Korrigierte Rechnung und Zusammenfassende Meldung aus 2023

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Korrigierte Rechnung und Zusammenfassende Meldung aus 2023
Guten Tag,

gestern wurde eine E-Mail an mich weitergeleitet. Einer unserer Verkäufer hat im Juli 2023 an eine Firma, Waren ins EU Land verkauft und eine Rechnung mit Ust. erstellt, die so bezahlt und ebenso gebucht wurde.
In der E-Mail geht hervor, dass die Firma die USt. zurück möchte, da es sich natürlich um eine steuerfreie Innergemeinschaftliche Lieferung gem. 4 NR. 1b UstG handelt.

Wie kann ich vorgehen? Unser Steuerberater riet mir, die damalige Rechnung mit heutigem Datum zu stornieren - jedoch geht das bei Lexware nicht, da es sich nicht ums selbe Wirtschaftsjahr handelt... Zudem muss ich auch eine zusammenfassende Meldung bezüglich der "korrigierten", ich möchte fast sagen neuen Rechnung abgeben... und das dann tendenziell in diesem Jahr!?

Ich bin sehr Dankbar für Eure/Ihre Anregungen und Ideen.

Freundliche Grüße

Vallie
Hallo Vallie,

da hat Dein Steuerberater schon Recht. Die Rechnung muss storniert werden. Das wird auch in Lexware gehen, vermutlich fehlen Dir nur Berechtigungen? Wende Dich damit an Deinen Admin/Vorgesetzten o.ä.

Ich gehe davon aus, dass ihr das Jahr 2023 noch nicht abgeschlossen habt.

Damals wurde ja eine normale Rechnung gestellt also habt ihr dafür UST gezahlt. Euer Kunde braucht ja auch eine Gutschrift für diese Rechnung. Diese sollte am besten in den damaligen Zeitraum buchen und dann eine Korrektur der Voranmeldung vornehmen. Dadurch bekommt ihr die zu viel gezahlte UST wieder.

Zusätzlich erstellt ihr die Rechnung nochmal in korrekter Form, also ohne UST. Die könnt ihr auch in den aktuellen Zeitraum buchen. Damit habt ihr steuertechnisch bei euch alles bereinigt.

Auf dem Kundenkonto steht ja dann noch die Zahlung für sagen wir 150 €. Die neue Rechnung hat eber nur 125 €. Ihr verknüft nun die Zahlung auf dem Debitor und habt die 25 € über, die ihr an den Kunden zurückschicken könnt.

Viele Grüße.
Zitat
DollyD schreibt:
edoch geht das bei Lexware nicht, da es sich nicht ums selbe Wirtschaftsjahr handelt

Wieso kannst du die Rechnung nicht im 2023  korrigieren?  Oder ist der JA 2023 schon gemacht  worden?
Habt Ihr das Wirtschaftsjahr 01.01.-31.12. oder ein abweichendes Wirtschaftsjahr?
Bei ersterem macht Deine Aussage nicht wirklich Sinn und bedarf einer Erläuterung bzw. eines Zitates der Fehlermeldung von Lexware.
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