Anlagenverkauf rückgängig machen

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Anlagenverkauf rückgängig machen
Hallo zusammen,

eine Anlage wurde per Vertrag verkauft und im System als verkauft ausgebucht- der Käufer hat diese jetzt aber bisher nicht abgeholt und auch die entsprechende Forderung nicht bezahlt.

Wie kann dieser Vorgang jetzt buchhalterisch korrekt rückabgewickelt werden?
Kann der komplette Vorgang einfach storniert werden oder muss man da einen anderen Weg beschreiten. Die Forderung kann ja als uneinbringliche Forderung ausgebucht werden , inkl. Mehrwertsteuerkorrektur, aber wie kann ich die Anlage wieder im eigenen Anlagevermögen "reaktivieren" oder muss eine neue Anlage angelegt werden und welchen Buchwert muss man dafür zu Grunde legen, den Wert, mit der die Anlage bis vor dem Verkauf im AV war oder muss der Verkaufspreis als Buchwert angesetzt werden.

Sorry viele Fragen , aber ich bin neu in dem Thema und noch nicht so 100 prozentig fit.

Vielen Dank
AV ausbuchen und und unverändert wieder einbuchen
Störung bei Erfüllung eines Kaufvertrages


Hallo

Grundsätzlich gilt, wenn ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen wurde, IST diese Anlage auszubuchen!
Sollte ein Mangel in der Durchführung des Kaufvertrages stattgefunden haben (hier: Nichtabholung) löst dieses
einen NEUEN Sachverhalt aus, Leistungsverweigerung des Käufers, Frist setzen, AV wieder einbuchen, Forderung ausbuchen, USt-Korrektur, Rücktritt vom Vertrag

Rechtlich gesehen
Es findet ein neuer Sachverhalt statt, DER AUCH SO in der Buchhaltung abzubilden ist.


PRAKTISCH GESEHEN.

Der Rücktritt vom Vertrag lässt den Vorfall rückwirkend als NICHT-STATTGEFUNDEN darstellen.
Sollt der Leiter iT es hinbekommen, den Anlagenabgang (in SAP AV) rückgängig zu machen, wäre dies ein sinnvolles und praktikables Instrument.
Andernfalls das AV wieder zur gleichen Wert einbuchen, wie es ausgebucht worden ist, gleiches Datum, etc. mit dem Vermerk "kein Zugang"

Im Anlagespiegel am Jahresende
...wäre darauf zu achten, das AV nicht in der Spalte ZUGANG zu zeigen, denn rechtlich hat ja nie ein ABGANG stattgefunden
(Rücktritt vom Vertrag)

Grüße
Patrick Jane
Bearbeitet: Patrick Jane - 27.11.2022 02:57:03
PJ
Zitat
Patrick Jane schreibt:
Grundsätzlich gilt, wenn ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen wurde, IST diese Anlage auszubuchen!

Zitat
Patrick Jane schreibt:
Es findet ein neuer Sachverhalt statt, DER AUCH SO in der Buchhaltung abzubilden ist.

Das sehe ich anders. Da offensichtlich keine der Vertragsparteien in Erfüllung gegangen ist, handelt es sich um ein schwebendes Geschäft, das grundsätzlich keinen Niederschlag in den Büchern findet. Wirtschaftlich betrachtet hat kein Verkauf stattgefunden. Es hätte noch gar nichts gebucht werden dürfen, insbesondere dürfte mangels Ausführung des Umsatzes bzw. Zahlung noch keine Umsatzsteuer entstanden sein. Mit Auflösung des Kaufvertrags bleibt also der bisherige Rechtszustand erhalten und wäre entsprechend fortzuführen. Wenn es praktisch keine andere Lösung als den Zugang gibt, muss das Problem hilfsweise halt darüber gelöst werden. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass die bisherigen Verhältnisse unverändert bleiben, bspw. was die Restnutzungsdauer angeht.
@ Gustav:

--> Das AV wurde aber bereits ausgebucht! (unter dem Grundgedanken: Pacta sunt servanda)
--> Grundsätzlich gilt demnach, wenn ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen wurde, IST diese Anlage bei Eigentumsübergang auszubuchen!

Es darf nicht vergessen werden, dass der Rücktritt vom Vertrag (wegen Nichterfüllung) nicht den Vertrag vorn vornhinein aufhebt!

