Rechnung erstellen für erhaltene Gutschrift?

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Rechnung erstellen für erhaltene Gutschrift?
Hallo,

wenn wir von Vertragspartner Gutschriften für Leistungen, die wir erbracht haben, erhalten, erstellen wir immer eine formale Rechnung für unsere Buchhaltung. Diese wird an den Vertragspartner nicht versendet, sondern dient alleinig als Beleg zusammengeheftet mit der Gutschrift als Beleg für unsere Buchhaltung.

Kann es hier evtl. USt-rechtlich Probleme geben? Die erhaltene Gutschrift ist ja schon ein Beleg mit ausgewiesener USt. Unsere Rechnung wäre ein weiterer Beleg mit ausgewiesener USt.. Es existieren also zwei Belege für den gleichen Geschäftsvorfall! In der Rechnung ist jedoch ein Bezug zur Gutschrift hergestellt.

Ich denke, das sollte so ok sein. Ich wollte jedoch hier noch einmal zur Sicherheit nachfragen, ob es evtl. doch Probleme mit dieser Verfahrensweise geben könnte.

Wie macht Ihr das in solchen Fällen. Nehmt ihr einfach die Gutschrift als Beleg (sofern alle nötigen Daten enthalten sind) oder erstellt Ihr noch eine extra Rechnung mit Bezug zur Gutschrift?

Besten Dank im Voraus für Eure Meinungen.

Gruß, Buchi
Hallo.
Das ist nicht erlaubt und sorgt für schwerwiegende Probleme:

1) Eine Gutschrft die durch den Leistungsnehmer erstellt wird, ist nur gültig wenn:
a) Dieser nicht widersprochen wird (Achtung: Durch den widerspruch werden dann ALLE Gutschriften (alte und neue) für diesen Leistungsbehmer ungültig!)
b) Wenn der Betrag zwingend positiv ist und das Dokument zwingend die Bezeichnung "Gutschrift" tragt.

2) Durch das erstellen der eigenen Rechnung wird formal rechtlich widersprochen, da es sich ansonsten um eine Scheinrechnung handelt was verboten ist. Denn, warum wird bei Akzeptanz eine Rechnung erstellt, wenn rechtlich die Gutschrift ja bereits die Rechnung ist.

3) Die UST in beiden Dokumenten gehört durch das Ausstellen und dem separierten Ausweis rechtlich dem Finanzamt und muss zwingend abgeführt werden. Alles andere wäre ungerechtfertigtes Einbehalten und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Denn im USTG ust eindeutig geregelt, das die UST immer (egal wie diese entstanden ist und egal ob diese zu Recht erhoben wurde) dem Finanzamt gehört.

4) Bei einer Buchprüfung wird durch Punkt 2 vom widerspruch ausgegangen und die eigene Rechnung aufleben lassen, was automatisch zur Schuld der darin ausgewiesenen UST führt und die UST aus der Gutschrift wegen Punkt 3 einbehalten wird.


Ihr solltet dringend Eure Prozesse verandern!
Hallo Suptertuxer,

erstmal vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Man muss hier anscheinend doch sehr genau aufpassen. :read:

Was ich aber noch nicht ganz verstehe: Warum soll die USt. aus der Gutschrift weiterhin geschuldet sein, wenn durch unsere Rechnung der Gutschrift widersprochen wurde? Der Beleg Gutschrift sollte doch nach Deinen Aussagen seine Gültigkeit verloren haben.

Es wurde zeitgleich mit dem Empfang der Gutschrift eine Rechnung erstellt mit Bezug auf die Gutschrift. Die USt. Schuld aus diesem Vorgang wurde dann entsprechend an das FA abgeführt. Die USt. aus dem Beleg Gutschrift war noch nicht an das FA abgeführt, kann also auch nicht einbehalten werden. Der Vertragspartner zahlt den Gutschriftsbetrag inkl. USt. an uns.

Gruß, Buchi
Hallo Buchi.

Leider, wie so oft, steckt hier der Teufel (FA :wink1: ) im Detail.

