Rechnung erstellen für erhaltene Gutschrift?

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Rechnung erstellen für erhaltene Gutschrift?
Hallo,

wenn wir von Vertragspartner Gutschriften für Leistungen, die wir erbracht haben, erhalten, erstellen wir immer eine formale Rechnung für unsere Buchhaltung. Diese wird an den Vertragspartner nicht versendet, sondern dient alleinig als Beleg zusammengeheftet mit der Gutschrift als Beleg für unsere Buchhaltung.

Kann es hier evtl. USt-rechtlich Probleme geben? Die erhaltene Gutschrift ist ja schon ein Beleg mit ausgewiesener USt. Unsere Rechnung wäre ein weiterer Beleg mit ausgewiesener USt.. Es existieren also zwei Belege für den gleichen Geschäftsvorfall! In der Rechnung ist jedoch ein Bezug zur Gutschrift hergestellt.

Ich denke, das sollte so ok sein. Ich wollte jedoch hier noch einmal zur Sicherheit nachfragen, ob es evtl. doch Probleme mit dieser Verfahrensweise geben könnte.

Wie macht Ihr das in solchen Fällen. Nehmt ihr einfach die Gutschrift als Beleg (sofern alle nötigen Daten enthalten sind) oder erstellt Ihr noch eine extra Rechnung mit Bezug zur Gutschrift?

Besten Dank im Voraus für Eure Meinungen.

Gruß, Buchi
Hallo.
Das ist nicht erlaubt und sorgt für schwerwiegende Probleme:

1) Eine Gutschrft die durch den Leistungsnehmer erstellt wird, ist nur gültig wenn:
a) Dieser nicht widersprochen wird (Achtung: Durch den widerspruch werden dann ALLE Gutschriften (alte und neue) für diesen Leistungsbehmer ungültig!)
b) Wenn der Betrag zwingend positiv ist und das Dokument zwingend die Bezeichnung "Gutschrift" tragt.

2) Durch das erstellen der eigenen Rechnung wird formal rechtlich widersprochen, da es sich ansonsten um eine Scheinrechnung handelt was verboten ist. Denn, warum wird bei Akzeptanz eine Rechnung erstellt, wenn rechtlich die Gutschrift ja bereits die Rechnung ist.

3) Die UST in beiden Dokumenten gehört durch das Ausstellen und dem separierten Ausweis rechtlich dem Finanzamt und muss zwingend abgeführt werden. Alles andere wäre ungerechtfertigtes Einbehalten und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Denn im USTG ust eindeutig geregelt, das die UST immer (egal wie diese entstanden ist und egal ob diese zu Recht erhoben wurde) dem Finanzamt gehört.

4) Bei einer Buchprüfung wird durch Punkt 2 vom widerspruch ausgegangen und die eigene Rechnung aufleben lassen, was automatisch zur Schuld der darin ausgewiesenen UST führt und die UST aus der Gutschrift wegen Punkt 3 einbehalten wird.


Ihr solltet dringend Eure Prozesse verandern!
Hallo Suptertuxer,

erstmal vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Man muss hier anscheinend doch sehr genau aufpassen. :read:

Was ich aber noch nicht ganz verstehe: Warum soll die USt. aus der Gutschrift weiterhin geschuldet sein, wenn durch unsere Rechnung der Gutschrift widersprochen wurde? Der Beleg Gutschrift sollte doch nach Deinen Aussagen seine Gültigkeit verloren haben.

Es wurde zeitgleich mit dem Empfang der Gutschrift eine Rechnung erstellt mit Bezug auf die Gutschrift. Die USt. Schuld aus diesem Vorgang wurde dann entsprechend an das FA abgeführt. Die USt. aus dem Beleg Gutschrift war noch nicht an das FA abgeführt, kann also auch nicht einbehalten werden. Der Vertragspartner zahlt den Gutschriftsbetrag inkl. USt. an uns.

Gruß, Buchi
Hallo Buchi.

Leider, wie so oft, steckt hier der Teufel (FA :wink1: ) im Detail.

(Zum Beispiel könnte ein Prüfer auf die Idee kommen, es u.a. ähnlich wie hier zu sehen:)

Prinzipiell, so denkt man, ist der Vorgang geheilt. Dadurch, das jedoch beide Vertragspartner innerhalb ihrer Buchhaltung den Geschäftsvorfall unter verschiedenen Dokumenten verarbeiten ist hier keine "Identität" mehr gewährleistet.

