Anlagenverkauf rückgängig machen

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Anlagenverkauf rückgängig machen
Hallo zusammen,

eine Anlage wurde per Vertrag verkauft und im System als verkauft ausgebucht- der Käufer hat diese jetzt aber bisher nicht abgeholt und auch die entsprechende Forderung nicht bezahlt.

Wie kann dieser Vorgang jetzt buchhalterisch korrekt rückabgewickelt werden?
Kann der komplette Vorgang einfach storniert werden oder muss man da einen anderen Weg beschreiten. Die Forderung kann ja als uneinbringliche Forderung ausgebucht werden , inkl. Mehrwertsteuerkorrektur, aber wie kann ich die Anlage wieder im eigenen Anlagevermögen "reaktivieren" oder muss eine neue Anlage angelegt werden und welchen Buchwert muss man dafür zu Grunde legen, den Wert, mit der die Anlage bis vor dem Verkauf im AV war oder muss der Verkaufspreis als Buchwert angesetzt werden.

Sorry viele Fragen , aber ich bin neu in dem Thema und noch nicht so 100 prozentig fit.

Vielen Dank
AV ausbuchen und und unverändert wieder einbuchen
Störung bei Erfüllung eines Kaufvertrages


Hallo

Grundsätzlich gilt, wenn ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen wurde, IST diese Anlage auszubuchen!
Sollte ein Mangel in der Durchführung des Kaufvertrages stattgefunden haben (hier: Nichtabholung) löst dieses
einen NEUEN Sachverhalt aus, Leistungsverweigerung des Käufers, Frist setzen, AV wieder einbuchen, Forderung ausbuchen, USt-Korrektur, Rücktritt vom Vertrag

Rechtlich gesehen
Es findet ein neuer Sachverhalt statt, DER AUCH SO in der Buchhaltung abzubilden ist.


PRAKTISCH GESEHEN.

Der Rücktritt vom Vertrag lässt den Vorfall rückwirkend als NICHT-STATTGEFUNDEN darstellen.
Sollt der Leiter iT es hinbekommen, den Anlagenabgang (in SAP AV) rückgängig zu machen, wäre dies ein sinnvolles und praktikables Instrument.
Andernfalls das AV wieder zur gleichen Wert einbuchen, wie es ausgebucht worden ist, gleiches Datum, etc. mit dem Vermerk "kein Zugang"

Im Anlagespiegel am Jahresende
...wäre darauf zu achten, das AV nicht in der Spalte ZUGANG zu zeigen, denn rechtlich hat ja nie ein ABGANG stattgefunden
(Rücktritt vom Vertrag)

Grüße
Patrick Jane
Bearbeitet: Patrick Jane - 27.11.2022 02:57:03
PJ
Zitat
Patrick Jane schreibt:
Grundsätzlich gilt, wenn ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen wurde, IST diese Anlage auszubuchen!

Zitat
Patrick Jane schreibt:
Es findet ein neuer Sachverhalt statt, DER AUCH SO in der Buchhaltung abzubilden ist.

Das sehe ich anders. Da offensichtlich keine der Vertragsparteien in Erfüllung gegangen ist, handelt es sich um ein schwebendes Geschäft, das grundsätzlich keinen Niederschlag in den Büchern findet. Wirtschaftlich betrachtet hat kein Verkauf stattgefunden. Es hätte noch gar nichts gebucht werden dürfen, insbesondere dürfte mangels Ausführung des Umsatzes bzw. Zahlung noch keine Umsatzsteuer entstanden sein. Mit Auflösung des Kaufvertrags bleibt also der bisherige Rechtszustand erhalten und wäre entsprechend fortzuführen. Wenn es praktisch keine andere Lösung als den Zugang gibt, muss das Problem hilfsweise halt darüber gelöst werden. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass die bisherigen Verhältnisse unverändert bleiben, bspw. was die Restnutzungsdauer angeht.
@ Gustav:

--> Das AV wurde aber bereits ausgebucht! (unter dem Grundgedanken: Pacta sunt servanda)
--> Grundsätzlich gilt demnach, wenn ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen wurde, IST diese Anlage bei Eigentumsübergang auszubuchen!

Es darf nicht vergessen werden, dass der Rücktritt vom Vertrag (wegen Nichterfüllung) nicht den Vertrag vorn vornhinein aufhebt!

