eine Anlage wurde per Vertrag verkauft und im System als verkauft ausgebucht- der Käufer hat diese jetzt aber bisher nicht abgeholt und auch die entsprechende Forderung nicht bezahlt.
Wie kann dieser Vorgang jetzt buchhalterisch korrekt rückabgewickelt werden?
Kann der komplette Vorgang einfach storniert werden oder muss man da einen anderen Weg beschreiten. Die Forderung kann ja als uneinbringliche Forderung ausgebucht werden , inkl. Mehrwertsteuerkorrektur, aber wie kann ich die Anlage wieder im eigenen Anlagevermögen "reaktivieren" oder muss eine neue Anlage angelegt werden und welchen Buchwert muss man dafür zu Grunde legen, den Wert, mit der die Anlage bis vor dem Verkauf im AV war oder muss der Verkaufspreis als Buchwert angesetzt werden.
Sorry viele Fragen , aber ich bin neu in dem Thema und noch nicht so 100 prozentig fit.
Vielen Dank




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