Meine Äußerungen beruhen auf einer realen Erfahrung, die wir im Rahmen einer Prüfung erleben durften. Glücklicherweise handelte es sich nur um relativ kleine Beträge, sodass es noch überschaubar war wir es "hingenommen" haben und anschließend unsere Prozesse geändert.

Damals erschien uns unser handeln auch rein logisch rechtssicher.

Grüsse
Bearbeitet: supertuxer - 13.08.2019 07:53:59
Hallo Supertuxer,

ich glaube Buchi geht es hierbei nicht um den Vorsteuerabzug.

Mal angenommen Google sendet dir für deine Adsense Erlöse die Abrechnung.

Hier erstellt der Leistungsempfänger (Google) für dich die Rechnung, die sich in der Regel Gutschrift nennt.

Nun möchte der Unternehmer, der von Google das Geld bekommt, diese Abrechnung in seiner Buchhaltung möglichst automatisch erfassen. Damit dies funktioniert, muss der Unternehmer jedoch in seiner Software eine eigene Rechnung anlegen (in der er schreibt, dass die Ausgangslage für diese Rechnung die Google Abrechnung ist).

Und diese Rechnung wird zusammen mit der Google Abrechnung als ein Beleg verarbeitet. Daher sehe ich hier noch nicht den Fall der doppelten USt., da alles in einander verzahnt und nachgewiesen ist.

Oder wie seht ihr das?

Viele Grüße

reaper
Hallo,

auch die Gutschrift die Google senden würde, ist ein Abrechnungsdokument lt. USTG und bedarf keiner weiteren eigenen Rechnung.
Es bleibt auch hierbei bei demselben Fall.

Auch hier erstellt der Leistungsnehmer (Google) für den Leistungserbringer (Dir) die Rechnung (die seit 2013 zwingend Gutschrift heissen muss) für Deine Leistungserbringung (Senden von Daten an Google) möglicherweise inkl. MWST die Abrechnungsunterlagen für Dich und sendet sie Dir.

Dadurch das nun nochmals eine eigene Rechnung erstellt wird, entsteht dann die UST (wenn diese dann nochmals ausgewiesen wird) nochmals zahlungspflichtig ggü. dem FA.
Auch wenn in die Rechnung geschrieben wird "für Gurschrift xyz" löst das nicht das formale Problem (auf das sich der Prüfer beziehen kann und dann einfordert).

Leider darf ich keine Links hier setzen (meine anderen wurden von der Redaktion entfernt da unerwünscht) und somit muss leider selbst "gegoogelt" werden um den Nachweis hierfür zu lesen.

Frage:
Weshalb müssen fremde Gutschriften als Rechnung erfasst werden? Dafür gibt es überhaupt keine bhchhalterische Erforderniss, da auch die "Gutschrift" als Umsatzerlöse an Kontokorrent gebucht wird. Warum also dann die eigene Rechnung?
Abgesehen davon, das es unzulässig ist (s. Scheinrechnung, da ohne Leistungsbezug).


Wenn nun zB ein Boni nachträglich gezahlt und hierfür eine Gutschrift erhalten wird, wird doch auch keine Rechnung geschrieben ...
Bearbeitet: supertuxer - 13.08.2019 10:38:17
Dokument nicht in den Verkehr gebracht ( d.h. nicht das Haus verlassen) = keine USt, siehe beigefügte Anlage OFD.jpg
OFD.jpg (470.13 KB) [ Download ]
Hallo,

wow danke, das ist sehr hilfreich!  :klatschen:

VG, Buchi
Danke und Perfekt.
Nun habe ich ebenfalls eine Argumentation ggü. Prüfern, die es grundsätzlich anders sehen.

:green:  :klatschen:
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (2 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei......

Pensionszusagen an Gesellschafter: Wie hoch darf der Zinssatz für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage sein? Pensionszusagen an Gesellschafter: Wie hoch darf der Zinssatz für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage sein? Mit Urteil vom 17.12.2025 (Az. I R 4/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) über die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen zugunsten zweier bei einer GmbH angestellten Gesellschafter entschieden. Es ......

BFH-Urteil: Steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen BFH-Urteil: Steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 19.11.2025 (Az. I R 50/22) die steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen für angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH......