RECHTLICHE LAGE KAUFVERTRAG - ANFECHTUNG - RÜCKTRITT
[COLOR=#0033FF]Das BGB sieht  das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag vor. Allerdings ist dieses an verschiedene Voraussetzungen gebunden, ein allgemeines
Rücktrittsrecht, das man problemlos und stets gegenüber seinem Vertragspartner ausüben kann, gibt es nicht. Voraussetzung ist zunächst, dass ein Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist, Grundnorm § 433 BGB. Sollte der Käufer die Zahlung verweigern, so kann der Verkäufer unverzüglich vom Kaufvertrag zurücktreten. Gemäß § 349 BGB erfolgt der Rücktritt durch die einseitige Erklärung des Verkäufers an den Käufer.
[/COLOR]

[COLOR=#FF0033]Frage:[/COLOR] Rücktritt vom Kaufvertrag von Anfang an nichtig?

[COLOR=#FF0033]§ 142 BGB Wirkung der Anfechtung[/COLOR] (1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen.

PRAKTISCHE VORGEHENSWEISE BEIM VERFASSER
Zwischen Kaufvertrag und rechtlichem Rücktritt vergehen mehrere Wochen (Friste setzten, Mahnung, etc.). In dieser Zeit hätte die Maschine
in den Büchern bleiben sollen/müssen, da noch KEIN Eigentumsübergang stattgefunden hat - [COLOR=#FF0033]WURDE ES ABER NICHT![/COLOR] (lauf Verfasser)
Dieser Mangel ist zu heilen!

Daher bleibe ich bei meinen Ausführungen, wieder einbuchen aber NICHT als ZUGANG ZUM AV zeigen!
Es findet ein neuer (praktischer) Sachverhalt statt, DER AUCH SO in der Buchhaltung abzubilden ist.


Gruß
Patrick Jane
Bearbeitet: Patrick Jane - 28.11.2022 05:07:24
PJ
schon mal vielen Dank für die Antworten- die Problematik ergibt sich aus dem genutzten ERP System- bei der Erstellung der Rechnung für das Anlagegut wird diese systemisch automatisch ausgebucht.
Die Frage , die sich mir jetzt stellt ist , welches Gegenkonto spreche ich an, wenn ich die Anlage wieder einbuche, denn i.d.R. liegt ja eine ER vor, wenn AV erworben wurde. Diese habe ich jetzt naturgemäß nicht.
Ich wünsche eine gute Woche
Hallo und guten morgen

DAS Gegenkonto der Ausbuchung ist auch das Gegenkonto der Einbuchung.

[COLOR=#FF0033]"Anlagenabgänge"[/COLOR]

Es wurde ja bei Ausbuchung ein Buchgewinn/Buchverlust ermittelt.
DIESER muss natürlich wieder ausgekehrt werden.
Ich hoffe nur, dass Ihr ERP System das zulässt......

Gruß

Patrick Jane
PJ
Zitat
Patrick Jane schreibt:
Grundsätzlich gilt demnach, wenn ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen wurde, IST diese Anlage bei Eigentumsübergang auszubuchen!

Das will ich gar nicht bestreiten. Es mangelt vorliegend jedoch am Eigentumsübergang. Indem sie einen Kaufvertrag geschlossen haben, sind die Parteien zwar ein Verpflichtungsgeschäft eingegangen. Es mangelt jedoch beiderseitig am Erfüllungsgeschäft, insbesondere der Übergabe der Anlage. Daher ist das Eigentum nie übergegangen (§ 929 BGB).

Zitat
Das AV wurde aber bereits ausgebucht! (unter dem Grundgedanken: Pacta sunt servanda)

Da weder das wirtschaftliche, noch das zivilrechtliche Eigentum übergegangen sind, hätte diese Ausbuchung nicht stattfinden dürfen. Der bloße Vertragsschluss ist nicht ausreichend (Stichwort "schwebendes Geschäft").
@ Gustav


Durch den Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) erlangt der Käufer noch kein Eigentum. Der Kaufvertrag begründet für den Verkäufer lediglich die Pflicht zur Eigentumsübertragung.

[COLOR=#FF0033]Die rechtliche Seite haben wir ja bereits durchleuchtet[/COLOR], bringt aber den Verfasser nicht weiter, da das AV bereits ausbucht wurde.