(Zum Beispiel könnte ein Prüfer auf die Idee kommen, es u.a. ähnlich wie hier zu sehen:)

Prinzipiell, so denkt man, ist der Vorgang geheilt. Dadurch, das jedoch beide Vertragspartner innerhalb ihrer Buchhaltung den Geschäftsvorfall unter verschiedenen Dokumenten verarbeiten ist hier keine "Identität" mehr gewährleistet.

Meine Äußerungen beruhen auf einer realen Erfahrung, die wir im Rahmen einer Prüfung erleben durften. Glücklicherweise handelte es sich nur um relativ kleine Beträge, sodass es noch überschaubar war wir es "hingenommen" haben und anschließend unsere Prozesse geändert.

Damals erschien uns unser handeln auch rein logisch rechtssicher.

Grüsse
Bearbeitet: supertuxer - 13.08.2019 07:53:59
Hallo Supertuxer,

ich glaube Buchi geht es hierbei nicht um den Vorsteuerabzug.

Mal angenommen Google sendet dir für deine Adsense Erlöse die Abrechnung.

Hier erstellt der Leistungsempfänger (Google) für dich die Rechnung, die sich in der Regel Gutschrift nennt.

Nun möchte der Unternehmer, der von Google das Geld bekommt, diese Abrechnung in seiner Buchhaltung möglichst automatisch erfassen. Damit dies funktioniert, muss der Unternehmer jedoch in seiner Software eine eigene Rechnung anlegen (in der er schreibt, dass die Ausgangslage für diese Rechnung die Google Abrechnung ist).

Und diese Rechnung wird zusammen mit der Google Abrechnung als ein Beleg verarbeitet. Daher sehe ich hier noch nicht den Fall der doppelten USt., da alles in einander verzahnt und nachgewiesen ist.

Oder wie seht ihr das?

Viele Grüße

reaper
Hallo,

auch die Gutschrift die Google senden würde, ist ein Abrechnungsdokument lt. USTG und bedarf keiner weiteren eigenen Rechnung.
Es bleibt auch hierbei bei demselben Fall.

Auch hier erstellt der Leistungsnehmer (Google) für den Leistungserbringer (Dir) die Rechnung (die seit 2013 zwingend Gutschrift heissen muss) für Deine Leistungserbringung (Senden von Daten an Google) möglicherweise inkl. MWST die Abrechnungsunterlagen für Dich und sendet sie Dir.

Dadurch das nun nochmals eine eigene Rechnung erstellt wird, entsteht dann die UST (wenn diese dann nochmals ausgewiesen wird) nochmals zahlungspflichtig ggü. dem FA.
Auch wenn in die Rechnung geschrieben wird "für Gurschrift xyz" löst das nicht das formale Problem (auf das sich der Prüfer beziehen kann und dann einfordert).

Leider darf ich keine Links hier setzen (meine anderen wurden von der Redaktion entfernt da unerwünscht) und somit muss leider selbst "gegoogelt" werden um den Nachweis hierfür zu lesen.

Frage:
Weshalb müssen fremde Gutschriften als Rechnung erfasst werden? Dafür gibt es überhaupt keine bhchhalterische Erforderniss, da auch die "Gutschrift" als Umsatzerlöse an Kontokorrent gebucht wird. Warum also dann die eigene Rechnung?
Abgesehen davon, das es unzulässig ist (s. Scheinrechnung, da ohne Leistungsbezug).


Wenn nun zB ein Boni nachträglich gezahlt und hierfür eine Gutschrift erhalten wird, wird doch auch keine Rechnung geschrieben ...
Bearbeitet: supertuxer - 13.08.2019 10:38:17
Dokument nicht in den Verkehr gebracht ( d.h. nicht das Haus verlassen) = keine USt, siehe beigefügte Anlage OFD.jpg
OFD.jpg (470.13 KB) [ Download ]
Hallo,

wow danke, das ist sehr hilfreich!  :klatschen:

VG, Buchi
Danke und Perfekt.
Nun habe ich ebenfalls eine Argumentation ggü. Prüfern, die es grundsätzlich anders sehen.

