Buchen von Software in Wert von 400,-?

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Hi Leute,

ich wollte mich erst mal sehr für die superfreundliche und hilfreiche Unterstützung, die man mir ständig gibt in diesem Forum.

Ich möchte meine Software (neu) in Wert von €400,- buchen. Wäre die Buchung so:

Rechnungseingang
485 an Kreditor
Kreditor an 1200

und bei Abschreibung
4855 an 480?


Bei der Abschreibung von GWG muss dass sofort in dem Monat gebucht oder kann es am Ende des Jahres ausgebucht werden?

V.G.
Hallo,

die Abschreibung muss gegen das Anlagekonto, auf dem das abzuschreibende Anlagegut gebucht wurde, gebucht werden.

In Deinem Fall: 400,- EUR Anschaffungskosten wäre also im Bereich Sammelkonto 485.

=> Aktivierung auf 485
=> Abschreibung auf 485

Die Abschreibung wird beim Sammelkonto einheitlich auf 5 Jahre berechnet und zum Jahresende gebucht. Eine zeitanteilige Berechnung der Abschreibungen bei Zugang z.B. zum 01.05. eines Jahres entfällt - also vollen Jahresbetrag ansetzen.

Gruß, Buchi
Hallo mbissette,

die Software gehört zu den GWG’s zwischen 150 € und 1000 €, also auf das Konto 0485. Den Buchungssatz für den Rechnungseingang hast du richtig, der für die Abschreibung ist aber leider falsch.

Warum das so ist und wie das gemacht wird, hat dir Buchi ja schon erklärt. Also:

Rechnungseingang 2009
0485 an Kreditor
Kreditor an 1200

Abschreibung zum 31.12.2009
4862 an 0485 –> 80 €

Abschreibung zum 31.12.2010
4862 an 0485 –> 80 €

Abschreibung zum 31.12.2011
4862 an 0485 –> 80 €

Abschreibung zum 31.12.2012
4862 an 0485 –> 80 €

Abschreibung zum 31.12.2013
4862 an 0485 –> 79 €
(Damit bleibt ein Erinnerungswert von 1 € stehen.)


Gruß
Sunny  :wink:
Vielen, herzlischen Dank für die ilfe  :)
Mir ist noch etwas eingefallen:
Alternativ könnte man den jährlichen Abschreibungsbetrag auch mit 79,80 € ansetzen. Damit bleibt er über alle 5 Jahre gleich.
Ist mir gerade in den Sinn gekommen, weil ich an den Afa-Rechner von Lexware gedacht habe und der das dann natürlich ganz genau errechnet.

Gruß
Sunny  :wink:
Vielen Dank. Ich habe danach in lexware financial office plus gesucht, leider ohne Erfolg. Unter Abschreibung steht unter Alagegut Nutzungsdauer =1 Jahr und unter Abschreibungsar = AfA Betrag die 400,-  ist das richtig?
Nein, auf keinen Fall.
Ich gehe davon aus, dass du unter der Kategorie „Typ“ in der Liste „GWG bis 410 €“ ausgewählt hast. Das ist falsch. Das sind noch Bestände von der alten GWG-Regelung.

Du musst in der Liste „Sammelposten >150€ bis 1000€ (ab 2008)“ auswählen. Die Kategorien „Nutzungsdauer“, „Anschaffungsdatum“, „Anschaffungskosten“ und „Nebenkosten“ sind dann grau unterlegt. „Investitionsabzug“ steht auf 0 € und „geplanter Restwert“ steht auf 1 €. In der unteren Tabelle gibst du dann die Bezeichnung, das Datum und die Kosten für dein GWG ein und klickst auf <Weiter>. Auf der nächsten Seite wird dir der jährliche Abschreibungsbetrag angezeigt und du klickst wieder auf <Weiter>. Auf der folgenden Seite kann man die automatische Verbuchung aktivieren. Wenn du da ein Häkchen setzt, erscheint der Hinweis „Aktivieren Sie die automatische Verbuchung erst, wenn alle Sammelposten für das Jahr erfasst wurden.“. Wenn du noch mitten im Jahr bist, weißt du ja noch gar nicht, ob noch weitere GWG’s dieser Sorte dazu kommen. Deshalb kein Häkchen setzten und gleich auf <Fertig stellen> klicken.

Kommen im Laufe des Jahres noch weitere GWG’s für 150 € bis 1000 € dazu, wird dann jedes weitere Anlagegut über die Schaltfläche <Bearbeiten> im bereits angelegten Sammelposten hinterlegt. Deswegen nennt man ihn ja auch Sammelposten, weil eben nicht alles einzeln, sondern alles zusammen über 5 Jahre abgeschrieben wird.

Wenn dann alle GWG’s dieser Sorte für das gesamte Jahr im Sammelposten erfasst sind, dann kann man die automatische Verbuchung aktivieren. Nimmst du die Funktionen des Afa-Rechners in Anspruch, darf dann natürlich keine manuelle Buchung bezüglich der Abschreibung mehr erfolgen.


Ich hoffe, das war verständlich genug. Notfalls musst du in die Handbücher oder die Software Hilfe schauen.
Gruß
Sunny  :wink:
HI und tausend Dank für die Hilfe. Also wenn ich die Kosten für die GWG eingeben gebe ich brutto oder netto Preise ein?

Nochmals tausend Dank! Dann war's wohl erst mal mit 1000en von Fragen
Hallo mbissette,

lt. FIBUmarkt GWG ab 2008 musst du die Nettowerte heranziehen.

LG,
Neele
Hi Neele,

vielen Dank. Das heißt, die Anschaffungskosten sind stets netto einzugeben?

V.G.
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