Aktuelle Stellenangebote


Bilanzbuchhalter (m/w/d) für unser Hauptbuch Wir von Hedin Automotive haben es uns zum Ziel gemacht, fester Teil der Mobilität von morgen zu werden. Die Herausforderungen dabei meistern wir tagtäglich im Team. Und zwar als einer von Deutschlands......

Mitarbeiter (m/w/d) Finanzbuchhaltung (m/w/d) Wir von Hedin Automotive haben es uns zum Ziel gemacht, fester Teil der Mobilität von morgen zu werden. Die Herausforderungen dabei meistern wir tagtäglich im Team. Und zwar als einer von Deutschlands......

Referent (m/w/d) im Bereich aufsichtsrechtliche Regulatorik Deine Aufgaben: Du wirkst aktiv an den jährlichen und unterjährigen Solvenzberechnungen mit. Darüber hinaus bist du mitverantwortlich für die Erstellung der Quartals- und Jahresmeldungen (QRTs)......

Bilanzbuchhalter (m/w/d) RIKUTEC Germany steht seit 1986 für Innovation und Qualität in der Kunststoffverarbeitung. Als familiengeführtes Unternehmen mit über 240 Mitarbeitenden in fünf Ländern bieten wir eine verlässliche un......

Bilanzbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit Wenn Sie beim Technologieführer für industrielle Röntgentechnik arbeiten und dabei anspruchsvolle Aufgaben mit einer attraktiven Vergütung sowie einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung verbinden möchten,......

Controller strategisches Kapazitätscontrolling (w/m/d) Wir – die HUK-COBURG Versicherungs­gruppe – zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathausha......

kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Sachbearbeitung externes Rechnungswesen (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Senior Bilanzbuchhalter / Konzernbuchhalter (m/w/d)
PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir dich als Verstärkung. Bringe deine Ideen bei uns ein und verwirkliche dich bei uns. In unserem fami... Mehr Infos >>

Referent (m/w/d) im Bereich aufsichtsrechtliche Regulatorik
Deine Aufgaben: Du wirkst aktiv an den jährlichen und unterjährigen Solvenzberechnungen mit. Darüber hinaus bist du mitverantwortlich für die Erstellung der Quartals- und Jahresmeldungen (QRTs) im Rahmen von Solvency II. Du unterstützt Vorstand und Abteilungsleitung im Rahmen des internen... Mehr Infos >>

Leitung (w/m/d) Controlling
Wir sind die Medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz. Rund 4.000 Expert:innen aus 60 Nationen arbeiten in unseren Kliniken, Pflege­heimen, Pflege­schulen oder unserem Bildungs­institut. Wir sind spezialisiert auf die Fachgebiete Psychiatrie und Psycho­therapie, Kinder- und Jugend­psychi... Mehr Infos >>

Projektcontroller (m/w/d)
Wir sind ein führender System- und Lösungsanbieter der industriellen Sensor- und Automatisierungstechnik mit Headquarters in Fulda. Weltweit erzielen wir einen Jahresumsatz von über 300 Mio. Euro. Was uns auszeichnet, ist die Verbindung zwischen Tradition und Innovation. Als Familienunternehmen a... Mehr Infos >>

Controller*in für die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geiste... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit 1930 steht die Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH für bezahlbares Wohnen in Ulm. In den mehr als 95 Jahren haben wir uns zum größten lokalen Mietwohnungsanbieter entwickelt – mit über 7.500 Wohnungen geben wir zahlreichen Ulmerinnen und Ulmern aus unterschiedlichen Gesellschaftss... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
Essendi steht für mehr als den reinen Hotelbetrieb – wir schaffen die Dynamik, die Hotels erfolgreich macht. Als europäischer Marktführer im Economy- und Midscale-Segment investieren und agieren wir mit einem klaren Ziel: jede unserer Immobilien in einen nachhaltigen, lebendigen und bedeutungsvol... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Kreditrechner - 50 Darlehen in Excel verwalten

Kreditrechner_Excel.jpg
Mit diesem Kreditrechner für Excel hast du deine gesamte Schuldenlage im Griff – einfach, übersichtlich und effektiv. Spare bares Geld durch bessere Planung. Dieser Planer wurde speziell dafür entwickelt, auch bei komplexen Kreditstrukturen Übersicht und Kontrolle zu behalten. Bis zu 50 Kredite gleichzeitig verwalten und Laufzeiten bis zu 50 Jahre abbilden

Jetzt hier für 17,90 EUR downloaden!
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>