstarken und erfolgreichen Close Brothers Gruppe und bieten Factoring für den deutschen Mittelstand. Mit unseren Fachleuten sind wir in der Lage, Unternehmen eine Umsatzfinanzie......

Referent*in Gesamtabschluss, Jahresrechnung, Verwendungsnachweis für die SAP-Transformation auf S/4HANA (Teilzeit 50 %) Die Max-Planck-Gesell­schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig......

Sachbearbeiter (m/w/d) Buchhaltung Das Max-Planck-Institut für Biochemie in Martinsried bei München zählt zu den führenden internationalen Forschungseinrichtungen auf den Gebieten der Biochemie, Zell- und Strukturbiologie sowie der bio......

Prüfungsleiter in der Wirtschaftsprüfung (m/w/d) Alpers Maack & Wessel ist eine stark wachsende interdisziplinäre Kanzlei mit Sitz im Herzen von Hamburg. Als partnerschaftliche Experten für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Nachhaltigkeit & kreative......

Bilanzbuchhalterin (m/w/d) Wir sind der IT‑Dienstleister der Versicherungsbranche und stehen für hochstabile Prozesse, moderne Technologien und eine klare, verlässliche Zusammenarbeit. Unsere Finanzabteilung bildet das Rückgrat......

BillingEngine - Die Maschine für Ihre E-Rechnungen

stock-image-80062228-M_Smarterpix_photographee.eu.jpg
Alles, was die E-Rechnungspflicht von Ihnen verlangt – in einer Anwendung.
  • E‑Rechnungen versenden
  • E‑Rechnungen empfangen
  • Belegerfassung per KI
  • GoBD-konforme Archivierung
Preise: Von 0,- bis 12,- EUR netto monatlich.

Jetzt hier testen und E-Rechnungen versenden!
Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Controller (m/f/d) European Logistics & Supply Chain Finance
Techtronic Industries (TTI) is a world leader in cordless technology spanning power tools, accessories, hand tools, outdoor power equipment, as well as floorcare & cleaning products. Our focus is on end-users that range from professionals in the industrial, construction and infrastructure... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
MEKRA Lang GmbH & Co. KG ist weltweit führender Hersteller von Spiegelsystemen für Nutzfahrzeuge sowie von Kamera-Monitor-Systemen speziell für Automotive-Anwendungen. Als innovativer und anerkannter Experte für indirekte Sicht arbeiten wir mit allen namhaften Nutzfahrzeugherstellern zusammen und... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in (m/w/d) Finanzwesen & Administration
Die Abteilung für Interne Angelegenheiten der Botschaft des Königreichs der Niederlande in Berlin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Mitarbeiter*in (m/w/d) Finanzwesen & Administration. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit 38,25 Wochenstunden. Mehr Infos >>

Referent*in Gesamtabschluss, Jahresrechnung, Verwendungsnachweis für die SAP-Transformation auf S/4HANA (Teilzeit 50 %)
Die Max-Planck-Gesell­schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geis... Mehr Infos >>

Operative:r Speditionscontroller:in (m/w/d)
Noerpel-Gruppe – mit einem Jahresumsatz von über 710 Millionen Euro sind wir einer der führenden Logistik­dienstleister in Süddeutschland und Export-Spitzenreiter in Europa. Als Familien­unternehmen mit über hundert­jähriger Tradition wissen wir, dieser Erfolg kommt nicht von ungefähr. Unsere Erf... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Buchhaltung
Das Max-Planck-Institut für Biochemie in Martinsried bei München zählt zu den führenden internationalen Forschungseinrichtungen auf den Gebieten der Biochemie, Zell- und Strukturbiologie sowie der biomedizinischen Forschung und ist mit rund 25 wissenschaftlichen Abteilungen und Forschungsgruppen ... Mehr Infos >>

Referent*in Data and Business Intelligence
Die Max-Planck-Gesell­schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geis... Mehr Infos >>

Senior Accounting & Payroll Specialist – Steuern & Lohn- und Gehaltsabrechnung (m/w/d)
Als Senior Tax & Accounting Specialist (m/w/d) übernimmst du die fachliche Verantwortung für unsere steuerlichen und buchhalterischen Kernthemen und wirst zur ersten Anlaufstelle für alle Fragen rund um Umsatzsteuer, Lohnsteuer/Einkommensteuer und Sozialversicherung. Du verantwortest unse... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

Berechnung der Abschreibungen in Excel

56588746_Smarterpix_VH_studio_290px (1).png
Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist in diesem Tool übersichtlich nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden für jedes Jahr automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr angewendet werden.

Jetzt hier für 29,50 EUR downloaden!

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Mitglieder und PR Verwaltung

Abb_2_Dashboard.png
Mit dem Excel-Tool Mitglieder und PR Verwaltung haben Sie die Mitgliederstruktur und Social Media auf einem Blick. Profitieren Sie von Übersichtlichen Grafiken und einfache Eingaben.
Mehr Informationen >>

RS Anlagenverwaltung - Anlagenübersicht und Abschreibungen berechnen

Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr (nicht verteilt auf mehrere Jahre) angewendet werden. Mehr Informationen >>

Elektroauto - Abschreibung & monatliche Belastung

Dieses Excel-Tool berechnet die Steuerliche Abschreibung und Belastungsberechnung des geldwerten Vorteils für das Elektroauto.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool für Investitionsrechnung

meeting_diskussion_haende_pm_pressmaster_290px (1).png
Professionelle Investitionsrechnung in Excel – HGB-konform: NPV inkl. AfA-Tax-Shield, IRR, statischer und dynamischer Payback, BMF-AfA-Tabelle mit 33 Anlagenklassen, Priorisierung: PRIO 0–3, Szenarien, Leasing-vs-Kauf und ein fertiger DATEV-Aktivierungs-Buchungssatz. Druckfertige GF-Vorlage, KI-Prompt, keine Makros.

Jetzt hier für 69,90 EUR downloaden!

Sage Active: Die Cloud, die alles kann

Sage_Logo_Brilliant_Green_RGB (2).png
Sage Active bringt Auftragsbearbeitung, Buchhaltung, Lohn und HR in einer Lösung zusammen – ideal für kleine Unternehmen. Erstellen Sie Angebote, verschicken Sie Rechnungen, behalten Sie Ihre Zahlen und Löhne im Blick
Preise: ab 25,- EUR netto monatlich.

Jetzt hier testen und E-Rechnungen versenden!

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>