Buchung Jobticket ab 2019, Fahrkostenerstattung

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Buchung Jobticket ab 2019, Fahrkostenerstattung, Wie genau buche ich Jobtickets in der Buchhaltung?
Hallo zusammen,

ab 2019 darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer steuerfrei das Jobticket zusätzlich zum ohnehin schon geschuldeten Arbeitslohn erstatten.
Ich muss das ganze jetzt buchhalterisch erfassen und würde von Euch gerne wissen, ob ich auf dem richtigen Wege bin bzw. wie es korrekt gebucht wird, damit es einer Lohnsteuerprüfung oder der Prüfung des Finanzamtes standhält.

Beispiel BVG-Ticket über 107,00 € monatlich (inkl. 7% Steuer)

Buchung Eingangsrechnung BVG:
4152 Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer 100,00 € + 7,00 € Konto 1571 Abziehbare Vorsteuer 7 % an Lieferantenkonto 107,00 €

Buchung der Lohnabrechnung: verkürzt auf entsprechende Konten
4175 Fahrtkostenerstattung - Wohnung/Arbeitsstätte 107,00 € an 8591 Sachbezüge 7 % USt (Waren) 100,00 € + 7,00 € Konto 1771 Umsatzsteuer 7 %

Im Endeffekt stehen in der GuV 107,00 € beim Arbeitgeber im Soll auf der Kostenseite, auf welche er sich ggf. die Einkommenssteuer (KöSt etc.) erspart.

Ist das so korrekt gebucht  :denk: ?

Freu mich auf Eure fundierten Meinungen... :wink1:

Grüße. Der Matze... ;)
Hallo,
meine Antwort kommt sicherlich spät, aber ich lese es gerade erst jetzt. Das gilt ab 2019:
Das Konto 4152 ist nicht ganz richtig, ich würde es auf 4175  und 8590 buchen - innerhalb der Lohnabrechnung.
Den Aufwand des AG würde ich über 4946 buchen - ohne Steuer. Die darf in diesem Fall nicht abgezogen werden. Diese Leistungen sind nach
derzeitiger Verwaltungsauffassung nicht als Umsätze des Unternehmens anzusehen und somit kann kein Vorsteuerabzug gewährt werden.
Grüße aus Berlin
ich würde es auch auf 4175  und 8590 buchen
[Gaymar]: Gehen dabei Elektronen frei? [Gereizter Dozent]: Ehm...NNNNNNNNNNEEEEEEEEEEEEIIIIIIIIIIIIIIIIIIIINNNNNNNNNNNNNNNN... >:-| Betretenes Schweigen gefolgt von großem Gelächter. Eine Frage bleibt: Was habe ich damit zu tun? Antwort: Garnichts!
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