Rechnung erstellen für erhaltene Gutschrift?

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Rechnung erstellen für erhaltene Gutschrift?
Hallo,

wenn wir von Vertragspartner Gutschriften für Leistungen, die wir erbracht haben, erhalten, erstellen wir immer eine formale Rechnung für unsere Buchhaltung. Diese wird an den Vertragspartner nicht versendet, sondern dient alleinig als Beleg zusammengeheftet mit der Gutschrift als Beleg für unsere Buchhaltung.

Kann es hier evtl. USt-rechtlich Probleme geben? Die erhaltene Gutschrift ist ja schon ein Beleg mit ausgewiesener USt. Unsere Rechnung wäre ein weiterer Beleg mit ausgewiesener USt.. Es existieren also zwei Belege für den gleichen Geschäftsvorfall! In der Rechnung ist jedoch ein Bezug zur Gutschrift hergestellt.

Ich denke, das sollte so ok sein. Ich wollte jedoch hier noch einmal zur Sicherheit nachfragen, ob es evtl. doch Probleme mit dieser Verfahrensweise geben könnte.

Wie macht Ihr das in solchen Fällen. Nehmt ihr einfach die Gutschrift als Beleg (sofern alle nötigen Daten enthalten sind) oder erstellt Ihr noch eine extra Rechnung mit Bezug zur Gutschrift?

Besten Dank im Voraus für Eure Meinungen.

Gruß, Buchi
Hallo.
Das ist nicht erlaubt und sorgt für schwerwiegende Probleme:

1) Eine Gutschrft die durch den Leistungsnehmer erstellt wird, ist nur gültig wenn:
a) Dieser nicht widersprochen wird (Achtung: Durch den widerspruch werden dann ALLE Gutschriften (alte und neue) für diesen Leistungsbehmer ungültig!)
b) Wenn der Betrag zwingend positiv ist und das Dokument zwingend die Bezeichnung "Gutschrift" tragt.

2) Durch das erstellen der eigenen Rechnung wird formal rechtlich widersprochen, da es sich ansonsten um eine Scheinrechnung handelt was verboten ist. Denn, warum wird bei Akzeptanz eine Rechnung erstellt, wenn rechtlich die Gutschrift ja bereits die Rechnung ist.

3) Die UST in beiden Dokumenten gehört durch das Ausstellen und dem separierten Ausweis rechtlich dem Finanzamt und muss zwingend abgeführt werden. Alles andere wäre ungerechtfertigtes Einbehalten und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Denn im USTG ust eindeutig geregelt, das die UST immer (egal wie diese entstanden ist und egal ob diese zu Recht erhoben wurde) dem Finanzamt gehört.

4) Bei einer Buchprüfung wird durch Punkt 2 vom widerspruch ausgegangen und die eigene Rechnung aufleben lassen, was automatisch zur Schuld der darin ausgewiesenen UST führt und die UST aus der Gutschrift wegen Punkt 3 einbehalten wird.


Ihr solltet dringend Eure Prozesse verandern!
Hallo Suptertuxer,

erstmal vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Man muss hier anscheinend doch sehr genau aufpassen. :read:

Was ich aber noch nicht ganz verstehe: Warum soll die USt. aus der Gutschrift weiterhin geschuldet sein, wenn durch unsere Rechnung der Gutschrift widersprochen wurde? Der Beleg Gutschrift sollte doch nach Deinen Aussagen seine Gültigkeit verloren haben.

Es wurde zeitgleich mit dem Empfang der Gutschrift eine Rechnung erstellt mit Bezug auf die Gutschrift. Die USt. Schuld aus diesem Vorgang wurde dann entsprechend an das FA abgeführt. Die USt. aus dem Beleg Gutschrift war noch nicht an das FA abgeführt, kann also auch nicht einbehalten werden. Der Vertragspartner zahlt den Gutschriftsbetrag inkl. USt. an uns.

Gruß, Buchi
Hallo Buchi.

Leider, wie so oft, steckt hier der Teufel (FA :wink1: ) im Detail.

(Zum Beispiel könnte ein Prüfer auf die Idee kommen, es u.a. ähnlich wie hier zu sehen:)

Prinzipiell, so denkt man, ist der Vorgang geheilt. Dadurch, das jedoch beide Vertragspartner innerhalb ihrer Buchhaltung den Geschäftsvorfall unter verschiedenen Dokumenten verarbeiten ist hier keine "Identität" mehr gewährleistet.

Meine Äußerungen beruhen auf einer realen Erfahrung, die wir im Rahmen einer Prüfung erleben durften. Glücklicherweise handelte es sich nur um relativ kleine Beträge, sodass es noch überschaubar war wir es "hingenommen" haben und anschließend unsere Prozesse geändert.

Damals erschien uns unser handeln auch rein logisch rechtssicher.

