Wenn ich einen Kleinstkühlschrank habe, muß ich den als geringwertiges Wirtschaftsgut laufen lassen oder kann ich ihn auch unter 4985 laufen lassen...???
LG
08.12.2010 15:44:45
Hallo, ich schon wieder...
Wenn ich einen Kleinstkühlschrank habe, muß ich den als geringwertiges Wirtschaftsgut laufen lassen oder kann ich ihn auch unter 4985 laufen lassen...??? LG |
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08.12.2010 15:58:55
Und wenn ich schon dabei bin, wenn ich was splitten tue und ich die NettoBeträge nehme, ist für die MwSt dann die 1563 die richtige Ziffer???
Danke im voraus |
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08.12.2010 16:04:40
Hallo,
könntes du bitte Namen zu den Konten nennen udn ambesten noch den Kontenrahmen, damit ich zu midnest wüsste wo ich nachschlagen soll. Könntes du auch den Splitt etwas genauer beschrieben bitte? Gruß Reaper |
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08.12.2010 16:13:58
Hallo Rosenhexe,
was hat der Kleinstkühlschrank denn gekostet? Wenn du ihn ins AV nimmst, wird er 8 Jahre abgeschrieben. Uns das Konto Kleingeräte und Werkzeuge finde ich eher unpassend. Und warum Konto 1563 "Aufzuteilende Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 %" beim splitten? Bei Steuer möglichst immer Automatikkonten benutzen, da sonst evtl. die Umsatzsteuerverprobung in die Hose geht. Gruß Andreas |
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08.12.2010 16:19:20
Ich sehe gerade, ich habe etwas überlesen.
Selbstverständlich kannst du den Kleinstkühlschrank sofort als Aufwand buchen, wenn er Netto 150,- Euro nicht übersteigt. Hier würde ich eher Konto 4980 "Betriebsbedarf" oder Konto 4855 "Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter" nehmen.
Bearbeitet:
Andriko - 08.12.2010 16:25:59
(Heute ist der Wurm drin)
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08.12.2010 16:45:02
Kleinkühlschrank im Sinne von klein gebaut oder für kleines Geld gekauft.
Ohne Angaben von Nettopreisen und GWG-Wahlrecht ist diese Frage nicht wirklich zu beantworten. |
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08.12.2010 18:30:55
Oh schande, ich denke immer Ihr wißt alles
![]() also Kontorahmen ist der 3 er, der Kühlschrank ist klein vom Design und vom Preis ![]() Wegen dem Splitt... hat sich erledigt, hatte einen Denkfehler ![]() |
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08.12.2010 19:24:29
Andreas, Du weißt ja, ich liebe die Abschreibungen.... ich habe zwei Buchungen... einmal die Abschreibungsbuchung 480 an 4855
und die normale Buchung Bank an 480. Stimmt das? ![]() |
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08.12.2010 20:08:56
Rosenhexe, der Kühlschrank hat 100 Euronen Netto gekostet,
(also unter 150 Euronen Netto) somit besteht keine Aufzeichnungspflicht und kannst ihn sofort als Betriebausgabe (Aufwand) buchen. Also z.B. 4890 Betriebsbedarf 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % an 1200 Bank Hätte der Kühlschrank 150,01 Euronen gekostet, wäre er auch aufzeichnungspflichtig im Anlagevermögen. Dann wäre er entweder im Sammelpool Konto 485 verschwunden für 5 Jahre, oder bis Ende des Geschäftsjahres auf Konto 480. Buchung exemplarisch für Konto 480: 480 GWG 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % an 1200 Bank 4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter an 480 GWG Ende des GJ Wobei die Vorsteuer in der Regel automatisch vom Buchhaltungsprogramm berücksichtigt wird. Gruß Andreas --------- PS Wozu braucht man einen Kleinstkühlschrank? Bist du auf Diät? ![]() ![]()
Bearbeitet:
Andriko - 08.12.2010 20:24:41
(Nachfrage)
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08.12.2010 20:43:34
Hallo Andreas,
vielen Dank für Deine Antwort. ok.... ![]() Also den Kühlschrank habe ich für mein kleines Studio, damit ich meinen Kunden ein kühles Getränk anbieten kann. Und dA IST NICHT MEHR Platz da.... aber Diät mach´ich auch gerade ![]() ![]() |
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