Aktivierung Sonnenschutzanlage

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Aktivierung Sonnenschutzanlage
Hallo zusammen,

ich habe folgenden Fall:

wir bauen momentan die 2. Etage des Bürohauses um und "sammeln" diese Kosten auf der Position Anlagen im Bau. Wenn diese Umbauarbeiten abgeschlossen sind, werden die Gesamt-HK aktiviert.

Zusätzlich, und auch unabhängig von diesen Umbauarbeiten wurden an einigen Fenstern des Bürogebäudes  Sonnenschutzanlagen angebaut. Jetzt habe ich die 1. Teilrechnung dazu erhalten und mir wurde dieser Betrag auf die KSt Büroumbau kontiert. Ich bin jedoch der Meinung, dass ich die Sonnenschutzanlagen als eigenständiges Wirtschaftsgut aktivieren und abschreiben muss, da sie mit dem Büroumbau an sich nichts zu tun haben?! Hat jemand eine Idee bzgl. einer sinnvollen bzw. vorgeschriebenen Nutzungsdauer für elektrische Sonnenschutzrollos?

Würdet ihr das auch so sehen?

Oder wäre das Anbringen von elektrischen Sonnenschutzrollos (von außen) eine wesentliche Verbesserung und müsste ich diese Kosten sogar auf dem Gebäude nachaktivieren?

Vielen Dank für eure Hilfe.

jawe
Es gibt eine paar Kriterien zur Bedienbarkeit der Anlage, welche ich bei der Aktivierung beachten würde:

Ich gehe aber in diesem Fall mal davon aus, dass die Sonnenschutzanlage am Gebäude montiert ist und über den Hausstrom elektronisch bedienbar ist.

Wenn dies so ist, dann würde ich behaupten, dass die Sonnenschutzanlage ein "unselbständiges Wirtschaftsgut" ist und muss somit mit dem Gebäude aktiviert werden.

Rein logisch überlegt wäre das Gegenteil der Sonnenschutzanlage die Beleuchtungsanlage.
Diese wird ebenfalls über den Hausstrom gesteuert und mit dem Gebäude aktiviert.

Ich lasse mich aber auch gerne von Gegenteil überzeugen.

Mfg
BiBu81
Hallo,

die Jalousien bzw Sonnenschutzanlagen sind unselbstständige Gebäudeteile, daher nachtr. HK.
Gefunden habe ich: BFH, Urteil vom 10. 6. 1988, III R 152/85, BFH/NV 1989 S. 456.

Mich würde interessieren, mit welcher Begründung ihr die Umbauarbeiten in eurem Bürohaus aktiviert und warum das keine Instandhaltungsaufwendungen sind?!

MfG
Bilibu
Vielleicht kannst du ja noch was näheres zum "Umbau" sagen, was war es denn vorher und was wird es wenn es fertig ist und
wie teuer war das denn im Vergleich zum Gebäude prozentual ca, wird etwas neues geschaffen oder eher renoviert ?

Damit man sich mal ein ein besseres Bild machen kann.


Das mit den Sonnenschutzeinrichtungen sehe ich (mal unabhängig vom Urteil) genauso, denn hier ist imho zu beachten ob es eine Betriebsvorrichung oder unselbständige Teile des Gebäudes sind.

z.B SpezialBeleuchtungsanlage z.B für feinmechanische Arbeiten im Betrieb  = Betriebsvorrichtung
aber normal Beleuchtungsanlage im Haus dient der Nutzung des Gebäudes = unselbständiger Gebäudeteil

Somit dient ein Sonnenschutzrollo vorm Fenster eher der ganz normalen Gebäudenutzung unabhängig vom Betrieb

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo,
ich habe noch eine Frage zum Thema:
Gäbe es nicht jetzt auch die Möglichkeit, die Sonnenanlage einzeln zu aktivieren, Stichwort Komponentenansatz?
Wir haben nämlich ein neues Gebäude errichtet und stehen vor der Frage, das Dach wegen der wesentlich kürzeren Nutzungsdauer getrennt zu aktivieren. Hat schon jemand damit Erfahrung?
Grüße von
Gabib
Genau deswegen mag ich das Forum, so kommen auch mal neue (mir) unbekannte Themen auf den Tisch  :wink1:

Aber erstmal zum Thema Komponentenansatz unabhängig von der "Sonnenanlage" (meinst du Solaranlage ???)


Hab mich mal kurz schlau gelesen ^^

Der Ansatz wäre nur in der Handelsbilanz möglich und steuerrechtlich nicht möglich. Des ist der Ansatz in der Handelsbilanz
auch nicht im Hauptbuch sondern nur in extra zuführenden Nebenrechnungen.
Es ist im Enddeffekt so etwas wie auf eine spezielle Weise die AFA-Höhe zu berechnen.

Durch den Nichtansatz in der Steuerbilanz bringt es aber kleinen Unternehmen eventuell mehr Arbeit als Nutzen.

Nun zum Thema Sonnenanlage:

Falls du damit eine Photovoltaikanlage meinst, kommt es darauf an ob diese als Betriebsvorrichtung oder unselbständiger Gebäudeteil angesehen wird.

Bei Betriebsvorrichtung (auf das Dach aufgesetzte Anlagen) = bewegliches WG slebständig bilanziert und abgeschrieben (20JAhre)

unselbständiger Gebäudeteil (in das Dach integrierte Anlage) = Abschreibung mit dem Gebäude = HK des Gebäudes


Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 04.08.2011 20:17:12
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Ne, ich meinte "Sonnen schutz anlage", war nur schreibfaul. Und da wir steuerbefreit sind, gibts auch nur eine Bilanz.
Schönes Wochenende wünscht
gabib
sorry die späte Rückmeldung, Urlaub ;o) vorbei ;o(

also: wir haben unsere Büros in einem gemischt genutzten Block:

wird teils vermietet an Privatpersonen und im Erdgeschoss haben wir unsere Büros. Da die Kapazitäten für die Mitarbeiter nicht mehr ausreichen, wurden die Wohnungen auf einer Seite der 1. Etage geräumt und nun zu einer zusätzlichen Büroetage umgebaut:

Rückbau von Bädern usw.
teilweise wurden auch Wände herausgestemmt
die Funktion der Hälfte der 1. Etage ändert sich also komplett von Wohnraum in Büroräume
völlige Neugestaltung z.B. von Küche, Aufenthaltsraum, WCs und Besprechung- und Büroräumen

Weiß aus dem Kopf nicht, wieviel wir auf der Position schon "gesammelt" haben und wie die vorauss. Gesamtkosten sind. Da erkundige ich mich mal die Tage.

Die elektrisch - über den Hausstrom btriebenen - Rollos wurden nur an den Fenstern montiert, die aktuell und in Zukunft als Büroräume genutzt werden und auch nur auf der "Sonnenseite" des Blocks.

Viele Grüße

jawe
Hi,

also ich würde den Umbau von Wohung in Büro als wesentliche Änderung sehen und die kompletten Kosten aktivieren, inkl. der Sonnenschutzrollos.
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