im Moment stehe ich vor folgendem Problem. Es wurden zum Zwecke der Corporate Identy im Jahr 2009 3 Designerfahnen gekauft, die an den ebenfalls errichteten Fahnenmasten angebracht wurden (je Stück ca. 250 Euro = 750 Euro). Laut AfA Tabelle sind Fahnen mit 10 Jahren zu aktivieren, was seitens der Anbu auch geschah. Jetzt sind diese Fahnen nach 12 Monaten bereits ausgeblichen und es wurden durch die Öffentlichkeitsabteilung neue bestellt. Ich gehe davon aus, dass die neuen Fahnen wiederum maximal nur 12 Monate halten werden. Meint ihr, es wäre möglich, die Anbu anzuweisen, diese, entgegen der Abschreibungsvorschriften, direkt in den Aufwand (Verbrauchsmaterial) zu buchen und sich so den immer wiederkehrenden Teilabgang zu sparen?
Viele Grüße
Swartalf