Buchen der Übernahmeposten von einem Kaufvertrag über eine Gaststätte

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Buchen der Übernahmeposten von einem Kaufvertrag über eine Gaststätte
Hallo  :wink1:

Also hier der Sachverhalt:

Mandantin (wir nennen Sie mal A) übernimmt von der Vorbesitzerin (nenn wir mal B) die Gaststätte. (4/3 Rechner, Kein Opos)

Im Kaufvertrag steht folgendes:
_________________________________________________________
§1 Kaufvertrag umfasst aufgeführte Gegenstände:
 
*Bestuhlung 1.500€
*Getränkekühler 300€
*Biervorkühler 1.400€
*div. offenen Getränke  250€

(Insgesamt 3.450€)

§2
(1)Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 3.450€

(2) Übernahme Verbindlichkeiten:

* Ausstehende USt VZ 01-03 2.000€
* Verb. beim Steuerberater für Buchhaltung  350€
* Mietrückstände 900€
(Insgesamt 3.250€)

Verkaufspreis             3.450€
abzüglich Verb.           3.250€

Der offene Betrag beträgt 200€ und ist an B zu überweisen.

____________________________________________________

So die relevante Fassung, Über Firmenwerte etc. steht hier nichts.

Dann gibt es noch ein Darlehn das durch einen neuen Vertrag auf A überschrieben wurde. Offener Stand 5.000€ . Unter den Unterschriften steht Handschriftlich;: Das Darlehn wird nicht ausgezahlt. Die Darlehnsnehmerin (A) übernimmt den noch offnen Saldo von der Vorbesitzerin


Nun meine Probleme:

1. Das Darlehn müsste mit bei den Verbindlichkeiten des Kaufvertrags aufgeführt werden, da A ja keine Gegenleistung für das Darlehn bekommt.

2. Wie Buche ich die Verb, und die Wirtschaftsgüter ein?

Laut meinem Chef (aber der war sich nach dem ganzen Hin und Her heute auch nicht mehr sicher) sollte ich so buchen:

(zusammengefasst, in Wahrheit alles einzeln gebucht)

35 Firmenwert    3.250€
an 640 Darlehn 1             3.250€

35 Firmenwert    5.000€
an 641 Darlehn 2          5.000€

und die WG´s

410 Geschäftsausstattung 1.400€
480 GWG                                1.800€
3200 Waren (ohne Steuer)   250€
an 640 Darlehn 1                                3.450€

Für mich ergibt dies aber keinen Sinn.... 640 Darlehn 1 wird niemals auf 0 kommt. Die Verb. werden zwar abbezahlt aber die WG´s bleiben auf 640 und haben keine Ausgleichsmöglichkeit.

3. Weil ich langsam vor lauter Zahlen die Buchhaltung nicht mehr sehe........ Es ist richtig das ich für die Buchhaltungskosten die als Verb. übernommen und entstanden sind als B noch das Geschäft geführt hat, keine VoSt abziehen kann, auch wenn A diese begleicht nachdem sie bereits Ihr Gewerbe führt..... Oder?

Zur Info.... Wir haben die Buchhaltung erst vor kurzem übernommen... Die ersten Monate war A beim Buchhaltungsbüro von B und ist dann zu uns gekommen, da dort untranderem aussagen gemacht wurden wie "Ihre Bank (von der einiges fürs Geschäft bezahlt wird) kann buchhalterisch nicht berücksichtigt werden" oder "Die Anschaffungen die Sie vor der Gewerbeanmeldung gemacht haben sind alle Privat auch wenn Sie dies fürs Geschäft geholt haben" (unteranderem der Kaufvertrag der am 30.04.2017 ausgestellt wurde, das Gewerbe aber erst zum 01.05.2017 angemeldet wurde.


Ich hoffe nach all dem Geschreibsel hier..... ^^; ..... steigt noch jemand durch und kann mir Feedback geben. Werd mir den Sachverhalt auch noch mal angestrengt durch den Kopf gehen lassen.  :o

LG
Maslo
Abagesehen davon, dass der Kaufpreis m. E. nach um die Darlehensvaluta hätte gekürzt werden müssen (also bei einer Valuta zum Übernahmezeitpunkt von mehr als 200 € hätte eigentlich B an A etwas zu zahlen! Aber das müssen A und B untereinander ausmachen.

