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Nicole1987 schreibt: Die Firma besteht ja schon, deshalb gibt es einen Verlust. |
Nein - eben nicht. Die (neue) Firma ist durch Umwandlung oder ähnliches entstanden und fängt mit einem Nullergebnis und Null-Vorträgen an. Eine EB mit GuV gibt es nicht!
Die (alte) Firma macht eine Schlussbilanz und versteuert das dort entstandene Ergebnis. Bei Buchwertfortführung werden die Buchwerte der Aktiv- und Passivseite fortgeführt - der Rest ist Eigenkapital (hier Stammkapital laut HR) und Rücklagen, aber nie Gewinn-/Verlustvortrag. Und Jahresergebnis - wo soll das herkommen, wenn das Geschäft dieser (neuen) Firma gerade beginnt?
Du hast ein eingetragenes Stammkapital - das buchst du 9000 an Stammkapital (bitte auch das richtige Kapitalkonto suchen, in SKR 03 ist dies 800).
Dann hast du die Bank - richtig.
Wo kommen die Verbindlichkeiten gegehüber dem Gesellschafter her? Aus der alten Firma? Dann richtig. Die Differenz deiner Buchungen wären dann Gewinnrücklagen, aber kein Jahresergebnis oder Gewinn-/Verlustvortrag. Alles aber auch nur, wenn eine Umwandlung stattgefunden hat mit Buchwertfortführung. Das muss bei einer GmbH (und damit auch für eine UG) auch so in der notariellen Urkunde stehen.