Gruß
Patrick Jane
Bearbeitet: Patrick Jane - 02.12.2022 02:54:55
PJ
Zitat
Patrick Jane schreibt:
Durch den Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) erlangt der Käufer noch kein Eigentum. Der Kaufvertrag begründet für den Verkäufer lediglich die Pflicht zur Eigentumsübertragung.

Korrekt. Anfänglich klang das jedoch anders...

Zitat
Patrick Jane schreibt:
Rechtlich gesehen
Es findet ein neuer Sachverhalt statt, DER AUCH SO in der Buchhaltung abzubilden ist.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


BFH-Urteil: Zinslose Ratenzahlung beim Verkauf eines privaten Vermögensgegenstands führt nicht zu Einkünften aus Kapitalerträgen BFH-Urteil: Zinslose Ratenzahlung beim Verkauf eines privaten Vermögensgegenstands führt nicht zu Einkünften aus Kapitalerträgen Wenn für den Verkauf eines privaten Vermögensgegenstands, im verhandelten Fall ein Grundstück, eine zinslose Ratenzahlung vereinbart wird, so ergeben sich für den Verkäufer keine Einkünfte aus Kapitalerträgen.......

BFH-Urteil: Der Zinssatz von 5,5 % im Bewertungsgesetz verstößt nicht gegen die Verfassung BFH-Urteil: Der Zinssatz von 5,5 % im Bewertungsgesetz verstößt nicht gegen die Verfassung Wenn die Schenkungsteuer für ein übertragenes Grundstück berechnet wird, kann auf die monatliche Geldrente, die als Gegenleistung für die Übertragung vereinbart wurde, der Zinssatz des § 14 Abs. 1 Satz......

Die verdrängte Frage der KI: Wer verliert? Die verdrängte Frage der KI: Wer verliert? Kürzlich stand ich auf einer Bühne in Köln, beim Unternehmertreffen der Gemeinwohl-Ökonomie. Ich sprach über unsere Erfahrungen mit KI, über Chancen und Verantwortung. Und dann kam diese eine Frage aus......


Aktuelle Stellenangebote


Senior Bilanzbuchhalter (m/w/d) – Achern Auf Sie warten folgende Herausforderungen. Sie möchten nicht nur Abschlüsse erstellen, sondern die Zukunft unseres Finanzbereichs aktiv mitgestalten? In unserem fünfköpfigen Finanzteam übernehmen Sie ......

Bilanzbuchhalter (m/w/d) Circular Economy / Finance & Accounting Willkommen bei der Raan Gruppe! Unsere Vision ist klar: Wir schließen Stoffkreisläufe nachhaltig, schonen Ressourcen und gestalten die Zukunft aktiv mit. Als inhabergeführte Unternehmensgruppe arbeite......

Supply Chain Controller (m/w/d) Interface ist das weltweit führende Unternehmen für Bodenbelagslösungen und Vorreiter im Bereich Nachhaltigkeit. Das Unternehmen setzt sich dafür ein, Räume im Sinne von Mensch und Umwelt neu zu denke......

Bilanzbuchhalter/in (m/w/d) Verstärken Sie unser Team in Rostock. Zahlen sind Ihre Stärke? Dann werden Sie Teil unseres Erfolgs. Zur Verstärkung unseres Finanzbereichs suchen wir eine engagierte und qualifizierte Bilanzbuchhalte......

Finanzbuchhalter (m/w/d) Seit mehr als 40 Jahren steht der Name CELLTHERM für qualitativ hochwertige Kühl- und Tiefkühlzellen. Als einer der führenden Anbieter in Europa sind wir sowohl für unsere bewährten Standardprodukte a......

Finanzbuchhalterin – Captain’s Schnitzel Verwaltung (m/w/d) Willkommen an Bord bei Captain’s Schnitzel in Rostock! Wir suchen eine erfahrene Finanzbuchhalterin (m/w/d) für unser Captain's Schnitzel Büro. Hier erwarten dich spannende Aufgaben in der......

Kostenlose Produktpräsentation des neuen KI-Assistenten

CoPilot_Fin_Produktpraesi.png
Erfahren Sie praxisnah, was es mit CoPilot Finance, dem neuen KI-Assistenten, auf sich hat und wie Sie ihn optimal für Ihre Fragen im Rechnungswesen einsetzen.   

Jetzt kostenlos anmelden!

