Neu angefertigte Kunststoffspritzwerkzeuge werden wie folgt aktiviert:
- Fremdleistung 10.000,-- €
- Eigenleistung 25.000,--€
- Änderungsmaßnahmen / bzw. deren Kosten ( noch während der Erstellung des Neuwerkzeuges) 5.000,-- €
- Optimierungskosten (noch während der Erstellung des Neuwerkzeuges ) 10.000,-- €
soweit kein Problem. Bei Fertigstellung, werden diese Kosten in Höhe von 50.000,-- € aktiviert! AFA wird auf 5 Jahre festgelegt.
Das Werkzeug besteht aus einer Halterung und dem Formeinsatz ( der Formeinsatz ist das eigentliche Werkzeug).
So nun meine Fragen:
- Können Änderungsmaßnahmen bzw. deren Kosten, die nach einem Jahr anfallen, weil sich das Produkt geändert hat - nachaktiviert werden ?
- Der Formeinsatz geht kaputt und kann nicht repariert werden (Reparaturkosten sind nicht aktivierungsfähig)! Neuer Formeinsatz wird für 30.000,-- € hergestellt. Kann ich diese Kosten aktivieren? Und es wie ein Neuwerkzeug behandeln ?

Gruß
Eure 1899Hexe