Buchen musst du doch die übernommenen Anlagegegenstände und Schulden! Einen wie auch immer gearteten Firmenwert gibt es hier nicht!
Du buchst also:
410 Geschäftsausstattung 1.400 €
480 GWG                                   300 €
420 Bestuhlung                     1.500 €
3200 Waren                                250 €

     an 1890 Privateinlage                     3.450 €.

1890 Privateinlage (hier sollte saldiert werden, da nur der Kaufpreis eine "echte" Einlage ist) 3.250 €
     an  1780 UStVA                                2.000 €
     an  1600 Verb. LuL (StB)                   350 €
     an  1700 sonst. Verb. (Mieten)         900 €.

Die Barzahlung ist ausserhalb der Buchhaltung, quasi privat von A nach B.

Nun noch das Darlehen (das tut weh, da nun Privatentnahme)
1800 Privatentnahmen   an 640   5.000 € (Firmenwert ist hier nicht, es wurde eine betriebliche Verbindlichkeit übernommen, führt nicht zu einem Firmenwert).

Insgesamt ein schlechtes Geschäft für A - sie sollte versuchen, die Darlehensvaluta von B erstattet zu bekommen.

Vielleicht hilft es dir weiter.
@sogehts

Ich möchte einmal einen anderen Vorschlag zur Diskussion einwerfen, das betrieblich Darlehen, gehört mit in die "Bilanz" ich verstehe nicht warum das extra ist.
Weiterhin sehe ich hier schon einen Firmenwert.

Aktiva 3.450 und Passiva (3.250+5000Darlehen) =  8.250€
Eigenkapital = -4.800€

Kaufpreis = 5.200 abzgl Eigenkapital =-4.800 = Firmenwert 10.000€

Aktiva
Goodwill 10.000€
410 Geschäftsausstattung 1.400 €
480 GWG                                   300 €
420 Bestuhlung                     1.500 €
3200 Waren                                250 €
GESAMT 13.450

PASSIVA
an  1780 UStVA                                2.000 €
    an  1600 Verb. LuL (StB)                   350 €
    an  1700 sonst. Verb. (Mieten)         900 €.
   an Darlehen                                   5.000
GESAMT 8.250

Eigenkapital 5.200€


Meinungen ? :-)
Bearbeitet: sroko - 20.11.2017 22:56:53
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
[CODE]Kaufpreis = 5.200 abzgl Eigenkapital =-4.800 = Firmenwert 10.000€[/CODE]
Warum ist der Kaufpreis plötzlich 5.200 Euro? Der beträgt nach wie vor 200 Euro-das was tatsächlich überwiesen wird. Dementsprechend ist der FW-5.000 Euro.Da man davon ausgeht, dass die Bilanz aufgestellt wird und nicht  EÜR, dann würde ich persöhnlich bei A folgende Buchungen vornehmen:

410 Geschäftsausstattung 1.400 €
480 GWG                                   300 €
420 Bestuhlung                     1.500 €
3200 Waren                                250 €
FW                                            5.000
                                                                 an Kreditor A  8.450

2 Buchung
Kreditor A 8.250

                                       an    1780 UStVA                                2.000 €
                                       an 1600 Verb. LuL (StB)                   350 €
                                        an  1700 sonst. Verb. (Mieten)         900 €.
                                    an Darlehen                                   5.000
GESAMT 8.250

Zahlung Buchung: Kreditor  A an Bank/ Kasse 200 oder Privateinlage
Bearbeitet: Macaslaut - 21.11.2017 12:06:14
Hallo Macaslaut,

Der Kaufpreis setzt sich halt auch zusammen aus den 200€ und dem Darlehen/Übernahme der Verbindlichkeit.
Nur weil die Verbindlichkeit erst in z.B. 6 Monaten fällig wird, hat er sich doch im Kaufvertrag verpflichtet 5.200€ zu zählen im Tausch gegen die Firma.

Aber du hast Recht es kommt darauf an, wir haben 2 mögliche Szenarien.

