folgender Sachverhalt:
Wir haben einen Kunden, der uns einen Auftrag - Betreuung von Menschen im Projekt X erteilt hat.
Unsere AN reisen zu den Menschen, die Firma zahlt die Übernachtungskosten und rechnet diese 1:1 mit dem Auftraggeber ab.
Müssen diese Übernachtungskosten zwingend auf "Übernachtungskosten Mitarbeiter #4666 SKR03" gebucht werden, weil gesetzlich so vorgeschrieben?
Oder, können diese Kosten auch dem Projekt "Konto #31xx" zugeschlagen werden?
Die Erstattung erfolgt 1:1 - damit würden Projektkosten und Projekterlöse anschaulicher/übersichtlicher...
Danke.

















Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. 