Anlagenverkauf rückgängig machen

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Anlagenverkauf rückgängig machen
Hallo zusammen,

eine Anlage wurde per Vertrag verkauft und im System als verkauft ausgebucht- der Käufer hat diese jetzt aber bisher nicht abgeholt und auch die entsprechende Forderung nicht bezahlt.

Wie kann dieser Vorgang jetzt buchhalterisch korrekt rückabgewickelt werden?
Kann der komplette Vorgang einfach storniert werden oder muss man da einen anderen Weg beschreiten. Die Forderung kann ja als uneinbringliche Forderung ausgebucht werden , inkl. Mehrwertsteuerkorrektur, aber wie kann ich die Anlage wieder im eigenen Anlagevermögen "reaktivieren" oder muss eine neue Anlage angelegt werden und welchen Buchwert muss man dafür zu Grunde legen, den Wert, mit der die Anlage bis vor dem Verkauf im AV war oder muss der Verkaufspreis als Buchwert angesetzt werden.

Sorry viele Fragen , aber ich bin neu in dem Thema und noch nicht so 100 prozentig fit.

Vielen Dank
AV ausbuchen und und unverändert wieder einbuchen
Störung bei Erfüllung eines Kaufvertrages


Hallo

Grundsätzlich gilt, wenn ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen wurde, IST diese Anlage auszubuchen!
Sollte ein Mangel in der Durchführung des Kaufvertrages stattgefunden haben (hier: Nichtabholung) löst dieses
einen NEUEN Sachverhalt aus, Leistungsverweigerung des Käufers, Frist setzen, AV wieder einbuchen, Forderung ausbuchen, USt-Korrektur, Rücktritt vom Vertrag

Rechtlich gesehen
Es findet ein neuer Sachverhalt statt, DER AUCH SO in der Buchhaltung abzubilden ist.


PRAKTISCH GESEHEN.

Der Rücktritt vom Vertrag lässt den Vorfall rückwirkend als NICHT-STATTGEFUNDEN darstellen.
Sollt der Leiter iT es hinbekommen, den Anlagenabgang (in SAP AV) rückgängig zu machen, wäre dies ein sinnvolles und praktikables Instrument.
Andernfalls das AV wieder zur gleichen Wert einbuchen, wie es ausgebucht worden ist, gleiches Datum, etc. mit dem Vermerk "kein Zugang"

Im Anlagespiegel am Jahresende
...wäre darauf zu achten, das AV nicht in der Spalte ZUGANG zu zeigen, denn rechtlich hat ja nie ein ABGANG stattgefunden
(Rücktritt vom Vertrag)

Grüße
Patrick Jane
Bearbeitet: Patrick Jane - 27.11.2022 02:57:03
PJ
Zitat
Patrick Jane schreibt:
Grundsätzlich gilt, wenn ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen wurde, IST diese Anlage auszubuchen!

Zitat
Patrick Jane schreibt:
Es findet ein neuer Sachverhalt statt, DER AUCH SO in der Buchhaltung abzubilden ist.

Das sehe ich anders. Da offensichtlich keine der Vertragsparteien in Erfüllung gegangen ist, handelt es sich um ein schwebendes Geschäft, das grundsätzlich keinen Niederschlag in den Büchern findet. Wirtschaftlich betrachtet hat kein Verkauf stattgefunden. Es hätte noch gar nichts gebucht werden dürfen, insbesondere dürfte mangels Ausführung des Umsatzes bzw. Zahlung noch keine Umsatzsteuer entstanden sein. Mit Auflösung des Kaufvertrags bleibt also der bisherige Rechtszustand erhalten und wäre entsprechend fortzuführen. Wenn es praktisch keine andere Lösung als den Zugang gibt, muss das Problem hilfsweise halt darüber gelöst werden. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass die bisherigen Verhältnisse unverändert bleiben, bspw. was die Restnutzungsdauer angeht.
@ Gustav:

--> Das AV wurde aber bereits ausgebucht! (unter dem Grundgedanken: Pacta sunt servanda)
--> Grundsätzlich gilt demnach, wenn ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen wurde, IST diese Anlage bei Eigentumsübergang auszubuchen!