Ich muss aber insoweit meine Aufstellung auch korrigieren in Version A und B:

A: Das 5k Darlehen ist in der Firma und erzahlt nur "200" Euro aber übernimmt alle Verbindlichkeiten
EK Firma -4.800 Zahlung 200€ = Goodwill 5.000

Oder

B: Das Darlehen hat wirklich nix mit der Firma zu tun, dann

EK Firma = 200€ und Kaufpreis 5.200 = Goodwill 5.000

Wir haben in beiden Versionen eine Goodwill von 5k.
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Warum geht ihr eigentlich bei einem so kleinem Unternehmen von Bilanzierung aus? Es besteht absolut keine Notwendigkeit dazu und die Frage deutet auch nicht auf ein bilanzierendes Unternehmen hin.

Und worin soll der Firmenwert begründet sein? Den müsstest ihr wegen Wertlosigkeit nämlich sofort abschreiben!

Aber wenn ihr meint .... m.M.n. führt ein "Fehlkauf" nie zu einem Firmenwert. Das Darlehen ist nicht im Kaufvertrag aufgeführt, also wenn das Finanzamt hier ganz stur ist, wird  nicht einmal das Darlehen anerkannt als betrieblich veranlasst (kann ja auch ein Freundschaftsdienst gewesen sein, da mir die Verkäuferin B als heillos überschuldet aussieht).
Hallo Sogehts,

im HGB ist ja der 246er

Der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt (entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert), gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand.

im HGB über 10 Jahre abzuschreiben und

im EStG §7 über

Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts eines Gewerbebetriebs oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft gilt ein Zeitraum von 15 Jahren.

abzuschreiben.

Ich denke der Firmenwert gilt auch bei EÜR, weil ja auch die Regelungen für Anlagevermögen und AFA gelten. Der Firmenwert gil als immaterieller VG §5(2).

Außerdem ist der Firmenwert sogar in der Anlage EÜR erwähnt in Zeile 33:

33 Absetzungen für Abnutzung (AfA) auf immaterielle Wirtschaftsgüter (z.B. Firmenwert) 131

VG
Sroko
Bearbeitet: sroko - 21.11.2017 22:07:08
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Gehaltsreport: 80.000 Euro Jahreseinkommen reichen für die Top 10 % Gehaltsreport: 80.000 Euro Jahreseinkommen reichen für die Top 10 % Das Gehalt ist bei der Jobentscheidung oftmals der wichtigste Faktor. Mit Daten des Gehaltsreports 2025 hat The Stepstone Group jetzt analysiert, ab welchem Einkommen Vollzeitbeschäftigte in Deutschland......

Organschaft und atypisch stille Beteiligung Organschaft und atypisch stille Beteiligung Eine atypisch stille Beteiligung an der Organgesellschaft steht der Anerkennung einer ertragsteuerrechtlichen Organschaft grundsätzlich nicht entgegen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom......

„AI Office of the CFO“: Payhawk automatisiert Finanzprozesse mit KI „AI Office of the CFO“: Payhawk automatisiert Finanzprozesse mit KI Payhawk hat heute die Einführung von „AI Office of the CFO“ bekannt gegeben – einer Suite spezialisierter KI-Agenten, welche die Produktivität von Finanzteams drastisch steigern und zeitgleich eine vollständige......


Aktuelle Stellenangebote


Steuerfachangestellte (m/w/d) Seit 2013 bin ich selbständiger Steuerberater. Unser Büro befindet sich im Hamburger Stadtzentrum in der Nähe der Laeiszhalle. Der Tätigkeitsschwerpunkt meines Teams liegt insbesondere in der national......

Leitung Business Controlling (m/w/d) Zu den Hekatron Unternehmen gehören inzwischen über 1.000 engagierte und ambitionierte Mitarbeitende. Ihr gemeinsames Ziel: Menschen die Sicherheit zu geben, dass sie im Brandfall geschützt sind. Dies......

Junior-Controller (m/w/d) Wir sind Protina, ein unab­hängiges und mittel­ständisches Familien­unter­nehmen in dritter Generation. Wir stehen seit über 100 Jahren für hochwertige organische Mineralstoff­verbindungen und Gesundh......

Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d) Finanzbuchhaltung / Schwerpunkt Drittmittel und Fördermittel (Vollzeit / Teilzeit) Das Georg-Speyer-Haus in Frankfurt am Main ist eine private Stiftung mit großer Tradition in der deutschen biomedi­zinischen Wissen­schaft. Es befasst sich mit Krebsfor­schung. Es ist dem Gelände der ......

