Anlagenverkauf rückgängig machen

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Anlagenverkauf rückgängig machen
Hallo zusammen,

eine Anlage wurde per Vertrag verkauft und im System als verkauft ausgebucht- der Käufer hat diese jetzt aber bisher nicht abgeholt und auch die entsprechende Forderung nicht bezahlt.

Wie kann dieser Vorgang jetzt buchhalterisch korrekt rückabgewickelt werden?
Kann der komplette Vorgang einfach storniert werden oder muss man da einen anderen Weg beschreiten. Die Forderung kann ja als uneinbringliche Forderung ausgebucht werden , inkl. Mehrwertsteuerkorrektur, aber wie kann ich die Anlage wieder im eigenen Anlagevermögen "reaktivieren" oder muss eine neue Anlage angelegt werden und welchen Buchwert muss man dafür zu Grunde legen, den Wert, mit der die Anlage bis vor dem Verkauf im AV war oder muss der Verkaufspreis als Buchwert angesetzt werden.

Sorry viele Fragen , aber ich bin neu in dem Thema und noch nicht so 100 prozentig fit.

Vielen Dank
AV ausbuchen und und unverändert wieder einbuchen
Störung bei Erfüllung eines Kaufvertrages


Hallo

Grundsätzlich gilt, wenn ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen wurde, IST diese Anlage auszubuchen!
Sollte ein Mangel in der Durchführung des Kaufvertrages stattgefunden haben (hier: Nichtabholung) löst dieses
einen NEUEN Sachverhalt aus, Leistungsverweigerung des Käufers, Frist setzen, AV wieder einbuchen, Forderung ausbuchen, USt-Korrektur, Rücktritt vom Vertrag

Rechtlich gesehen
Es findet ein neuer Sachverhalt statt, DER AUCH SO in der Buchhaltung abzubilden ist.


PRAKTISCH GESEHEN.

Der Rücktritt vom Vertrag lässt den Vorfall rückwirkend als NICHT-STATTGEFUNDEN darstellen.
Sollt der Leiter iT es hinbekommen, den Anlagenabgang (in SAP AV) rückgängig zu machen, wäre dies ein sinnvolles und praktikables Instrument.
Andernfalls das AV wieder zur gleichen Wert einbuchen, wie es ausgebucht worden ist, gleiches Datum, etc. mit dem Vermerk "kein Zugang"

Im Anlagespiegel am Jahresende
...wäre darauf zu achten, das AV nicht in der Spalte ZUGANG zu zeigen, denn rechtlich hat ja nie ein ABGANG stattgefunden
(Rücktritt vom Vertrag)

Grüße
Patrick Jane
Bearbeitet: Patrick Jane - 27.11.2022 02:57:03
PJ
Zitat
Patrick Jane schreibt:
Grundsätzlich gilt, wenn ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen wurde, IST diese Anlage auszubuchen!

Zitat
Patrick Jane schreibt:
Es findet ein neuer Sachverhalt statt, DER AUCH SO in der Buchhaltung abzubilden ist.

Das sehe ich anders. Da offensichtlich keine der Vertragsparteien in Erfüllung gegangen ist, handelt es sich um ein schwebendes Geschäft, das grundsätzlich keinen Niederschlag in den Büchern findet. Wirtschaftlich betrachtet hat kein Verkauf stattgefunden. Es hätte noch gar nichts gebucht werden dürfen, insbesondere dürfte mangels Ausführung des Umsatzes bzw. Zahlung noch keine Umsatzsteuer entstanden sein. Mit Auflösung des Kaufvertrags bleibt also der bisherige Rechtszustand erhalten und wäre entsprechend fortzuführen. Wenn es praktisch keine andere Lösung als den Zugang gibt, muss das Problem hilfsweise halt darüber gelöst werden. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass die bisherigen Verhältnisse unverändert bleiben, bspw. was die Restnutzungsdauer angeht.
@ Gustav:

--> Das AV wurde aber bereits ausgebucht! (unter dem Grundgedanken: Pacta sunt servanda)
--> Grundsätzlich gilt demnach, wenn ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen wurde, IST diese Anlage bei Eigentumsübergang auszubuchen!

Es darf nicht vergessen werden, dass der Rücktritt vom Vertrag (wegen Nichterfüllung) nicht den Vertrag vorn vornhinein aufhebt!

RECHTLICHE LAGE KAUFVERTRAG - ANFECHTUNG - RÜCKTRITT
[COLOR=#0033FF]Das BGB sieht  das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag vor. Allerdings ist dieses an verschiedene Voraussetzungen gebunden, ein allgemeines
Rücktrittsrecht, das man problemlos und stets gegenüber seinem Vertragspartner ausüben kann, gibt es nicht. Voraussetzung ist zunächst, dass ein Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist, Grundnorm § 433 BGB. Sollte der Käufer die Zahlung verweigern, so kann der Verkäufer unverzüglich vom Kaufvertrag zurücktreten. Gemäß § 349 BGB erfolgt der Rücktritt durch die einseitige Erklärung des Verkäufers an den Käufer.
[/COLOR]

[COLOR=#FF0033]Frage:[/COLOR] Rücktritt vom Kaufvertrag von Anfang an nichtig?

