Abgrenzung Außenanlagen und Gebäudekosten

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Abgrenzung Außenanlagen und Gebäudekosten
Hallo zusammen  :wink1: ,

wir haben im Innenhof befestigte Wege und Fahrradbügel errichtet. Nun ist die Frage, ob dies schon als Außenanlage gilt oder mit auf die Gebäudekosten aktiviert wird?

Vielen Dank im Voraus  :)
Hallo

QUELLE



DU: [COLOR=#FF0033]Im Innenhof befestigte Wege (A) und Fahrradbügel (B) errichtet.
    Nun ist die Frage, ob dies schon als Außenanlage gilt oder mit auf die Gebäudekosten aktiviert wird[/COLOR]

[COLOR=#0033FF]Meine Antwort: Zu keinem der beiden von Dir genannten Kategorien![/COLOR]

denn grundsätzlich gilt:
AUSGABEN im Zusammenhang mit einem Gebäude/Grundstück können folgenden Charakter haben:
I.   Betriebsausgaben (Aufwand, GuV)
II.  Anschaffungskosten für ein Gebäude
III. Anschaffungskosten für ein Grundstück
IV. selbständiges zu aktivierendes Wirtschaftsgut (Aussenanlage oder Betriebsvorrichtung)

Im Einkommensteuerrecht werden Außenanlagen als unselbstständige Gebäudeteile behandelt, wenn sie mit dem Gebäude selbst in einem
einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen, wie z. B. die Fenster, Mauerwerk, Dach). Fehlt ein solcher wirtschaftlicher
Zusammenhang mit dem Gebäude, sind sie als selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter einzustufen und seperat zu aktivieren und ggfl.
auch seperat abzuschreiben.

Zu den Anschaffungskosten ders Grund- und Bodens gehören: Hof- und Platzbefestigungen, Straßenzufahrten
--> Sie gehören deshalb als Außenanlagen zum Grundstück. Das gilt für Bodenbefestigungen (Straßen, Wege, Plätze). Sie sind im
Allgemeinen zur besseren Befahrbarkeit des Bodens geschaffen; eine besondere Beziehung zu einem auf dem Grundstück
ausgeübten Betrieb fehlt regelmäßig.


Grüße
Bearbeitet: Patrick Jane - 18.02.2019 07:54:47
Patrick Jane
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