Nach §6 (2) EStG muss das Wirtschaftsgut selbständig nutzbar, beweglich und abnutzbar sein, und darf nicht mehr als 150,- € netto Herstellungs- oder Anschaffungskosten haben. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann ich das GWG sofort abschreiben.
Was passiert wenn eine der Voraussetzungen nicht erfüllt ist? Wenn das Wirtschaftsgut also zB nicht selbständig nutzbar ist, wohin muss ich das buchen? Einfach in den Aufwand buchen? Welchen Unterschied macht es dann ob es selbständig nutzbar ist? Sofortabschreibung kommt doch im Endeffekt genau auf das selbe raus oder nicht?
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