:green:  :klatschen:
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Analoge Finanzabteilungen verlieren bis zu 15 Tage im Monat Analoge Finanzabteilungen verlieren bis zu 15 Tage im Monat Eine neue Analyse des Finanzdienstleisters Moss zeigt: In deutschen Finanzabteilungen bleiben massive Effizienzpotenziale ungenutzt. Weniger als die Hälfte der Teams hat ihre Standardprozesse automatisiert......

Künstliche Intelligenz beschleunigt digitale Transformation im Rechnungswesen Künstliche Intelligenz beschleunigt digitale Transformation im Rechnungswesen Künstliche Intelligenz (KI) wird zum zentralen Treiber im Rechnungswesen und verändert Prozesse spürbar. Mehr als jedes zweite Unternehmen (53 Prozent) nutzt KI in diesem Bereich bereits oder befindet......

BFH-Urteil: Bei Schätzungen des Finanzamts sind genauere Schätzungsmethoden vorzuziehen BFH-Urteil: Bei Schätzungen des Finanzamts sind genauere Schätzungsmethoden vorzuziehen Bei einem formellen Buchführungsmangel ist das Finanzamt berechtigt, eine Schätzung des Gesamtumsatzes vorzunehmen, und ist dabei grundsätzlich in der Wahl der Schätzungsmethode frei. Doch einem Urteil......


Aktuelle Stellenangebote


Junior Controller:in Wir sind Teil der globalen ITW-Gruppe und arbeiten als inter­natio­nales Team täglich an zukunfts­wei­sen­den Befes­ti­gungs­lösungen für die Auto­mobil­industrie. Wir bieten das familiäre Umfeld eine......

Referent*in (Governance und Controlling) In unserem kleinen, engagierten Team erwarten Sie vielseitige und verantwortungsvolle Aufgaben rund um Finanzgovernance, finanzwirtschaftliche Projekte und kennzahlenbasierte Steuerungssysteme. Sie wi......

Buchhaltungsleitung (m/w/d) Der Evangelische Verein für Wohnraumhilfe e.V. unterstützt Personen mit existenzbedrohenden Schwierigkeiten, bei denen Wohnungslosigkeit unmittelbar bevorsteht oder bereits eingetreten ist. Die Sicher......

Sachbearbeiter*in für den Bereich der Rechnungsvorerfassung und die Zentrale Stammdatenpflege im Finanzwesen (Teilzeit 50 %) Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig ......

Finanzbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit (mindestens 20 Wochenstunden) Die ORLEN Unipetrol Deutschland GmbH ist eine Vertriebsgesellschaft für die in der ORLEN Unipetrol Gruppe hergestellten, erdölbasierenden Produkte, zuständig für DACH. Unser Verkaufssortiment wird erg......

Lohnsachbearbeiter:in (m/w/d) Sie sind Lohnsachbearbeiter:in und möchten in einem modernen Umfeld arbeiten, das Digitalisierung, Teamgeist und persönliche Weiterentwicklung fördert? Dann freuen wir uns, Sie kennenzulernen! Wir suc......

kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Controller Werkscontrolling / Produktkalkulation (m/w/d)
Die TPG – The Packaging Group ist ein Firmenverbund international führender Hersteller und Entwickler von hochwertigen Verpackungsmaschinen. Durch den Zusammenschluss der Unternehmen FAWEMA, HDG und WOLF vereint die TPG Traditionsmarken, die über einzigartiges Know-how und eine herausragende Tech... Mehr Infos >>

Beteiligungscontroller (m/w/d) in Vollzeit
Als Systemlieferant für mechanische Verbindungssysteme fertigen wir maßgeschneiderte auto­ma­ti­sier­te Lösungen für unsere internationalen Kunden aus der Automobilindustrie. Grundstein für ein er­folg­reiches Wirtschaften ist unser sehr gutes Klima unter den Kolleginnen und Kollegen ebenso wie d... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Zur ExtraHolding GmbH gehören unter anderen die ExtraEnergie GmbH, ein unabhängiger Anbieter von Ökostrom und klimaneutralem Gas, und die eg factory GmbH, die das gesamte operative Geschäft für die ExtraEnergie GmbH betreibt. Für unseren Standort in Monheim am Rhein suchen wir einen: Mehr Infos >>