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Buchhalter Immobilien (m/w/d) – Schwerpunkt Mieten- und Objektbuchhaltung
Strohauer ist ein langjährig gewachsenes, familiäres Wohnungsunternehmen mit Immobilienbeständen in Berlin, Hamburg und Dresden. Durch die eigenständige Verwaltung der Immobilien soll ein qualitativ hochwertiges und soziales Arbeiten sichergestellt werden, das den Bestand umsichtig entwickelt. St... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung in Voll- oder Teilzeit
Wir, das Max-Planck-Institut für medizinische Forschung, sind eines von 85 Instituten und Forschungs­stellen der Max-Planck-Gesell­schaft (MPG) zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der medizinischen Grundlagen­forschung. Gegenwärtig beschäftigen wir rund 270 M... Mehr Infos >>

Leitung Controlling Finanzen (m/w/d)
Sie sind ein analytischer Kopf mit Führungskompetenz und suchen eine Schlüsselposition, in der Sie die Controlling-Strategie eines systemrelevanten, gemeinnützigen Konzerns aktiv prägen, digitalisieren und weiterentwickeln können? Für unser Institut Mannheim suchen wir Sie als Abteilungsleitung C... Mehr Infos >>

Financial Controller (m/w/d)
Ihre Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock ist der weltweit wegweisende Anbieter von papier­basierten Ver­pack­ungs­lösungen. Mit mehr als 100.000 Mitarbeitenden, 500 Ver­arbei­tungs­betrieben und 63 Fabriken in 40 Ländern bieten wir unseren Kunden eine breite Palette an un­verwechsel­bare... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in für die Debitorenbuchhaltung
Das Team der Finanz­buchhaltung im Geschäfts­bereich Finanzen kümmert sich um alle Prozesse und Themen, die im Rahmen der kaufmännischen Buchführung unter Nutzung von SAP anfallen (Debitorenbuchhaltung, Kreditoren­buchhaltung, Zahlungsverkehr, Anlagen­buchhaltung, Erstellung des Jahres­abschl... Mehr Infos >>

Controller strategisches Kapazitätscontrolling (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>

Beteiligungscontroller (m/w/d)
Als global führender High-End-Hersteller ent­wickelt und fertigt die Helmut Fischer Gruppe exzel­lente Mess­lösungen für die indus­trielle Qualitäts­sicherung. Mit einem starken Team aus welt­weit mehr als 800 Mit­arbeitenden, jeder Menge Know­how und viel Leiden­schaft defi­nieren wir die Grenze... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Der VCI ist Europas größter Verband für Chemie und Pharma. Mit seinen 22 Fach- und 7 Landesverbänden repräsentiert er die Interessen von rund 2.000 Unternehmen – vom Global Player bis zum hoch spezialisierten Mittelständler. Mit 230 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2025 und rund 545.000 Beschäftigt... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

Berechnung der Abschreibungen in Excel

56588746_Smarterpix_VH_studio_290px (1).png
Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist in diesem Tool übersichtlich nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden für jedes Jahr automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr angewendet werden.

Jetzt hier für 29,50 EUR downloaden!

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Mitglieder und PR Verwaltung

Abb_2_Dashboard.png
Mit dem Excel-Tool Mitglieder und PR Verwaltung haben Sie die Mitgliederstruktur und Social Media auf einem Blick. Profitieren Sie von Übersichtlichen Grafiken und einfache Eingaben.
Mehr Informationen >>

RS Anlagenverwaltung - Anlagenübersicht und Abschreibungen berechnen

Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr (nicht verteilt auf mehrere Jahre) angewendet werden. Mehr Informationen >>

Elektroauto - Abschreibung & monatliche Belastung

Dieses Excel-Tool berechnet die Steuerliche Abschreibung und Belastungsberechnung des geldwerten Vorteils für das Elektroauto.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool für Investitionsrechnung

meeting_diskussion_haende_pm_pressmaster_290px (1).png
Professionelle Investitionsrechnung in Excel – HGB-konform: NPV inkl. AfA-Tax-Shield, IRR, statischer und dynamischer Payback, BMF-AfA-Tabelle mit 33 Anlagenklassen, Priorisierung: PRIO 0–3, Szenarien, Leasing-vs-Kauf und ein fertiger DATEV-Aktivierungs-Buchungssatz. Druckfertige GF-Vorlage, KI-Prompt, keine Makros.

Jetzt hier für 69,90 EUR downloaden!

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.