Es darf nicht vergessen werden, dass der Rücktritt vom Vertrag (wegen Nichterfüllung) nicht den Vertrag vorn vornhinein aufhebt!

RECHTLICHE LAGE KAUFVERTRAG - ANFECHTUNG - RÜCKTRITT
[COLOR=#0033FF]Das BGB sieht  das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag vor. Allerdings ist dieses an verschiedene Voraussetzungen gebunden, ein allgemeines
Rücktrittsrecht, das man problemlos und stets gegenüber seinem Vertragspartner ausüben kann, gibt es nicht. Voraussetzung ist zunächst, dass ein Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist, Grundnorm § 433 BGB. Sollte der Käufer die Zahlung verweigern, so kann der Verkäufer unverzüglich vom Kaufvertrag zurücktreten. Gemäß § 349 BGB erfolgt der Rücktritt durch die einseitige Erklärung des Verkäufers an den Käufer.
[/COLOR]

[COLOR=#FF0033]Frage:[/COLOR] Rücktritt vom Kaufvertrag von Anfang an nichtig?

[COLOR=#FF0033]§ 142 BGB Wirkung der Anfechtung[/COLOR] (1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen.

PRAKTISCHE VORGEHENSWEISE BEIM VERFASSER
Zwischen Kaufvertrag und rechtlichem Rücktritt vergehen mehrere Wochen (Friste setzten, Mahnung, etc.). In dieser Zeit hätte die Maschine
in den Büchern bleiben sollen/müssen, da noch KEIN Eigentumsübergang stattgefunden hat - [COLOR=#FF0033]WURDE ES ABER NICHT![/COLOR] (lauf Verfasser)
Dieser Mangel ist zu heilen!

Daher bleibe ich bei meinen Ausführungen, wieder einbuchen aber NICHT als ZUGANG ZUM AV zeigen!
Es findet ein neuer (praktischer) Sachverhalt statt, DER AUCH SO in der Buchhaltung abzubilden ist.


Gruß
Patrick Jane
Bearbeitet: Patrick Jane - 28.11.2022 05:07:24
PJ
schon mal vielen Dank für die Antworten- die Problematik ergibt sich aus dem genutzten ERP System- bei der Erstellung der Rechnung für das Anlagegut wird diese systemisch automatisch ausgebucht.
Die Frage , die sich mir jetzt stellt ist , welches Gegenkonto spreche ich an, wenn ich die Anlage wieder einbuche, denn i.d.R. liegt ja eine ER vor, wenn AV erworben wurde. Diese habe ich jetzt naturgemäß nicht.
Ich wünsche eine gute Woche
Hallo und guten morgen

DAS Gegenkonto der Ausbuchung ist auch das Gegenkonto der Einbuchung.

[COLOR=#FF0033]"Anlagenabgänge"[/COLOR]

Es wurde ja bei Ausbuchung ein Buchgewinn/Buchverlust ermittelt.
DIESER muss natürlich wieder ausgekehrt werden.
Ich hoffe nur, dass Ihr ERP System das zulässt......

Gruß

Patrick Jane
PJ
Zitat
Patrick Jane schreibt:
Grundsätzlich gilt demnach, wenn ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen wurde, IST diese Anlage bei Eigentumsübergang auszubuchen!

Das will ich gar nicht bestreiten. Es mangelt vorliegend jedoch am Eigentumsübergang. Indem sie einen Kaufvertrag geschlossen haben, sind die Parteien zwar ein Verpflichtungsgeschäft eingegangen. Es mangelt jedoch beiderseitig am Erfüllungsgeschäft, insbesondere der Übergabe der Anlage. Daher ist das Eigentum nie übergegangen (§ 929 BGB).