Controller (m/w/d) Sie suchen einen erfüllenden Job, der 365 mal im Jahr Sinn ergibt? Bewerben Sie sich bei der NGD! Erziehen – Fördern – Pflegen – Heilen … Mit rund 70-jähriger Erfahrung im sozialen Dienstleistungsbere......

Gehaltsbuchhalter*in Wir suchen Persönlichkeiten mit großer Begeisterung für die Payroll. Sie können sich gut organisieren und suchen eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe in einem modernen Sende­unterne......

Tipp der Woche

RWP Newsletter :
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Eintragung >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Kaufmännischer Leiter (m/w/d)
Sie übernehmen als kaufmännischer Leiter (m/w/d) die Verantwortung für die Führung Ihres Teams und unterstützen den Geschäftsführer der Lorenz GmbH & Co. KG bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Steuerung des Unternehmens. Fachlich berichten Sie an die in München ansässige BRUNATA... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die Vidal MMI Germany GmbH (Vidal MMI) ist ein E-Health-Unternehmen, welches medienübergreifende Arzneimittelinformationssysteme und IT-Lösungen für Ärzte, Kliniken und Apotheken sowie weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen erstellt. Mehr Infos >>

Kaufmann / Kauffrau (w/m/d) als Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirt (w/m/d)
Die Energie Südbayern (ESB) bildet ge­mein­sam mit den Tochter­unter­nehmen Energie­netze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unter­nehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeite­rinnen und Mit­arbeitern, Aus­zu­bil­den­den und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­pr... Mehr Infos >>

Finanzprüfer*in (w/m/d)
Die Stadt Weinheim mit rund 45.000 Einwohner*innen ist inner­halb der Metropol­region Rhein-Neckar ein beliebter Wohnort mit großem Bildungs-, Sport- und Kultur­angebot. Wir als Beschäftigte (ca. 800) der Stadt­verwaltung wollen unsere Stadt Tag für Tag weiter­entwickeln. Wenn Sie Teil un... Mehr Infos >>

Leitung Business Controlling (m/w/d)
Zu den Hekatron Unternehmen gehören inzwischen über 1.000 engagierte und ambitionierte Mitarbeitende. Ihr gemeinsames Ziel: Menschen die Sicherheit zu geben, dass sie im Brandfall geschützt sind. Diese Verantwortung verbindet uns entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Um unsere Kolleginnen und... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellte (m/w/d)
Seit 2013 bin ich selbständiger Steuerberater. Unser Büro befindet sich im Hamburger Stadtzentrum in der Nähe der Laeiszhalle. Der Tätigkeitsschwerpunkt meines Teams liegt insbesondere in der nationalen Steuerberatung von mittelständischen Unternehmen und ihrer Gesellschafter, Freiberufler sowie ... Mehr Infos >>

Teamlead Finance & Accounting (m/w/d)
Was als Zusammenschluss bedeutender Getränkehändler und Logistiker begann, hat sich nun zu einem starken Unternehmen entwickelt. Egal ob Berufseinsteiger, Berufserfahrener, Quereinsteiger, Schüler oder Student, der Unternehmenserfolg von Splendid Drinks hat rund 1.400 Gesichter – Menschen, die si... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS Firmenwagenrechner (1% Regel)

Die Excel-Vorlage Firmenwagenrechner für die 1%-Methode unterstützt Sie optimal bei der Kalkulation der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Außerdem kalkuliert dieses Tool die Umsatzsteuer anhand der tatsächlichen Kosten und der Bemessungsgrundlage durch die 1%-Methode.  
Mehr Informationen >>

RS Rückstellungsrechner XL - Rückstellungen im Unternehmen leicht verwalten

Der neue RS-Rückstellungsrechner XL unterstützt Sie optimal bei Ihren Jahresabschlussarbeiten, indem er die wichtigsten Rückstellungen für Sie berechnet und verwaltet. Es werden Rückstellungen zur Gewerbesteuerrückstellungen und Urlaubsrückstellungen gebildet. 
Mehr Informationen >>

Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Maximilian_Fellermeyer.jpg
Diese auf MS Excel basierende Arbeitshilfe bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind Vorlagen zur Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.