Mietereinbau: Brandmeldeanlage - Nutzungsdauer

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Hey,

weiß jemand über welchen Zeitraum ich eine Brandmeldeanlage abschreiben sollte. Es handelt sich hier um einen Mietereinbau (unselbstständiger Gebäudebestandteil) und der zugrunde liegende Mietvertrag ist unbefristet. Freue mich auch über eine aktuelle gesetzliche Fundstelle.

Viele Grüße
Anja
Bearbeitet: Unitas - 29.11.2010 15:55:14
Da das Gebäude ja nur gemietet ist kann nicht wie eingentlich vorgesehen, die Anlage mit dem Gebäude abgeschrieben werden.

Somit werden aus unselbständigen Mieterinbauten wie selbständige bewegliche Mietereinbauten behandelt.
(Quelle Haufe schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen)

Die amtlich AFA-Tabelle sagt Abschreibungsdauer für Alarm/Überwachungsanlagen 11 JAhre und für Sprinkleranlagen 20 Jahre.

Vielleicht hilft dir das ja ein bischen weiter.

Lg

Sroko
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
...vielen Dank für deine Antwort!

Ich habe heute noch einmal ein bisschen recherchiert - auch unter haufe.de. Was mir noch eine kleine Sorge bereitet ist, dass eine Brandmeldeanlage als unselbstständiger Gebäudebestandteil eingestuft wird und laut dem zugrunde liegenden Mietvertrag keine Erstattungsansprüche gegenüber Mietereinbauten erwähnt sind, d. h. hier liegt weder ein wirtschaftliches Eigentum noch ein besonderer Funktions- und Nutzungszusammenhang zum Betrieb (siehe auch R 4.2 Abs. 5 EStR) vor.

Bedeutet dies, dass man es als Aufwand buchen müsste?

Viele Grüße
Anja
Mein Fazit:

Handelsrechtlich ist die Brandmeldeanlage in der Bilanz des Mieters unter dem Sachanlagevermögen zu bilanzieren.

Steuerrechtlich ist die beschriebene Brandmeldeanlage keine wirtschaftliches Eigentum und steht auch nicht in einem besonderen Nutzungs- und Funktionszusammenhang zum betrieblichen Ablauft (vgl. BFH Urteil 13.12.2001 - III R 21/98) und damit ist die Brandmeldeanlage sofort als Aufwand abzugsfähig.

Sieht das jemand genauso oder grundsätzlich anders?

Viele Grüße
Anja
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