
ich muss Euch zu Rate ziehen...
Es wurden PC, Monitor, Drucker im Jahre 2006 zum Preis von 1.793,75 € angeschafft. (ich verbuche jetzt grade 2009). Die Abschreibung des o. g. Wirtschaftsguts wurde vom Vorgänger (warum auch immer) unterlassen. Ich weiß nicht, was ich nun machen muss.
Ich habe im Netz folgendes gefunden:
Zitat |
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Ist AfA nach § 7 Abs. 1 oder Abs. 2 oder Abs. 4 Satz 2 EStG unterblieben, kann sie in der Weise nachgeholt werden, dass die noch nicht abgesetzten Anschaffungs- oder |
Nun, befinden sich die o. g. Anlagegüter im 3ten Wirtschaftsjahr. Die Abschreibungsmethode - linear. Die Restnutzungsdauer laut Afa-Tabelle sollten 3 Jahre für Drucker, PC 3 Jahre, Monitor 7 (??) gewesen sein. Soll das nun heißen, dass ich zum Ende 2009 den vollen Betrag abschreiben darf?

Ich danke Euch!!
Vic