Bilanzbuchhalter - Zulassung zur Prüfung

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Bilanzbuchhalter - Zulassung zur Prüfung
Hallo zusammen,

ich habe vor meinem Studium eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten erfolgreich absolviert und daran anschließend auf Lehramt studiert - Fächer, die nichts mit Wirtschaftswissenschaften zu tun haben. Während meines Studiums habe ich bei einem Steuerberater im Umfang von ca. 20 Stunden pro Woche gearbeitet. Da es sich um eine kleinere Kanzlei handelte, war ich sowohl buchhalterisch für Mandanten als auch im Jahresabschluss tätig. Derzeit arbeite ich als Vertretungslehrer, möchte jedoch längerfristig vorerst in die Buchhaltung zurück. Gerne würde ich u.a. den Bibu erwerben. Da mir die für mich zuständige IHK keine ausreichenden Informationen hinsichtlich der Anmeldung zum Bibu geben konnte, wende ich mich mit unten stehenden Fragen an das Forum und hoffe, mir kann jemand weiterhelfen:

- Für den Bibu müssen drei Jahre praktische Tätigkeit nachgewiesen werden: Reicht eine Tätigkeit bei einem Steuerberater aus oder qualifizieren lediglich Tätigkeiten bspw. in der Fibu eines größeren Unternehmens?

- Ich habe circa drei Jahre während meines Studiums bei dem Steuerberater gearbeitet: Reichen diese drei Jahre bereits aus? - Muss ich derzeit in einem bibu-spezifischen Bereich tätig sein oder ist die derzeitige Tätigkeit irrelevant für die Zulassung zur Bibu-Prüfung?

- Was genau muss in dem Tätigkeitsnachweis des Arbeitgebers stehen, damit aus diesem hervorgeht, dass ich in einem für den Bibu einschlägigen Bereich Berufserfahrung gesammelt habe?

Danke im Voraus!
Das kann dir nur die jeweilige IHK Verbindlich beantworten. Wenn du bei der einen IHK keine Antwort bekommst, was ja schon extrem fragwürdig ist, dann frag bei der nächst  gelegenden nach.
Lass Dir von Deiner zuständigen IHK das Formular zum "Antrag auf Zulassung zur Prüfung Bilanzbuchhalter"* geben. *vergl. mit Internetsuche

Wenn Du von der Nebentätigkeit ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hast, dann kannst Du das beilegen.

Eine "aktuelle" Tätigkeit in den Bereichen ist nicht erforderlich.

Dann sollte sich das klären lassen, alles andere ist Kaffeesatzleserei.

Gruß Bert
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