Rechnung erstellen für erhaltene Gutschrift?

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Rechnung erstellen für erhaltene Gutschrift?
Hallo,

wenn wir von Vertragspartner Gutschriften für Leistungen, die wir erbracht haben, erhalten, erstellen wir immer eine formale Rechnung für unsere Buchhaltung. Diese wird an den Vertragspartner nicht versendet, sondern dient alleinig als Beleg zusammengeheftet mit der Gutschrift als Beleg für unsere Buchhaltung.

Kann es hier evtl. USt-rechtlich Probleme geben? Die erhaltene Gutschrift ist ja schon ein Beleg mit ausgewiesener USt. Unsere Rechnung wäre ein weiterer Beleg mit ausgewiesener USt.. Es existieren also zwei Belege für den gleichen Geschäftsvorfall! In der Rechnung ist jedoch ein Bezug zur Gutschrift hergestellt.

Ich denke, das sollte so ok sein. Ich wollte jedoch hier noch einmal zur Sicherheit nachfragen, ob es evtl. doch Probleme mit dieser Verfahrensweise geben könnte.

Wie macht Ihr das in solchen Fällen. Nehmt ihr einfach die Gutschrift als Beleg (sofern alle nötigen Daten enthalten sind) oder erstellt Ihr noch eine extra Rechnung mit Bezug zur Gutschrift?

Besten Dank im Voraus für Eure Meinungen.

Gruß, Buchi
Hallo.
Das ist nicht erlaubt und sorgt für schwerwiegende Probleme:

1) Eine Gutschrft die durch den Leistungsnehmer erstellt wird, ist nur gültig wenn:
a) Dieser nicht widersprochen wird (Achtung: Durch den widerspruch werden dann ALLE Gutschriften (alte und neue) für diesen Leistungsbehmer ungültig!)
b) Wenn der Betrag zwingend positiv ist und das Dokument zwingend die Bezeichnung "Gutschrift" tragt.

2) Durch das erstellen der eigenen Rechnung wird formal rechtlich widersprochen, da es sich ansonsten um eine Scheinrechnung handelt was verboten ist. Denn, warum wird bei Akzeptanz eine Rechnung erstellt, wenn rechtlich die Gutschrift ja bereits die Rechnung ist.

3) Die UST in beiden Dokumenten gehört durch das Ausstellen und dem separierten Ausweis rechtlich dem Finanzamt und muss zwingend abgeführt werden. Alles andere wäre ungerechtfertigtes Einbehalten und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Denn im USTG ust eindeutig geregelt, das die UST immer (egal wie diese entstanden ist und egal ob diese zu Recht erhoben wurde) dem Finanzamt gehört.

4) Bei einer Buchprüfung wird durch Punkt 2 vom widerspruch ausgegangen und die eigene Rechnung aufleben lassen, was automatisch zur Schuld der darin ausgewiesenen UST führt und die UST aus der Gutschrift wegen Punkt 3 einbehalten wird.


Ihr solltet dringend Eure Prozesse verandern!
Hallo Suptertuxer,

erstmal vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Man muss hier anscheinend doch sehr genau aufpassen. :read:

Was ich aber noch nicht ganz verstehe: Warum soll die USt. aus der Gutschrift weiterhin geschuldet sein, wenn durch unsere Rechnung der Gutschrift widersprochen wurde? Der Beleg Gutschrift sollte doch nach Deinen Aussagen seine Gültigkeit verloren haben.

Es wurde zeitgleich mit dem Empfang der Gutschrift eine Rechnung erstellt mit Bezug auf die Gutschrift. Die USt. Schuld aus diesem Vorgang wurde dann entsprechend an das FA abgeführt. Die USt. aus dem Beleg Gutschrift war noch nicht an das FA abgeführt, kann also auch nicht einbehalten werden. Der Vertragspartner zahlt den Gutschriftsbetrag inkl. USt. an uns.

Gruß, Buchi
Hallo Buchi.

Leider, wie so oft, steckt hier der Teufel (FA :wink1: ) im Detail.

(Zum Beispiel könnte ein Prüfer auf die Idee kommen, es u.a. ähnlich wie hier zu sehen:)

Prinzipiell, so denkt man, ist der Vorgang geheilt. Dadurch, das jedoch beide Vertragspartner innerhalb ihrer Buchhaltung den Geschäftsvorfall unter verschiedenen Dokumenten verarbeiten ist hier keine "Identität" mehr gewährleistet.

Meine Äußerungen beruhen auf einer realen Erfahrung, die wir im Rahmen einer Prüfung erleben durften. Glücklicherweise handelte es sich nur um relativ kleine Beträge, sodass es noch überschaubar war wir es "hingenommen" haben und anschließend unsere Prozesse geändert.