[COLOR=#FF0033]§ 142 BGB Wirkung der Anfechtung[/COLOR] (1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen.

PRAKTISCHE VORGEHENSWEISE BEIM VERFASSER
Zwischen Kaufvertrag und rechtlichem Rücktritt vergehen mehrere Wochen (Friste setzten, Mahnung, etc.). In dieser Zeit hätte die Maschine
in den Büchern bleiben sollen/müssen, da noch KEIN Eigentumsübergang stattgefunden hat - [COLOR=#FF0033]WURDE ES ABER NICHT![/COLOR] (lauf Verfasser)
Dieser Mangel ist zu heilen!

Daher bleibe ich bei meinen Ausführungen, wieder einbuchen aber NICHT als ZUGANG ZUM AV zeigen!
Es findet ein neuer (praktischer) Sachverhalt statt, DER AUCH SO in der Buchhaltung abzubilden ist.


Gruß
Patrick Jane
Bearbeitet: Patrick Jane - 28.11.2022 05:07:24
PJ
schon mal vielen Dank für die Antworten- die Problematik ergibt sich aus dem genutzten ERP System- bei der Erstellung der Rechnung für das Anlagegut wird diese systemisch automatisch ausgebucht.
Die Frage , die sich mir jetzt stellt ist , welches Gegenkonto spreche ich an, wenn ich die Anlage wieder einbuche, denn i.d.R. liegt ja eine ER vor, wenn AV erworben wurde. Diese habe ich jetzt naturgemäß nicht.
Ich wünsche eine gute Woche
Hallo und guten morgen

DAS Gegenkonto der Ausbuchung ist auch das Gegenkonto der Einbuchung.

[COLOR=#FF0033]"Anlagenabgänge"[/COLOR]

Es wurde ja bei Ausbuchung ein Buchgewinn/Buchverlust ermittelt.
DIESER muss natürlich wieder ausgekehrt werden.
Ich hoffe nur, dass Ihr ERP System das zulässt......

Gruß

Patrick Jane
PJ
Zitat
Patrick Jane schreibt:
Grundsätzlich gilt demnach, wenn ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen wurde, IST diese Anlage bei Eigentumsübergang auszubuchen!

Das will ich gar nicht bestreiten. Es mangelt vorliegend jedoch am Eigentumsübergang. Indem sie einen Kaufvertrag geschlossen haben, sind die Parteien zwar ein Verpflichtungsgeschäft eingegangen. Es mangelt jedoch beiderseitig am Erfüllungsgeschäft, insbesondere der Übergabe der Anlage. Daher ist das Eigentum nie übergegangen (§ 929 BGB).

Zitat
Das AV wurde aber bereits ausgebucht! (unter dem Grundgedanken: Pacta sunt servanda)

Da weder das wirtschaftliche, noch das zivilrechtliche Eigentum übergegangen sind, hätte diese Ausbuchung nicht stattfinden dürfen. Der bloße Vertragsschluss ist nicht ausreichend (Stichwort "schwebendes Geschäft").
@ Gustav


Durch den Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) erlangt der Käufer noch kein Eigentum. Der Kaufvertrag begründet für den Verkäufer lediglich die Pflicht zur Eigentumsübertragung.

[COLOR=#FF0033]Die rechtliche Seite haben wir ja bereits durchleuchtet[/COLOR], bringt aber den Verfasser nicht weiter, da das AV bereits ausbucht wurde.

Gruß
Patrick Jane
Bearbeitet: Patrick Jane - 02.12.2022 02:54:55
PJ
Zitat
Patrick Jane schreibt:
Durch den Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) erlangt der Käufer noch kein Eigentum. Der Kaufvertrag begründet für den Verkäufer lediglich die Pflicht zur Eigentumsübertragung.

Korrekt. Anfänglich klang das jedoch anders...

Zitat
Patrick Jane schreibt:
Rechtlich gesehen
Es findet ein neuer Sachverhalt statt, DER AUCH SO in der Buchhaltung abzubilden ist.
Seiten: 1
Antworten

News


Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2026 Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2026 Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche......

no-image BFH-Urteil: Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei der Abfindung einer Pensionszusage gegenüber einem Gesellschafter-Geschäftsführer Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster bestätigt, wonach die Abfindung einer Pensionszusage gegenüber einem Gesellschafter-Geschäftsführer keine verdeckte Gewinnausschüttung......

StepStone Gehaltsreport 2026: Bruttomediangehalt bei 53.900 Euro StepStone Gehaltsreport 2026: Bruttomediangehalt bei 53.900 Euro 2026 wird ein Schlüsseljahr für Gehaltstransparenz in Deutschland. Mit dem erwarteten Gesetzesentwurf zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie steigen die Anforderungen an nachvollziehbare und faire Gehaltsstrukturen......