RECHTLICHE LAGE KAUFVERTRAG - ANFECHTUNG - RÜCKTRITT
[COLOR=#0033FF]Das BGB sieht  das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag vor. Allerdings ist dieses an verschiedene Voraussetzungen gebunden, ein allgemeines
Rücktrittsrecht, das man problemlos und stets gegenüber seinem Vertragspartner ausüben kann, gibt es nicht. Voraussetzung ist zunächst, dass ein Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist, Grundnorm § 433 BGB. Sollte der Käufer die Zahlung verweigern, so kann der Verkäufer unverzüglich vom Kaufvertrag zurücktreten. Gemäß § 349 BGB erfolgt der Rücktritt durch die einseitige Erklärung des Verkäufers an den Käufer.
[/COLOR]

[COLOR=#FF0033]Frage:[/COLOR] Rücktritt vom Kaufvertrag von Anfang an nichtig?

[COLOR=#FF0033]§ 142 BGB Wirkung der Anfechtung[/COLOR] (1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen.

PRAKTISCHE VORGEHENSWEISE BEIM VERFASSER
Zwischen Kaufvertrag und rechtlichem Rücktritt vergehen mehrere Wochen (Friste setzten, Mahnung, etc.). In dieser Zeit hätte die Maschine
in den Büchern bleiben sollen/müssen, da noch KEIN Eigentumsübergang stattgefunden hat - [COLOR=#FF0033]WURDE ES ABER NICHT![/COLOR] (lauf Verfasser)
Dieser Mangel ist zu heilen!

Daher bleibe ich bei meinen Ausführungen, wieder einbuchen aber NICHT als ZUGANG ZUM AV zeigen!
Es findet ein neuer (praktischer) Sachverhalt statt, DER AUCH SO in der Buchhaltung abzubilden ist.


Gruß
Patrick Jane
Bearbeitet: Patrick Jane - 28.11.2022 05:07:24
PJ
schon mal vielen Dank für die Antworten- die Problematik ergibt sich aus dem genutzten ERP System- bei der Erstellung der Rechnung für das Anlagegut wird diese systemisch automatisch ausgebucht.
Die Frage , die sich mir jetzt stellt ist , welches Gegenkonto spreche ich an, wenn ich die Anlage wieder einbuche, denn i.d.R. liegt ja eine ER vor, wenn AV erworben wurde. Diese habe ich jetzt naturgemäß nicht.
Ich wünsche eine gute Woche
Hallo und guten morgen

DAS Gegenkonto der Ausbuchung ist auch das Gegenkonto der Einbuchung.

[COLOR=#FF0033]"Anlagenabgänge"[/COLOR]

Es wurde ja bei Ausbuchung ein Buchgewinn/Buchverlust ermittelt.
DIESER muss natürlich wieder ausgekehrt werden.
Ich hoffe nur, dass Ihr ERP System das zulässt......

Gruß

Patrick Jane
PJ
Zitat
Patrick Jane schreibt:
Grundsätzlich gilt demnach, wenn ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen wurde, IST diese Anlage bei Eigentumsübergang auszubuchen!

Das will ich gar nicht bestreiten. Es mangelt vorliegend jedoch am Eigentumsübergang. Indem sie einen Kaufvertrag geschlossen haben, sind die Parteien zwar ein Verpflichtungsgeschäft eingegangen. Es mangelt jedoch beiderseitig am Erfüllungsgeschäft, insbesondere der Übergabe der Anlage. Daher ist das Eigentum nie übergegangen (§ 929 BGB).

Zitat
Das AV wurde aber bereits ausgebucht! (unter dem Grundgedanken: Pacta sunt servanda)

Da weder das wirtschaftliche, noch das zivilrechtliche Eigentum übergegangen sind, hätte diese Ausbuchung nicht stattfinden dürfen. Der bloße Vertragsschluss ist nicht ausreichend (Stichwort "schwebendes Geschäft").
@ Gustav


Durch den Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) erlangt der Käufer noch kein Eigentum. Der Kaufvertrag begründet für den Verkäufer lediglich die Pflicht zur Eigentumsübertragung.

[COLOR=#FF0033]Die rechtliche Seite haben wir ja bereits durchleuchtet[/COLOR], bringt aber den Verfasser nicht weiter, da das AV bereits ausbucht wurde.

