EG Erwerb

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hallo frohes neues Jahr an alle!

ich habe folgende Frage, bei den Sachen, die in EU eingekauft wurden ist es zwingend 3425 (Innergem. Erwerb SKR03) zu nehmen oder kann ich z.B. 4930 (Bürobedarf) mit entsprechendem Steuerschlüssel verwenden?

vielen dank im voraus
:wink1: baha,

leider kann ich dir das auch nicht so beantworten. Denke da müsste Gustav unser Steuerexperte ran.

Evtl. kann dir aber auch noch ein anderes Forenmitglied behilflich sein.

Bei einem innergem. Erwerb ist die Rechnung doch steuerfrei, insofern ihr über eine USt ID verfügt. Warum möchtest du dann mit Steuer buchen?

LG
Momo
Bearbeitet: Momo - 05.01.2011 12:11:21
danke Momo, dann warten wir eben auf Profis  ;)

ich will nicht mit Steuern buchen,  es ist so angenommen wir kaufen Bürobedarf in Holland, muss ich unbedingt 3425 nehmen oder kann ich es unter 4930 mit ensprechendem Steuerschlüssel (in dem Falle Vorsteuerfrei) buchen? Das ganze um besseren Überblick über Kostenstellen zu haben.



Zitat
Momo schreibt:
 baha,



leider kann ich dir das auch nicht so beantworten. Denke da müsste Gustav unser Steuerexperte ran.



Evtl. kann dir aber auch noch ein anderes Forenmitglied behilflich sein.



Bei einem innergem. Erwerb ist die Rechnung doch steuerfrei, insofern ihr über eine USt ID verfügt. Warum möchtest du dann mit Steuer buchen?



LG

Momo
Hey,

na soweit ich weiß, musst du in diesem Fall dann schon 3425 nehmen, da z.B. Holland die Steuer dann ja im eigenen Land abführen muss. Die Buchungskonten sind ja eigentlich nicht zur Kostenstellenfindung gedacht. Hierzu richtest du doch normalerweise Kostenstellen ein, die du in Verbindung mit der Buchung eingibst. Z.B. Soll an Haben zu Kostenstelle x

Hier kannst du natürlich die Kostenstelle Büromaterial ohne Steuer einrichten, dann hast du die gewünschte Übersichtlichkeit und buchungstechnisch wäre es auch korrekt.

LG
Momo
Hallo allerseits (und etwas verspätet noch alls Gute fürs neue Jahr),

die Lieferung des Büromaterials aus den NL ist ein innergemeimschaftlicher Erwerb, der hier in DE versteuert werden muss, ggfs. VorSt-Abzug.

Auf welchem Konto die Sache dann auftaucht ist aus steuerlicher Sicht egal; Hauptsache es kommt unterm Strich eine Null raus. Der Ordnungsmäßigkeit halber halber würde ich aber immer 3425 nehmen. 4930 mit 0 % Vorsteuer führt zwar rechnerisch zum selben Ergebnis, wäre aber ganz formell betrachtet falsch. Auch wenn es nur eine Kleinigkeit ist: In der Summe wird die Buchhaltung irgendwann unübersichtlich; erst recht, wenn sich mal eine Vertretung oder ein Neuer einarbeiten muss.

Gruß
Gustav
Zitat
Momo schreibt:
Bei einem innergem. Erwerb ist die Rechnung doch steuerfrei, insofern ihr über eine USt ID verfügt. Warum möchtest du dann mit Steuer buchen?

Weil der Erwerber umsatzsteuerpflichtig ist und nicht. der Verkäufer. Wenn sie innerhalb der EU einkauft, fällt innergemeinschaftliche Umsatzsteuer beim Erwerber im Endland an. Die er, soweit berechtigt, wieder als Vorsteuer geltend machen kann.

Zitat
baha schreibt:
ich habe folgende Frage, bei den Sachen, die in EU eingekauft wurden ist es zwingend 3425 (Innergem. Erwerb SKR03) zu nehmen oder kann ich z.B. 4930 (Bürobedarf) mit entsprechendem Steuerschlüssel verwenden?

Beides würde gehen. Entweder ein Unterkonto zum bestehenden Bürobedarfs-Konto anlegen mit entsprechdem Steuerschlüssel mit dem Namen: "Bürobedarf i.E." oder auf  3425 (Innergem. Erwerb SKR03) buchen wegen der Umsatzsteuerverprobung und am Ende des Monats das Büromaterial umbuchen auf 4930 (Bürobedarf).
Hallo zusammen,

Zitat
de Lang schreibt:
Beides würde gehen. Entweder ein Unterkonto zum bestehenden Bürobedarfs-Konto anlegen mit entsprechdem Steuerschlüssel mit dem Namen: "Bürobedarf i.E." oder auf 3425 (Innergem. Erwerb SKR03) buchen wegen der Umsatzsteuerverprobung und am Ende des Monats das Büromaterial umbuchen auf 4930 (Bürobedarf).
Vorsicht, die entsprechenden Steuerschlüssel reichen hier nicht aus.
Auch die Zuordnug zur UVA und Umsatzsteuererklärung müssen angepasst werden!
Denn für den i. E. sind in den Formularen separate Positionen ausgewiesen.

Somit scheidet ein späteres umbuchen auf Konto 4930 aus, da sonst die Umsatzsteuererklärung am Ende des GJ nicht stimmt!

Gruß
Andreas
:wink1:  alle zusammen,

eben, Andriko das war auch mein Problem mit Baha's Beschreibung. Der innergem. Erwerb muss gesondert gemeldet werden. Dies würde ja dann beim Umbuchen nicht mehr korrekt sein, bzw. von vorn herein nicht stimmen wenn das Kto. 4930 verwendet würde (oder ein Unterkonto).

Für die Kostenstellenübersicht sollten hier entsprechende Kostenstellen angelegt werden.

LG
Momo
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