ab 2019 darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer steuerfrei das Jobticket zusätzlich zum ohnehin schon geschuldeten Arbeitslohn erstatten.
Ich muss das ganze jetzt buchhalterisch erfassen und würde von Euch gerne wissen, ob ich auf dem richtigen Wege bin bzw. wie es korrekt gebucht wird, damit es einer Lohnsteuerprüfung oder der Prüfung des Finanzamtes standhält.
Beispiel BVG-Ticket über 107,00 € monatlich (inkl. 7% Steuer)
Buchung Eingangsrechnung BVG:
4152 Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer 100,00 € + 7,00 € Konto 1571 Abziehbare Vorsteuer 7 % an Lieferantenkonto 107,00 €
Buchung der Lohnabrechnung: verkürzt auf entsprechende Konten
4175 Fahrtkostenerstattung - Wohnung/Arbeitsstätte 107,00 € an 8591 Sachbezüge 7 % USt (Waren) 100,00 € + 7,00 € Konto 1771 Umsatzsteuer 7 %
Im Endeffekt stehen in der GuV 107,00 € beim Arbeitgeber im Soll auf der Kostenseite, auf welche er sich ggf. die Einkommenssteuer (KöSt etc.) erspart.
Ist das so korrekt gebucht

Freu mich auf Eure fundierten Meinungen...

Grüße. Der Matze...