Grüsse
Bearbeitet: supertuxer - 13.08.2019 07:53:59
Hallo Supertuxer,

ich glaube Buchi geht es hierbei nicht um den Vorsteuerabzug.

Mal angenommen Google sendet dir für deine Adsense Erlöse die Abrechnung.

Hier erstellt der Leistungsempfänger (Google) für dich die Rechnung, die sich in der Regel Gutschrift nennt.

Nun möchte der Unternehmer, der von Google das Geld bekommt, diese Abrechnung in seiner Buchhaltung möglichst automatisch erfassen. Damit dies funktioniert, muss der Unternehmer jedoch in seiner Software eine eigene Rechnung anlegen (in der er schreibt, dass die Ausgangslage für diese Rechnung die Google Abrechnung ist).

Und diese Rechnung wird zusammen mit der Google Abrechnung als ein Beleg verarbeitet. Daher sehe ich hier noch nicht den Fall der doppelten USt., da alles in einander verzahnt und nachgewiesen ist.

Oder wie seht ihr das?

Viele Grüße

reaper
Hallo,

auch die Gutschrift die Google senden würde, ist ein Abrechnungsdokument lt. USTG und bedarf keiner weiteren eigenen Rechnung.
Es bleibt auch hierbei bei demselben Fall.

Auch hier erstellt der Leistungsnehmer (Google) für den Leistungserbringer (Dir) die Rechnung (die seit 2013 zwingend Gutschrift heissen muss) für Deine Leistungserbringung (Senden von Daten an Google) möglicherweise inkl. MWST die Abrechnungsunterlagen für Dich und sendet sie Dir.

Dadurch das nun nochmals eine eigene Rechnung erstellt wird, entsteht dann die UST (wenn diese dann nochmals ausgewiesen wird) nochmals zahlungspflichtig ggü. dem FA.
Auch wenn in die Rechnung geschrieben wird "für Gurschrift xyz" löst das nicht das formale Problem (auf das sich der Prüfer beziehen kann und dann einfordert).

Leider darf ich keine Links hier setzen (meine anderen wurden von der Redaktion entfernt da unerwünscht) und somit muss leider selbst "gegoogelt" werden um den Nachweis hierfür zu lesen.

Frage:
Weshalb müssen fremde Gutschriften als Rechnung erfasst werden? Dafür gibt es überhaupt keine bhchhalterische Erforderniss, da auch die "Gutschrift" als Umsatzerlöse an Kontokorrent gebucht wird. Warum also dann die eigene Rechnung?
Abgesehen davon, das es unzulässig ist (s. Scheinrechnung, da ohne Leistungsbezug).


Wenn nun zB ein Boni nachträglich gezahlt und hierfür eine Gutschrift erhalten wird, wird doch auch keine Rechnung geschrieben ...
Bearbeitet: supertuxer - 13.08.2019 10:38:17
Dokument nicht in den Verkehr gebracht ( d.h. nicht das Haus verlassen) = keine USt, siehe beigefügte Anlage OFD.jpg
OFD.jpg (470.13 KB) [ Download ]
Hallo,

wow danke, das ist sehr hilfreich!  :klatschen:

VG, Buchi
Danke und Perfekt.
Nun habe ich ebenfalls eine Argumentation ggü. Prüfern, die es grundsätzlich anders sehen.

:green:  :klatschen:
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Strategiepapier zu einem digitalen Meldesystem: 105 Milliarden Euro Effizienzpotenzial Strategiepapier zu einem digitalen Meldesystem: 105 Milliarden Euro Effizienzpotenzial Der Verband elektronische Rechnung (VeR) hat sein neues Strategiepapier "Effiziente Umsetzung des Meldesystems" veröffentlicht. Darin zeigt der Expertenverband der deutschen E-Invoicing-Branche, wie ein......

BFH-Urteil: Keine Entschädigung für ein unangemessenes langes Gerichtsverfahren, wenn dieses wegen eines Musterverfahrens vor dem BFH ruhte BFH-Urteil: Keine Entschädigung für ein unangemessenes langes Gerichtsverfahren, wenn dieses wegen eines Musterverfahrens vor dem BFH ruhte "Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt", heißt es in § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz).......

BFH-Urteil: Für die Grunderwerbsteuer ist die zivilrechtliche Beteiligung an einer Personengesellschaft entscheidend BFH-Urteil: Für die Grunderwerbsteuer ist die zivilrechtliche Beteiligung an einer Personengesellschaft entscheidend Gehen die Anteile an einer Personengesellschaft auf neue Gesellschafter über, dann gilt dies nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) als Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft......


Aktuelle Stellenangebote


Beteiligungscontroller (m/w/d) Als global führender High-End-Hersteller ent­wickelt und fertigt die Helmut Fischer Gruppe exzel­lente Mess­lösungen für die indus­trielle Qualitäts­sicherung. Mit einem starken Team aus welt­weit meh......

