unterlassene AfA

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[ geschlossen ] unterlassene AfA
Hallo  :wink1: ,

ich muss Euch zu Rate ziehen...

Es wurden PC, Monitor, Drucker im Jahre 2006 zum Preis von 1.793,75 € angeschafft. (ich verbuche jetzt grade 2009). Die Abschreibung des o. g. Wirtschaftsguts wurde vom Vorgänger (warum auch immer) unterlassen. Ich weiß nicht, was ich nun machen muss.

Ich habe im Netz folgendes gefunden:

Zitat
Ist AfA nach § 7 Abs. 1 oder Abs. 2 oder Abs. 4 Satz 2 EStG unterblieben, kann sie in der Weise nachgeholt werden, dass die noch nicht abgesetzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Buchwert) entsprechend der bei dem Wirtschaftsgut angewandten Absetzungsmethode auf die noch verbleibende Restnutzungsdauer verteilt werden (> BFH vom 21.2.1967 - BStBl III S. 386 = SIS 67 02 58 und vom 3.7.1980 - BStBl 1981 II S. 255 = SIS 81 11 17

Nun, befinden sich die o. g. Anlagegüter im 3ten Wirtschaftsjahr. Die Abschreibungsmethode - linear. Die Restnutzungsdauer laut Afa-Tabelle sollten 3 Jahre für Drucker, PC 3 Jahre, Monitor 7 (??) gewesen sein. Soll das nun heißen, dass ich zum Ende 2009 den vollen Betrag abschreiben darf?  :denk:

Ich danke Euch!!
Vic
Hallo Vic,

sofern hier kein Vorsatz nachzuweisen ist, ja kannst du da die RND in 2009 abläuft die fehlende Afa dann komplett nachholen.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

danke Dir für die Post!  :D

Das, habe ich leider nicht ganz verstanden (??):
Zitat
sofern hier kein Vorsatz nachzuweisen ist

Und noch eins, was mich etwas umtreibt... Laut AfA Tabelle sind die Abnutzungsjahre der o. g. Wirtschaftsgüter nicht gleich. Monitor wird wohl 7 Jahre abgeschrieben. Der Vorgänger hat alles auf ein Konto 00305 (SKR03) gebucht.. Mit viel Mühe und Not kann ich ja herausfinden, was diese einzelnd gekostet haben.. Für mich wäre es natürlich einfacher, den vollen Betrag abzuschreiben und vergessen.. Nun frage ich mich, ob es aus der buchhalterischen Sicht in Ordung wäre, Monitor auch mit 3 Nuntzungsjahren anzusetzen?..

Die Abschreibung erfolgt dann ganz "normal" auf 4830 (SKR03)?..

Vielen Dank!
Vic
Hallo Vic,

wenn du jetzt anstelle Monitor unter Bildschirm nach siehst stehen dort  3 Jahre. 8)
Hoffe geholfen zu haben.
Beste Grüße BiBu
Hallo Vic,

die Afa darf nicht willkürlich vorgenommen werden.

z.B. im ersten Jahr unterlässt man die Afa vorsätzlich, da der Gewinn so niedrig ist das keine oder kaum Steuern anfallen um die Afa dann im Folgejahr nachzuholen, da dort mit höheren gewinnen gerechnet wird, dieser Vorsatz könnte zum versagen der Nachholung führen. Müsste dir aber erstmal nachgewiesen werden ;)

Ich vermute mal das es sich damals um ein Komplettset gehandelt hat und somit auch als Ganzes aktiviert wurde, somit kannst du alles auch zusammen abschreiben.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallolchen..   :wink1:

ich danke Euch beiden ganz lieb!

Es war sachlich, verständlich -->> erstklassig..  :klatschen:

ich komme wieder..  :)

Liebe Grüsse,
Vic
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