Gruß
Patrick Jane
Bearbeitet: Patrick Jane - 02.12.2022 02:54:55
PJ
Zitat
Patrick Jane schreibt:
Durch den Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) erlangt der Käufer noch kein Eigentum. Der Kaufvertrag begründet für den Verkäufer lediglich die Pflicht zur Eigentumsübertragung.

Korrekt. Anfänglich klang das jedoch anders...

Zitat
Patrick Jane schreibt:
Rechtlich gesehen
Es findet ein neuer Sachverhalt statt, DER AUCH SO in der Buchhaltung abzubilden ist.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


BFH-Urteil: Kein Gewerbeertrag einer GmbH aus der Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft BFH-Urteil: Kein Gewerbeertrag einer GmbH aus der Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft Wenn eine Kapitalgesellschaft, z. B. eine GmbH, Mitunternehmeranteile an einer Personengesellschaft mit Gewinn veräußert, unterliegt dieser Gewinn bei der Kapitalgesellschaft grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer......

Digitalisierungs­aktivitäten im Mittelstand verlieren deutlich an Schwung Digitalisierungs­aktivitäten im Mittelstand verlieren deutlich an Schwung Aus dem neuen Digitalisierungsbericht von KfW Research geht hervor, dass die Digitalisierungsaktivitäten des deutschen Mittelstands über alle Wirtschaftszweige hinweg zuletzt eingebrochen sind. Der Anteil......

Stärker digitalisierte Unternehmen weisen eine höhere Produktivität auf Stärker digitalisierte Unternehmen weisen eine höhere Produktivität auf Je digitaler ein Unternehmen aufgestellt ist, umso produktiver ist es. Dieser Zusammenhang ist umso stärker ausgeprägt, je weiter die Digitalisierung des Unternehmens bereits fortgeschritten ist. Das ......


Aktuelle Stellenangebote


Sachbearbeiter Finanz- und Rechnungswesen / Bilanzbuchhalter (m/w/d) Seit fünf Jahrzehnten stehen wir als Familienunternehmen METZ CONNECT für Präzision, Zuverlässigkeit und Erfindergeist im Bereich der elektrischen Verbindungstechnik. Mit rund 850 Mitarbeitenden an St......

Sachgebietsleitung (m/w/d) Finanzverwaltung und -steuerung Die Fachhochschule Südwestfalen zählt mit ca. 10.000 Studierenden zu den größeren staatlichen Fach­hoch­schulen in Nordrhein-Westfalen. Rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwalt......

Prozessmanager (m/w/d) Rechnungswesen Die Stadtwerke Heilbronn GmbH ist ein wachstums­orientiertes Infrastruktur- und Dienst­leistungs­unter­nehmen. Mit ca. 420 Mitarbeitern erbringen wir Leistungen für die Einwohner der Stadt Heilbronn u......

Referent*in Finanzabteilung An der Hochschule Emden/Leer, die sich als innovative, richtungsweisende Zukunfts­hochschule versteht, ist in der Finanz­abteilung (FA) am Campus Emden zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende S......

Bilanzbuchhalter (m/w/d) Flossbach von Storch zählt heute zu den größten unabhängigen Vermögensverwaltern in Europa. Mit mehr als 400 Mitarbeitenden betreuen wir rund 70 Mrd. Euro für private und institutionelle Kunden. Seit ......

(Krankenhaus-)Controller:in (m/w/d) Das Herz- und Gefäßzentrum (HGZ) Bad Bevensen ist mehr als ein Krankenhaus. Unter einem Dach vereint es die hochmoderne akutmedizinische Versorgung von Herz- und Gefäßpatient:innen und deren a......

KI, die Ihre Arbeit im Rechnungswesen erleichtert

Bild_CoPilot_200x150px.png
Sie haben Praxisfragen im Rechnungswesen? Klären Sie diese einfach im Dialog mit dem neuen KI-Assistenten CoPilot Finance. Er liefert Ihnen präzise Antworten, indem er auf die rechtssicheren Fachinhalte von Haufe Finance Office zugreift. Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie 4 Wochen kostenlos.   

Jetzt kennenlernen!

