Reisekosten Arbeitnehmer zwingend auf #4666 oder projektbezogenes Aufwandskonto #31xx möglich

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Reisekosten Arbeitnehmer zwingend auf #4666 oder projektbezogenes Aufwandskonto #31xx möglich, Übernachtungsaufwand AN muss zwingend auf #4666 gebucht werden? Gesetzliche Vorschrift?
Hallo,

folgender Sachverhalt:
Wir haben einen Kunden, der uns einen Auftrag - Betreuung von Menschen im Projekt X erteilt hat.

Unsere AN reisen zu den Menschen, die Firma zahlt die Übernachtungskosten und rechnet diese 1:1 mit dem Auftraggeber ab.

Müssen diese Übernachtungskosten zwingend auf "Übernachtungskosten Mitarbeiter #4666 SKR03" gebucht werden, weil gesetzlich so vorgeschrieben?
Oder, können diese Kosten auch dem Projekt "Konto #31xx" zugeschlagen werden?

Die Erstattung erfolgt 1:1 - damit würden Projektkosten und Projekterlöse anschaulicher/übersichtlicher...

Danke.
Ja, kann man machen, ist nicht verkehrt. Machen auch viele. Es gibt  kein Gesetz, der vorschreibt, dass diese Aufwendungen auf 4666 gebucht werden.
Danke schön :)

Falls jemand ein Gesetz kennt, dass #4666 bebucht werden muss -  hätte ich gern die Fundstelle.
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