Damals erschien uns unser handeln auch rein logisch rechtssicher.

Grüsse
Bearbeitet: supertuxer - 13.08.2019 07:53:59
Hallo Supertuxer,

ich glaube Buchi geht es hierbei nicht um den Vorsteuerabzug.

Mal angenommen Google sendet dir für deine Adsense Erlöse die Abrechnung.

Hier erstellt der Leistungsempfänger (Google) für dich die Rechnung, die sich in der Regel Gutschrift nennt.

Nun möchte der Unternehmer, der von Google das Geld bekommt, diese Abrechnung in seiner Buchhaltung möglichst automatisch erfassen. Damit dies funktioniert, muss der Unternehmer jedoch in seiner Software eine eigene Rechnung anlegen (in der er schreibt, dass die Ausgangslage für diese Rechnung die Google Abrechnung ist).

Und diese Rechnung wird zusammen mit der Google Abrechnung als ein Beleg verarbeitet. Daher sehe ich hier noch nicht den Fall der doppelten USt., da alles in einander verzahnt und nachgewiesen ist.

Oder wie seht ihr das?

Viele Grüße

reaper
Hallo,

auch die Gutschrift die Google senden würde, ist ein Abrechnungsdokument lt. USTG und bedarf keiner weiteren eigenen Rechnung.
Es bleibt auch hierbei bei demselben Fall.

Auch hier erstellt der Leistungsnehmer (Google) für den Leistungserbringer (Dir) die Rechnung (die seit 2013 zwingend Gutschrift heissen muss) für Deine Leistungserbringung (Senden von Daten an Google) möglicherweise inkl. MWST die Abrechnungsunterlagen für Dich und sendet sie Dir.

Dadurch das nun nochmals eine eigene Rechnung erstellt wird, entsteht dann die UST (wenn diese dann nochmals ausgewiesen wird) nochmals zahlungspflichtig ggü. dem FA.
Auch wenn in die Rechnung geschrieben wird "für Gurschrift xyz" löst das nicht das formale Problem (auf das sich der Prüfer beziehen kann und dann einfordert).

Leider darf ich keine Links hier setzen (meine anderen wurden von der Redaktion entfernt da unerwünscht) und somit muss leider selbst "gegoogelt" werden um den Nachweis hierfür zu lesen.

Frage:
Weshalb müssen fremde Gutschriften als Rechnung erfasst werden? Dafür gibt es überhaupt keine bhchhalterische Erforderniss, da auch die "Gutschrift" als Umsatzerlöse an Kontokorrent gebucht wird. Warum also dann die eigene Rechnung?
Abgesehen davon, das es unzulässig ist (s. Scheinrechnung, da ohne Leistungsbezug).


Wenn nun zB ein Boni nachträglich gezahlt und hierfür eine Gutschrift erhalten wird, wird doch auch keine Rechnung geschrieben ...
Bearbeitet: supertuxer - 13.08.2019 10:38:17
Dokument nicht in den Verkehr gebracht ( d.h. nicht das Haus verlassen) = keine USt, siehe beigefügte Anlage OFD.jpg
OFD.jpg (470.13 KB) [ Download ]
Hallo,

wow danke, das ist sehr hilfreich!  :klatschen:

VG, Buchi
Danke und Perfekt.
Nun habe ich ebenfalls eine Argumentation ggü. Prüfern, die es grundsätzlich anders sehen.

:green:  :klatschen:
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Im Schnitt 4 Monate auf Jobsuche: Hochschulabsolvent*innen erleben Realitätsschock Im Schnitt 4 Monate auf Jobsuche: Hochschulabsolvent*innen erleben Realitätsschock Beim Berufseinstieg von Studierenden weicht Optimismus schnell Ernüchterung. Master-Absolvent*innen suchen im Schnitt 21 Wochen bis sie einen passenden Einstiegsjob finden. Damit benötigen sie über zwei......

BFH-Urteil: Kosten für die Nutzung eines Privatwagens nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn ein Firmenwagen zur Verfügung steht BFH-Urteil: Kosten für die Nutzung eines Privatwagens nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn ein Firmenwagen zur Verfügung steht Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer Aufwendungen für eine Dienstreise mit einem privaten Fahrzeug als Werbungskosten geltend machen - wenn der Abzug angemessen ist. Die Grenze der Angemessenheit hat der......

BFH-Urteil: Ein Büro mit seinen Angestellten ist die Betriebsstätte eines Selbstständigen, auch wenn er sie nur selten aufsucht BFH-Urteil: Ein Büro mit seinen Angestellten ist die Betriebsstätte eines Selbstständigen, auch wenn er sie nur selten aufsucht Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG (Einkommensteuergesetz) dürfen die Aufwendungen für die Wege des Steuerpflichtigen zwischen Wohnung und Betriebsstätte den Gewinn eines Selbstständigen oder Unternehmers......