Zitat
Das AV wurde aber bereits ausgebucht! (unter dem Grundgedanken: Pacta sunt servanda)

Da weder das wirtschaftliche, noch das zivilrechtliche Eigentum übergegangen sind, hätte diese Ausbuchung nicht stattfinden dürfen. Der bloße Vertragsschluss ist nicht ausreichend (Stichwort "schwebendes Geschäft").
@ Gustav


Durch den Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) erlangt der Käufer noch kein Eigentum. Der Kaufvertrag begründet für den Verkäufer lediglich die Pflicht zur Eigentumsübertragung.

[COLOR=#FF0033]Die rechtliche Seite haben wir ja bereits durchleuchtet[/COLOR], bringt aber den Verfasser nicht weiter, da das AV bereits ausbucht wurde.

Gruß
Patrick Jane
Bearbeitet: Patrick Jane - 02.12.2022 02:54:55
PJ
Zitat
Patrick Jane schreibt:
Durch den Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) erlangt der Käufer noch kein Eigentum. Der Kaufvertrag begründet für den Verkäufer lediglich die Pflicht zur Eigentumsübertragung.

Korrekt. Anfänglich klang das jedoch anders...

Zitat
Patrick Jane schreibt:
Rechtlich gesehen
Es findet ein neuer Sachverhalt statt, DER AUCH SO in der Buchhaltung abzubilden ist.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


"Doomjobbing" – viele Jobsuchende scrollen an den passenden Angeboten vorbei "Doomjobbing" – viele Jobsuchende scrollen an den passenden Angeboten vorbei Immer mehr Jobsuchende geraten in einen erschöpfenden Kreislauf aus endlosem Scrollen, Bewerben und wiederkehrender Enttäuschung. Ein neues Schlagwort bringt dieses Phänomen auf den Punkt: "Doomjobbing".......

Wann im Homeoffice der Weg zum Besorgen des Mittagessens unfallversichert ist Wann im Homeoffice der Weg zum Besorgen des Mittagessens unfallversichert ist Das Hessische Landessozialgericht hat in zwei Fällen zu Tätigkeiten im Homeoffice und bei mobilem Arbeiten klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Betroffene auf Wegen zum Erwerb des Mittagessens ......

BFH-Urteil: Klageschrift gilt als eingereicht, wenn sie ausgedruckt und zu den Papierakten genommen werden kann BFH-Urteil: Klageschrift gilt als eingereicht, wenn sie ausgedruckt und zu den Papierakten genommen werden kann Mit Urteil vom 07.05.2026 (Az. VI R 20/24) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass eine von einem Steuerberater im falschen Dateiformat übermittelte Klageschrift formwirksam erhoben ist, wenn ......


Aktuelle Stellenangebote


Buchhalter (m/w/d) in Teilzeit 50% Als Unternehmensgruppe in dritter Generation gestalten wir seit 1972 Lebensräume und Lösungen, welche die Bedürfnisse der Menschen und Unternehmen in der Region Stuttgart erfüllen. Dabei kombinieren w......

Sachbearbeitung (w/m/d) im Sachgebiet Haushalt, Controlling und Berichtswesen Beim Kreis Dithmarschen ist im Fachdienst Finanzen und Controlling zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeitung (w/m/d) im Sachgebiet Haushalt, Controlling und Berichtswesen z......

Spezialist für Steuerungs- und Controllingsysteme - Schwerpunkt Data Science (w/m/d) Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Ve......

Finanzkraft (m/w/d) Die Technische Universität Braunschweig zählt zu den führenden Technischen Universitäten in Deutschland und bietet Ihnen als Arbeit­geberin eine große Auswahl an modernen, anspruchsvollen und vielseit......

Mitarbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d) In der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH ist ab sofort, voraussichtlich befristet für die Dauer von 2 Jahren, eine Stelle als Mitarbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d) zu besetzen. Entdecke, was ......

