wir beziehen Ware aus anderen EU-Ländern, hier mal als Beispiel aus Belgien.
Diese buchen wir Umsatzsteuerlich als innergemeinschaftlichen Erwerb. (soweit klar)
Nun beauftragen wir ein belgisches Transportunternehmen damit, die Ware zu uns nach Deutschland zu bringen.
Zählt die Rechnung
a) als Nebenleistung zum innergemeinschaftlichen Erwerb (und wird somit auch als solcher steuerlich behandelt/gebucht) oder
b) als eigenständige Hauptleistung, die gem. §13b reverse charge zu behandeln/buchen ist?
Danke,
MacPomm













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