Aktuelle Stellenangebote


Sachbearbeiter*in Buchhaltung (m/w/d) Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg ist eine der weltweit führenden Institutionen für die rechtsvergleichende Grundlagen­forschung auf den Gebieten des......

Sachbearbeiter*in Buchhaltung in Voll- oder Teilzeit Wir, das Max-Planck-Institut für medizinische Forschung, sind eines von 85 Instituten und Forschungs­stellen der Max-Planck-Gesell­schaft (MPG) zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Sch......

Controller strategisches Kapazitätscontrolling (w/m/d) Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Ve......

Analyst Finanz- und Rechnungswesen (w/m/d) Seit der Gründung im Jahr 1963 hat HYDAC eine beeindruckende Entwicklung durchlaufen – Von einem Spezialisten für Speichertechnik zu einem globalen Unternehmen mit über 20 Produktbereichen. In den ver......

Beteiligungscontroller (m/w/d) Wir sind Marktführer für ganzheitliche Lösungen rund um die Fahrzeugwäsche. Mit smarten, digitalen Technologien, einem breiten Portfolio an Maschinen, bester Waschchemie und einem erstklassigen Servic......

Senior Finanzbuchhalter (m/w/d) Seit Generationen kümmert sich BRUNATA-METRONA München um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken kö......

KI, die Ihre Arbeit im Rechnungswesen erleichtert

Bild_CoPilot_200x150px.png
Sie haben Praxisfragen im Rechnungswesen? Klären Sie diese einfach im Dialog mit dem neuen KI-Assistenten CoPilot Finance. Er liefert Ihnen präzise Antworten, indem er auf die rechtssicheren Fachinhalte von Haufe Finance Office zugreift. Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie 4 Wochen kostenlos.   

Jetzt kennenlernen!

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Controller (M/W/D) in Vollzeit - Schwerpunkt Abteilungscontrolling & Reporting
Wir sind immer auf der Suche nach engagierten Talenten, die unsere dynamische Organisation verstärken. Mit einem kollegialen, kooperativen und innovativen Arbeitsumfeld sowie guten Entwicklungsmöglichkeiten ist dies die perfekte Gelegenheit für alle, die mit Leidenschaft etwas im Gesundheitswesen... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Als traditionsreiches Unternehmen in der Papierindustrie mit klarem Fokus auf Nachhaltigkeit und technologischer Weiterentwicklung, wo seit über 170 Jahren mit rund 300 Mitarbeitenden jährlich ca. 240.000 Tonnen Papier und 80.000 Tonnen grafische Pappe produziert werden, suchen wir zum nächstmögl... Mehr Infos >>

Senior Finanzbuchhalter (m/w/d)
Seit Generationen kümmert sich BRUNATA-METRONA München um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche Daten über ihren Energieverbrauch zur Verfügung stelle... Mehr Infos >>

Controller strategisches Kapazitätscontrolling (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung in Voll- oder Teilzeit
Wir, das Max-Planck-Institut für medizinische Forschung, sind eines von 85 Instituten und Forschungs­stellen der Max-Planck-Gesell­schaft (MPG) zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der medizinischen Grundlagen­forschung. Gegenwärtig beschäftigen wir rund 270 M... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung Buchhaltung – „Allround-Talent“ (w/m/d)
Die Verwaltung des Max-Planck-Instituts für extraterrestrische Physik (MPE), des Max-Planck-Instituts für Astrophysik (MPA) und der Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) ist eine zentrale Service­einrichtung und betreut rund 650 Instituts­angehörige. Die gemein­sa... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Flossbach von Storch zählt heute zu den größten unabhängigen Vermögensverwaltern in Europa. Mit mehr als 400 Mitarbeitenden betreuen wir rund 70 Mrd. Euro für private und institutionelle Kunden. Seit der Gründung im Jahr 1998 stehen wir für erstklassiges Investmentmanagement mit einem fundamental... Mehr Infos >>

Immobilienkauffrau/ - kaufmann (m/w/d) für Nebenkostenabrechnungen & Vertragsmanagement
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Kreditrechner - 50 Darlehen in Excel verwalten

Kreditrechner_Excel.jpg
Mit diesem Kreditrechner für Excel hast du deine gesamte Schuldenlage im Griff – einfach, übersichtlich und effektiv. Spare bares Geld durch bessere Planung. Dieser Planer wurde speziell dafür entwickelt, auch bei komplexen Kreditstrukturen Übersicht und Kontrolle zu behalten. Bis zu 50 Kredite gleichzeitig verwalten und Laufzeiten bis zu 50 Jahre abbilden

Jetzt hier für 17,90 EUR downloaden!
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>