Beiratsvergütung

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Beiratsvergütung
Hallo zusammen

muss gerade grübeln. Auf welches Konto im SKR03 bucht ihr die Beiratsvergütung?

Derzeit wird sie in den Personalkosten gezeigt, aber ist das richtig??



Danke vorab und einen schönen Tag

Grüße Karin
Ich würde es auf ein Konto unter "sonstige Erlöse" buchen. Je nachdem ob steuerfrei oder nicht.
Hallo,

ich hatte angenommen, dass hier ein Aufwand vorliegt !?.

Gruß Martin
Guten Morgen

ja, meine Frage bezieht sich auf den Aufwand.
Tja und wohin damit? In die Beratungskosten?

Herzliche Grüße
Karin
Da ich die Beiratsvergütungen immer aus Sicht desjenigen gebucht habe, der sie erhält, bin ich automatisch von der Erlösseite ausgegangen.

Hier habe ich etwas im DATEV SKR03 Kontenrahmen gefunden. Könnte das passen?

4128 Vergütungen an angestellte Mitunternehmer § 15 EStG
4948 Vergütungen an Mitunternehmer § 15 EStG

(1) 1Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind

1.     Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen. 2Dazu gehören auch Einkünfte aus gewerblicher Bodenbewirtschaftung, z. B. aus Bergbauunternehmen und aus Betrieben zur Gewinnung von Torf, Steinen und Erden, soweit sie nicht land- oder forstwirtschaftliche Nebenbetriebe sind;
2.     die Gewinnanteile der Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft und einer anderen Gesellschaft, bei der der Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist, und die Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat. 2Der mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligte Gesellschafter steht dem unmittelbar beteiligten Gesellschafter gleich; er ist als Mitunternehmer des Betriebs der Gesellschaft anzusehen, an der er mittelbar beteiligt ist, wenn er und die Personengesellschaften, die seine Beteiligung vermitteln, jeweils als Mitunternehmer der Betriebe der Personengesellschaften anzusehen sind, an denen sie unmittelbar beteiligt sind;
3.     die Gewinnanteile der persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, soweit sie nicht auf Anteile am Grundkapital entfallen, und die Vergütungen, die der persönlich haftende Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat.
Hallo,

ich kenne Beiräte nur bei juristischen Personen (also Kapitalgesellschaften wie der AG oder auch dem Verein/Stiftung); Mitunterschaften im Sinne des EStG liegen jedoch ausschließlich bei Personengesellschaften vor.
Ich würde mich nicht unbedingt an einem bestimmten "Musterkonto" aufhalten. Daher würde ich eine Verbuchung in den "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" vornehmen; notfalls ein individuelles Konto in diesem GuV-Bereich einrichten.

Gruß Martin
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