Junior Controller:in
Wir sind Teil der globalen ITW-Gruppe und arbeiten als inter­natio­nales Team täglich an zukunfts­wei­sen­den Befes­ti­gungs­lösungen für die Auto­mobil­industrie. Wir bieten das familiäre Umfeld eines mittel­ständischen Unter­nehmens mit den Vor­teilen eines globalen Konzerns: eigen­verantwort­l... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in (m/w/d) Finanzbuchhaltung
Am Max‑Planck-Institut für Psychiatrie erforschen Wissenschaftler*innen und Kliniker*innen die Ursachen psychiatrischer Erkrankungen. In unserer Forschungs­klinik widmen wir uns der Diagnostik, Behandlung und Erforschung von psychiatrischen Erkrankungen mit einem Schwerpunkt auf therapie­resisten... Mehr Infos >>

Stellvertretende Leitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit Generationen kümmern wir uns um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche Daten über ihren Energieverbrauch zur Verfügung stellen und machen damit Ei... Mehr Infos >>

Controlling / Data Analyst (m/w/d)
Wir bei Bucher Automation in Tettnang sind Spezialisten für die Industrie­automation. Unsere Produkte kommen überall dort zum Einsatz, wo automati­sierte Lösungen für Produktions­prozesse in der Glas­herstellung und im Recycling gefragt sind. Dabei setzen wir nicht nur auf neueste Technologie und... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Anlagenbuchhaltung
Essendi steht für mehr als den reinen Hotelbetrieb – wir schaffen die Dynamik, die Hotels erfolgreich macht. Als europäischer Marktführer im Economy- und Midscale-Segment investieren und agieren wir mit einem klaren Ziel: jede unserer Immobilien in einen nachhaltigen, lebendigen und bedeutungsvol... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-5.jpg        
Umsatzsteuer Spezial: Reverse Charge korrekt anwenden!
In der Praxis gibt es sowohl beim inländischen als auch beim grenzüberschreitenden Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG oft Unklarheiten. Im Seminar lernst du an konkreten Problemfällen und erhältst Tipps zur Risikovermeidung, zur Rechnungsstellung sowie zur korrekten Meldung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der ZM.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool "doppelte Buchführung" für Buchhaltungs-Übungen

PantherMedia_Randolf-Berold_400x250.jpg
Dieses Excel-Tool zur Buchhaltung besteht aus 8 verschiedenen Tabellenblättern. Es besteht die Möglichkeit Buchhaltungsaufgaben zu berechnen und zum Abschluss zu bringen. Im Excel-Tool sind viele Formeln verbaut, die im Nachhinein mit einem Zellschutz versehen sind.  
Mehr Informationen >>

Forderungsverwaltung mit integrierter Kundendatenbank

Bild_Forderungsuebersicht.png
Mit dieser Excel-Vorlage können Sie Kundendatenbanken verwalten von bis zu 5.000 Kunden inkl. aller relevanten Kundendaten. Sie erhalten kundenbezogene Zuordnung von vergangenen und aktuellen Projekten (inkl. des akt. Status). Es gibt ein intelligentes Suchsystem nach Firma, Vor- oder Nachname, Straße, PLZ oder Stadt.
Mehr Informationen >>

ARAP Excel-Tool aktiv. Rechnungsabgrenzung leicht gemacht

Rechnungsabgrenzungsposten bilden beim Jahresabschluss Aufwendungen und Erträge, die dem Geschäftsjahr zuzuordnen sind, zu dem sie unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung wirtschaftlich gehören. Dieses ARAP Excel Tool übernimmt zuverlässig und genau monatliche zeitliche Abgrenzung und ermittelt den exakten Betrag automatisch.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>