GWG - Sofortaufwand

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GWG - Sofortaufwand
Moin zusammen,

ich habe folgende Frage:

Soweit ich weiß können Wirtschaftsgüter bis 250 € netto Anschaffungskosten als Sofortaufwand erfasst werden.

Müssen die Wirtschaftsgüter die GWG Kriterien erfüllen (beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar),
wenn ich diese nicht aktiviere, sondern als Sofortaufwand erfasse?

z.B. ein Bildschirm für 200 €. Kann ich diesen als Sofortaufwand erfassen?
Hallo,

das ist eine ewige Frage für die es nur eine theoretische und eine praktische Antwort gibt:

Ich und viele andere würden den Monitor als GWG behandeln. Andere, strenger handelnde, würden den Monitor zum dazugehörigen PC aktivieren. Dazu gibt es schon viele Diskussionen hier im Forum. Nach Gesetz müsstest Du ihn jedenfalls zum PC aktivieren. Ob das jedoch wirklich einen Prüfer interessieren wird, weiß ich nicht genau. Ich meine eher nicht. Der PC hat auch bestenfalls 3 Jahre Laufzeit (wenn er nicht ohnehin auch GWG ist). Welchen nennenswerten Einfluss hat das auf den Gewinn eine Jahres?

LG, Biene
Hallo,

ich sehe das grundsätzlich wie Biene. Das wird keinen Prüfer interessieren, weil Geräte für die digitale Datenverarbeitung im Rahmen der Digi-Afa sowieso im Jahr der Anschaffung komplett abgesetzt werden können. Die umfasst auch sogenannte Peripherie-Geräte, wie Tastatur, Maus oder Bildschirm.

Dazu gibt es hier auch einen Beitrag auf dem Portal:
https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Anlagevermoegen/Digital-AfA-Schnellere-Abschreibung-von-Hard-und-Software-fuers-Homeoffice.html

Beste Grüße
HaWeBe
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