Abschreibung Fahnen

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[ geschlossen ] Abschreibung Fahnen
Hallo,

im Moment stehe ich vor folgendem Problem. Es wurden zum Zwecke der Corporate Identy im Jahr 2009 3 Designerfahnen gekauft, die an den ebenfalls errichteten Fahnenmasten angebracht wurden (je Stück ca. 250 Euro = 750 Euro). Laut AfA Tabelle sind Fahnen mit 10 Jahren zu aktivieren, was seitens der Anbu auch geschah. Jetzt sind diese Fahnen nach 12 Monaten bereits ausgeblichen und es wurden durch die Öffentlichkeitsabteilung neue bestellt. Ich gehe davon aus, dass die neuen Fahnen wiederum maximal nur 12 Monate halten werden. Meint ihr, es wäre möglich, die Anbu anzuweisen, diese, entgegen der Abschreibungsvorschriften, direkt in den Aufwand (Verbrauchsmaterial) zu buchen und sich so den immer wiederkehrenden Teilabgang zu sparen?
Viele Grüße

Swartalf
Hallo Schwarzelf,

da die Fahnen unter 410 Euro liegen, pack sie doch einfach in die GWG´s für Sofortabschreibung.

Oder verwendet ihr noch den Sammelposten?


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo,

funktioniert das mit den Fahnen überhaupt so oder sind die Stoffe nicht Teil der AK der Masten? Also das man die ersten Stoffe zu den Masten hätte rechnen müssen und danach die neuen Stoffe als Erhaltungsaufwand?

Also es nur eine theoretische Idee habe mich irgendwie noch nie mit Fahnen beschäftigt.

Gruß Reaper
Bearbeitet: Reaper-RWP - 10.06.2010 07:42:00
Hallo Reaper,

ja war auch einer meiner Gedanken. Ich hatte dann aber drauf abgestellt das man die Fahnen mit jedem x-beliebigen Mast oder sogar ohne Mast verwenden könnte. Somit kam ich auf selbst. WG. Jedoch finde ich deine Argumentation ebenso zutreffend.

Wie auch immer solange hier kein Sammelposten im Spiel ist, haben wir auf jedenfall das selbe Endergebnis. ;)
So gesehen ist deine Argumentation auf jedenfall die sichere Variante.

Wäre schön wenn noch andere, ihre Meinung abgeben würden, wie man das ganze zu Betrachten hat.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Guten Morgen zusammen,

hm, ist gar nicht so einfach.

Einerseits ja GWG aber die ersten Fahnen, die gekauft wurden denke ich sollten wie Reaper sagte zu den AK gehören. Denn so ein Mast ohne Fahne ist überflüssig.

Alle nachträglich gekauften Fahnen würde ich dann über die GWG buchen.

LG Momo
Hallo,

bei uns landen die Fahnen oder auch Werbebanner im (Werbe-)aufwand.

Bilibu
Guten Morgen,

ich habe gerade in eine allgemeine AfA-Tabelle geschaut.

Dort fand ich nur Fahnenmasten, die über 10 Jahre abzuschreiben sind. Daher würde ich evtl. sagen nur die Masten aktivieren und die Stoffe in den Aufwand, wobei ich von Bilibus Werbeaufwand garnicht mal abgeneigt bin.

Einen schönen Donnerstag (auch wenns regnet)

Reaper
Guten Morgen,

sag mal Reaper , Regen? dann haben wir hier eine Sonneninsel, fang langsam schon wieder an zu schwitzen.

ach ja, den Vorschlag mit Werbeaufwand find ich auch sehr gut.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Zusammen,

danke für die schnellen und vielfältigen Gedanken.  :wink1:

Ich denke, da die Fahnen seinerzeit mit den Fahnenmasten auf 10 Jahre aktiviert wurden, werden wir die Ersatzfahnen auf das Konto Werbeaufwand buchen. Einen LKW  aktiviert man auch inklusive der Erstausstattung Reifen, obwohl klar ist, dass diese nicht die ganze Nutzungsdauer halten werden und irgendwann ersetzt werden müssen.

Vielen Dank, Leute!
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