Commercial Controller / FP&A Analyst (m/w/d) Elevate Outdoor Collective vereint zwölf bekannte Outdoor- und Wintersportmarken mit den Schwerpunkten Skifahren, Snowboarden und Outdoor. Jede Marke steht für sich und treibt unabhängige Innovationen......

kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Lohnbuchhalter (m/w/d)
H‑O‑T bietet Hightech-Know-how in den Bereichen Härte­technik, Nitrier­technik und Beschichtungs­technik. H‑O‑T erfindet, entwickelt und realisiert unverzichtbare technologische Lösungen für die Industrie, mit denen Reibung und Verschleiß entscheidend reduziert werden, um Komponenten noch sichere... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Gestalte mit uns die Zukunft der Tierversicherung in Deutschland und Europa. Bei uns dreht sich (fast) alles um Hunde und Katzen – und um die Menschen, die sie lieben. Seit Jahrzehnten versichern wir Vierbeiner zuverlässig gegen hohe Tierarztkosten und bieten Hundehaltenden zusätzlich ein... Mehr Infos >>

Senior Controller (m/w/d) Investment & M&A
Über 150 Jahre Berufserfahrung? Keine Sorge, die bringen wir schon mit! Als Familienunternehmen in fünfter Generation starteten wir als kleine Gießerei – noch bevor das Auto erfunden wurde. Heute gestalten wir mit unseren Automotive-Lösungen die Mobilität von morgen, bringen Hightech in die Leben... Mehr Infos >>

Spezialist für Steuerungs- und Controllingsysteme - Schwerpunkt Data Science (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter:in Clearing Finanzen Teilzeit (m/w/d)
Haben Sie Fellbach im Kopf? Kein Wunder. Viel­fältige Kultur‑ und Frei­zeit­angebote laden nicht nur zum Arbeiten, sondern auch zum Wohl­fühlen ein. Damit Fell­bach weiter­hin so lebens­wert bleibt, suchen wir Sie. Was Sie gestalten. Sie klären Differenzen und Unstimmig­keiten auf Personen­konten... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Konzernbuchhalter (m/w/d) Konsolidierung
DG Nexolution gestaltet und entwickelt innovative Lösungen für Unternehmen aus dem genossenschaftlichen Verbund und darüber hinaus. Ob Payment-, Procurement- oder Marketing-Lösung, Onlineshops, digitale Plattformen oder wenn es darum geht, Nachhaltigkeit wirkungsvoll umzusetzen – wir sind Wegbere... Mehr Infos >>

Accountant / Debitorenbuchhalter (m/w/d)
Die activ factoring AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Fo... Mehr Infos >>

Vertriebscontroller (m/w/d)
ine spannende Aufgabe, in der Sie Ihr Expertenwissen einbringen können. Wachsen Sie mit uns gemeinsam! Wir bieten Raum, um füreinander und miteinander die Zukunft von ERGO zu gestalten. Da Sie zur erfolgreichen Entwicklung von ERGO beitragen, können Sie von uns als Arbeitgeber einiges erwarten, z... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel- Betriebskostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung_Henke_290px.png
Mit diesem Nebenkosten- und Betriebskostenabrechner für Excel erstellst du deine Nebenkostenabrechnung strukturiert, nachvollziehbar und übersichtlich – ohne komplizierte Vorlagen oder manuelle Rechnerei. Ideal für private Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern..

Jetzt hier für 24,90 EUR downloaden!
Prompt-KI-Beschreibung_290px.jpg

Prompt – KI Agenten Beschreibung

Erstellen Sie in wenigen Minuten Ihren eigenen KI-Agenten – präzise, professionell und individuell. Mit dieser Excel-Vorlage erstellen Sie mühelos eine vollständige Beschreibung für Ihren persönlichen KI-Agenten, die Sie direkt in Tools wie ChatGPT, Copilot, Google Gemini oder Claude einfügen können.

Jetzt hier für 4,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>