Debitorenbuchhalter:in (m/w/d) Occhio ist Marktführer im Bereich hochwertiger Designleuchten und eine der führenden Premium-Marken Deutschlands. Unsere Produkte stehen europaweit für ikonisches Design, herausragende Lichtqualität u......

Buchhalter Immobilien (m/w/d) – Schwerpunkt Mieten- und Objektbuchhaltung Strohauer ist ein langjährig gewachsenes, familiäres Wohnungsunternehmen mit Immobilienbeständen in Berlin, Hamburg und Dresden. Durch die eigenständige Verwaltung der Immobilien soll ein qualitativ h......

Leitung Controlling Finanzen (m/w/d) Sie sind ein analytischer Kopf mit Führungskompetenz und suchen eine Schlüsselposition, in der Sie die Controlling-Strategie eines systemrelevanten, gemeinnützigen Konzerns aktiv prägen, digitalisiere......

Financial Controller (m/w/d) Ihre Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock ist der weltweit wegweisende Anbieter von papier­basierten Ver­pack­ungs­lösungen. Mit mehr als 100.000 Mitarbeitenden, 500 Ver­arbei­tungs­betrieben ......

Steuerberater/in- Steuerfachwirt/in (m/w/d) Für unseren erfolgreichen Gastronomiebetrieb suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Steuerberater/inund/oder Steuerfachwirt/in, die/der direkt in unserem Unternehmen angestellt ist und unsere......

kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Controller (m/w/d) für Förder- und Innovationsprojekte
Gestalte mit uns die Zukunft der Halb­leiter­techno­logie und starte Deine Karriere bei Siltronic! Siltronic ist einer der welt­weit größten Her­steller für Wafer aus Reinst­silizium und Partner vieler führender Chip-Her­steller mit rund 4.300 Mitarbeitenden und Pro­duktions­stätten in Europa, As... Mehr Infos >>

Financial Controller (m/w/d)
Ihre Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock ist der weltweit wegweisende Anbieter von papier­basierten Ver­pack­ungs­lösungen. Mit mehr als 100.000 Mitarbeitenden, 500 Ver­arbei­tungs­betrieben und 63 Fabriken in 40 Ländern bieten wir unseren Kunden eine breite Palette an un­verwechsel­bare... Mehr Infos >>

Leitung Controlling Finanzen (m/w/d)
Sie sind ein analytischer Kopf mit Führungskompetenz und suchen eine Schlüsselposition, in der Sie die Controlling-Strategie eines systemrelevanten, gemeinnützigen Konzerns aktiv prägen, digitalisieren und weiterentwickeln können? Für unser Institut Mannheim suchen wir Sie als Abteilungsleitung C... Mehr Infos >>

Senior Finanzbuchhalter (m/w/d)
Seit Generationen kümmert sich BRUNATA-METRONA München um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche Daten über ihren Energieverbrauch zur Verfügung stelle... Mehr Infos >>

Beteiligungscontroller (m/w/d)
Als global führender High-End-Hersteller ent­wickelt und fertigt die Helmut Fischer Gruppe exzel­lente Mess­lösungen für die indus­trielle Qualitäts­sicherung. Mit einem starken Team aus welt­weit mehr als 800 Mit­arbeitenden, jeder Menge Know­how und viel Leiden­schaft defi­nieren wir die Grenze... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung in Voll- oder Teilzeit
Wir, das Max-Planck-Institut für medizinische Forschung, sind eines von 85 Instituten und Forschungs­stellen der Max-Planck-Gesell­schaft (MPG) zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der medizinischen Grundlagen­forschung. Gegenwärtig beschäftigen wir rund 270 M... Mehr Infos >>

Buchhalter Immobilien (m/w/d) – Schwerpunkt Mieten- und Objektbuchhaltung
Strohauer ist ein langjährig gewachsenes, familiäres Wohnungsunternehmen mit Immobilienbeständen in Berlin, Hamburg und Dresden. Durch die eigenständige Verwaltung der Immobilien soll ein qualitativ hochwertiges und soziales Arbeiten sichergestellt werden, das den Bestand umsichtig entwickelt. St... Mehr Infos >>

Controller strategisches Kapazitätscontrolling (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Mitglieder und PR Verwaltung

Abb_2_Dashboard.png
Mit dem Excel-Tool Mitglieder und PR Verwaltung haben Sie die Mitgliederstruktur und Social Media auf einem Blick. Profitieren Sie von Übersichtlichen Grafiken und einfache Eingaben.
Mehr Informationen >>

RS Anlagenverwaltung - Anlagenübersicht und Abschreibungen berechnen

Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr (nicht verteilt auf mehrere Jahre) angewendet werden. Mehr Informationen >>

Elektroauto - Abschreibung & monatliche Belastung

Dieses Excel-Tool berechnet die Steuerliche Abschreibung und Belastungsberechnung des geldwerten Vorteils für das Elektroauto.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.