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Wir bei Ravensburger sind beides: ein global agierendes Unternehmen und eine große Familie. Als buntes Team voller unterschiedlicher Charaktere mit Herz und Leidenschaft für unser Gemeinschaftswerk bieten wir vielfältige Unterhaltungsangebote für Kinder und Familien. Unser Antrieb? Das Warum. Den... Mehr Infos >>

Stellvertretende Abteilungsleitung (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen / Bilanzbuchhaltung
Menschen machen den Unterschied. Seit der Gründung im Jahr 1919 hat sich unser Familienunternehmen zu einem führenden Anbieter in den Bereichen Feuerverzinkung, Beschichtung, Rietbergbehälter und Gitterroste entwickelt. Heute arbeiten mehr als 1.750 Mitarbeitende an 20 Standorten in Deutschland, ... Mehr Infos >>

Controller (M/W/D) in Vollzeit - Schwerpunkt Abteilungscontrolling & Reporting
Wir sind immer auf der Suche nach engagierten Talenten, die unsere dynamische Organisation verstärken. Mit einem kollegialen, kooperativen und innovativen Arbeitsumfeld sowie guten Entwicklungsmöglichkeiten ist dies die perfekte Gelegenheit für alle, die mit Leidenschaft etwas im Gesundheitswesen... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Finanz- und Rechnungswesen / Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Seit fünf Jahrzehnten stehen wir als Familienunternehmen METZ CONNECT für Präzision, Zuverlässigkeit und Erfindergeist im Bereich der elektrischen Verbindungstechnik. Mit rund 850 Mitarbeitenden an Standorten in Europa, Asien und Nordamerika entwickeln, produzieren und vertreiben wir Systeme für ... Mehr Infos >>

Senior Controller*in (w/m/div)
Du arbeitest gerne authentisch auf Augenhöhe von Mensch zu Mensch? Dann komm zu uns! Wir, die Sparda-Bank Berlin mit ca. 800 Kolleg*innen, sind als Genossenschaftsbank im und für den Osten von Deutschland tätig. Für unsere 460.000 Privatkund*innen arbeiten wir alle täglich daran positive Kundener... Mehr Infos >>

Referentin / Referenten (m/w/d) der Geschäftsführung für den Finanzbereich
Zur Unterstützung der drei kirchlichen Grundaufträge in der Erzdiözese München und Freising besteht jeweils eine eigenständige vermögensverwaltende Stiftung: Die Bischof-Arbeo-Stiftung (Ziel: Förderung von Bildung), die St. Antonius-Stiftung (Ziel: Förderung des Dienstes am Nächsten, ... Mehr Infos >>

Referent*in Finanzabteilung
An der Hochschule Emden/Leer, die sich als innovative, richtungsweisende Zukunfts­hochschule versteht, ist in der Finanz­abteilung (FA) am Campus Emden zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollbeschäftigung – zunächst befristet... Mehr Infos >>

Controllerin / Controller (m/w/d) Schwerpunkt Projekt und Vertrieb
Ob beim Bahnfahren, Parken, Tanken bzw. Laden oder bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs – mit großer Wahrscheinlichkeit hast du dabei schon unsere Technik genutzt. Seit über 150 Jahren entwickeln wir innovative und nachhaltige Systeme für eine Mobilitätsinfrastruktur, die weltweit Mensche... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Kreditrechner - 50 Darlehen in Excel verwalten

Kreditrechner_Excel.jpg
Mit diesem Kreditrechner für Excel hast du deine gesamte Schuldenlage im Griff – einfach, übersichtlich und effektiv. Spare bares Geld durch bessere Planung. Dieser Planer wurde speziell dafür entwickelt, auch bei komplexen Kreditstrukturen Übersicht und Kontrolle zu behalten. Bis zu 50 Kredite gleichzeitig verwalten und Laufzeiten bis zu 50 Jahre abbilden

Jetzt hier für 17,90 EUR downloaden!
Prompt-KI-Beschreibung_290px.jpg

Prompt – KI Agenten Beschreibung

Erstellen Sie in wenigen Minuten Ihren eigenen KI-Agenten – präzise, professionell und individuell. Mit dieser Excel-Vorlage erstellen Sie mühelos eine vollständige Beschreibung für Ihren persönlichen KI-Agenten, die Sie direkt in Tools wie ChatGPT, Copilot, Google Gemini oder Claude einfügen können.

Jetzt hier für 4,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>