EB Buchungen Lexware Buchhalter

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EB Buchungen Lexware Buchhalter, Wie buche ich die EB Werte?
Hallo,
ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich steh total auf dem Schlauch. Ich habe eine E-Bilanz und möchte die Eröffnungsbuchungen für die Bilanz eingeben. Ich habe Kasse, Bank, Darlehen von Gesellschafter sowie das Eigenkapital angegeben. Nun sagt mir das Programm allerdings, dass ich einen Fehlbetrag habe. Dieser ist so ziemlich genau das Eigenkapital und wohl noch ein posten.
Was muss ich noch angeben, damit sich das wieder ausgleicht?

Anbei hab ich mal die Bilanzwerte angehängt.

Danke für jede Antwort.

Gruß
Nicole
Bilanz.jpeg (0.81 MB) [ Download ]
Die Grafik ist kaum lesbar - aber soweit ich sehe, hast du kein Eigenkapital gebucht! Wenn - wie du schreibst - auf ein "falsches" Konto. Gesellschaftsform ist hier nicht ganz unwichtig wegen des Kontos.Es wird nur das Jahresergebnis (wie kann so etwas in einer Eröffnungsbilanz stehen?) und ein Gewinn-/Verlustvortrag gezeigt, auch der hat in einer Eröffnungsbilanz nichts zu suchen!
Hallo,

Danke für deine Antwort.

Das sind die Daten der E-Bilanz von E-Bilanz Online, so wie es das Programm verlangt. Das sind die Muss-Daten, quasi das geringste, was man angeben musste. Geschäftsform ist eine UG. Ich versteh jetzt nicht ganz, warum du sagst, dass diese Daten dort nichts verloren haben. Das ist das, was das Finanzamt verlangt.

Ich hab aber schon die Lösung. Habe einen Steuerberater kontaktiert, dieser hat mir anhand dieser Bilanz + GuV die genauen Buchungssätze für Lexware gesagt und jetzt geht es auf.

Vielleicht magst du mir aber trotzdem erklären, warum die meinst, dass das da nichts verloren hat. Das verunsichert mich.

Gruß
1. Es fehlen die Daten für das Stammkapital bei einer UG (konto 800 in SKR 03) - das gehört zwingend in eine Eröffnungsbilanz. Bevor das Stammkapital nicht eingezahlt ist, existiert die UG nicht, da keine Eintragung im Handelsregister.
2. Es kann in einer Eröffnungsbilanz keine GuV geben und daher auch kein Jahresergebnis. Die UG fängt gerade mit einer Tätigkeit an, wo soll denn da ein Ergebnis herkommen? Das ist einfach falsch und wird auch vom Finanzamt nicht über Elster gefordert. Ich habe schon etliche Eröffnungsbilanzen über Elster abgegeben, aber eine GuV war nie erforderlich.
3. Einen Gewinn-/Verlustvortrag kann es auch nicht geben - außer bei einer Umwandlung einer bestehenden anderen Gesellschaft. Dann wären aber auch die übernommenen Wirtschaftsgüter, Forderungen und Verbindlichkeiten anzugeben. Da dies hier nicht vorliegt, hat eine neue Gesellschaft keine Gewinn-/Verlustvorträge.

Ich nehme an, du hast einfach die falschen Konten gewählt.
Die Firma besteht ja schon, deshalb gibt es einen Verlust.

wenn ich meine Daten nehme und versuche diese in Lexware einzutragen(das Programm neu begonnen, 2 Jahre nach Firmengründung), kommt immer Fehler bei der Eröffnungsbilanz.

Vielleicht kannst du mir ja nochmal helfen. An Daten habe ich tatsächlich nicht viele und so habe ich gebucht bei Lexware Buchhalter:
Kasse:36,47 € S1000/H9000
Bank: -28,13 € S9000/1200
Eigenkapital:-16879,00 € S880/H9000
Verbindlichkeiten ggü Gesellschafter: 17041,82 € S9000/H1667

Und das funktioniert nicht. Was mache ich denn falsch?
Zitat
Nicole1987 schreibt:
Die Firma besteht ja schon, deshalb gibt es einen Verlust.
Nein - eben nicht. Die (neue) Firma ist durch Umwandlung oder ähnliches entstanden und fängt mit einem Nullergebnis und Null-Vorträgen an. Eine EB mit GuV gibt es nicht!

Die (alte) Firma macht eine Schlussbilanz und versteuert das dort entstandene Ergebnis. Bei Buchwertfortführung werden die Buchwerte der Aktiv- und Passivseite fortgeführt - der Rest ist Eigenkapital (hier Stammkapital laut HR) und Rücklagen, aber nie Gewinn-/Verlustvortrag. Und Jahresergebnis - wo soll das herkommen, wenn das Geschäft dieser (neuen) Firma gerade beginnt?

Du hast ein eingetragenes Stammkapital - das buchst du 9000 an Stammkapital (bitte auch das richtige Kapitalkonto suchen, in SKR 03 ist dies 800).
Dann hast du die Bank - richtig.
Wo kommen die Verbindlichkeiten gegehüber dem Gesellschafter her? Aus der alten Firma? Dann richtig. Die Differenz deiner Buchungen wären dann Gewinnrücklagen, aber kein Jahresergebnis oder Gewinn-/Verlustvortrag. Alles aber auch nur, wenn eine Umwandlung stattgefunden hat mit Buchwertfortführung. Das muss bei einer GmbH (und damit auch für eine UG) auch so in der notariellen Urkunde stehen.
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