Aktuelle Stellenangebote


Sachbearbeiter*in Buchhaltung Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig ......

Personalcontroller (m|w|d) Wir sind das Kompetenzcenter Private Banking sowie bedeutender Akteur für Fondsdienstleistungen und Kredite in allen Währungen innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenban......

Kreditorenbuchhalter (m/w/d) Wir von ERICH JAEGER engagieren uns seit über 95 Jahren mit innovativen Entwicklungen für die Automotive-Industrie und beschäftigen uns täglich mit zukunftsweisenden System-Lösungen im Bereich der Ste......

Debitorenbuchhalter (m/w/d) Wir von ERICH JAEGER engagieren uns seit über 95 Jahren mit innovativen Entwicklungen für die Automotive-Industrie und beschäftigen uns täglich mit zukunftsweisenden System-Lösungen im Bereich der Ste......

Mitarbeiterin / Mitarbeiter für das Finanz- und Rechnungswesen mit abgeschlossenem betriebswirtschaftlichem Studium Werden Sie Mitglied des SWR-Teams! Die StadtWerke Rösrath sind ein Unternehmen des öffentlichen Dienstes. Wir sorgen mit rund 85 Mitarbeitenden dafür, dass das Leben in Rösrath, einer jungen und sympa......

Controlling-Spezialist (m/w/d) Tief verwurzelt in Berlin-Brandenburg sind wir einer der führenden Entsorger der Region. Unsere Mission ist die Sicherstellung einer umweltschonenden Entsorgungssicherheit – auf den Deponien, in der S......

Tipp der Woche

RWP Newsletter :
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Eintragung >>
LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Leitung (m/w/d) Finanzbuchhaltung
Das Klinikum Freising ist ein in der historischen Universitäts­stadt Freising bei München gelegenes Kranken­haus der Grund- und Regel­ver­sorgung in kommunaler Träger­schaft sowie akademisches Lehr­kranken­haus der Technischen Universität München. In elf medizinischen Ab­teilungen mit 335 Betten ... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (all genders)
Du hast keine Lust auf starren Buchhaltungsalltag, sondern willst mitdenken, mitgestalten und in sinnvollen Prozessen arbeiten? Dann bist du bei uns genau richtig – in einem Team, das Wert auf ein ehrliches und wertschätzendes Miteinander legt. Mehr Infos >>

Sachbearbeiter für Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung (m/w/d)
Die HNVG gewährleistet Versorgungs­sicher­heit für über 300.000 Bürger und Unter­nehmen in Heilbronn und in der Region. Wir sind ein verlässlicher Partner für über 40 Städte und Gemeinden, wenn es um Ingenieur­dienst­leistungen, Erdgas, Wärme, Wasser oder ums Abwasser geht. Mehr Infos >>

Kaufmännischer Sachbearbeiter (m/w/d) in der Buchhaltung
Das Q in EQOS steht für „Quality“ und hat viele Gesichter. Eines davon ist „Motivation“: Unsere Mitarbeitenden spornen sich immer wieder selbst an und finden für unterschiedlichste Aufgaben vielfältige Lösungen. Mit ihren kreativen Ideen bringen sie uns voran und machen EQOS zu einem spannenden u... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter*in
Das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik (Albert-Einstein-Institut) ist die weltweit größte Forschungs­einrichtung zur Allgemeinen Relativitäts­theorie und darüber hinausgehenden Themen. Das Institut befindet sich in Potsdam‑Golm und in Hannover. Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in für den Bereich Buchhaltung (S-0016, m/w/d)
Das Max-Planck-Institut für Meteorologie in Hamburg zählt zu den international führenden Forschungsinstituten der Erdsystemforschung. Rund 240 Kolleg*innen aus Wissenschaft, Technik und Verwaltung arbeiten hier täglich daran, unser Verständnis des Klimasystems zu vertiefen. Werden Sie Teil dieses... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung (w/m/d) für Bundeshaushalt und Controlling (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter:in Controlling
Nachhaltig. Digital. Regional – die Stadtwerke Lübeck Gruppe ist der führende kommunale Anbieter für alle Dienstleistungen rund um Energie, Digitalisierung, Mobilität und Infrastruktur. Mit unseren leistungsfähigen Produkten verbinden wir Lebenswelten, vernetzen Menschen und Unternehmen, fördern ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

Veranstaltungs-Tipp.png         
Das Event für den Jahresabschluss!
1,5 Tage Fachwissen und Networking in Frankfurt-Eschborn. Updates zu Bilanzierung, Steuerrecht und Rechnungswesen – plus 11 Breakout-Sessions zur freien Wahl. Mit Keynote von Pokerprofi Jan Heitmann und Networking-Abend. Für alle, die fachlich am Ball bleiben und sich vernetzen wollen.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.