ich habe folgende Frage, bei den Sachen, die in EU eingekauft wurden ist es zwingend 3425 (Innergem. Erwerb SKR03) zu nehmen oder kann ich z.B. 4930 (Bürobedarf) mit entsprechendem Steuerschlüssel verwenden?
vielen dank im voraus
05.01.2011 11:46:45
hallo frohes neues Jahr an alle!
ich habe folgende Frage, bei den Sachen, die in EU eingekauft wurden ist es zwingend 3425 (Innergem. Erwerb SKR03) zu nehmen oder kann ich z.B. 4930 (Bürobedarf) mit entsprechendem Steuerschlüssel verwenden? vielen dank im voraus |
|
|
|
05.01.2011 12:10:12
![]() leider kann ich dir das auch nicht so beantworten. Denke da müsste Gustav unser Steuerexperte ran. Evtl. kann dir aber auch noch ein anderes Forenmitglied behilflich sein. Bei einem innergem. Erwerb ist die Rechnung doch steuerfrei, insofern ihr über eine USt ID verfügt. Warum möchtest du dann mit Steuer buchen? LG Momo
Bearbeitet:
Momo - 05.01.2011 12:11:21
|
|
|
|
05.01.2011 12:48:38
danke Momo, dann warten wir eben auf Profis
![]() ich will nicht mit Steuern buchen, es ist so angenommen wir kaufen Bürobedarf in Holland, muss ich unbedingt 3425 nehmen oder kann ich es unter 4930 mit ensprechendem Steuerschlüssel (in dem Falle Vorsteuerfrei) buchen? Das ganze um besseren Überblick über Kostenstellen zu haben.
|
|||
|
|
05.01.2011 13:09:08
Hey,
na soweit ich weiß, musst du in diesem Fall dann schon 3425 nehmen, da z.B. Holland die Steuer dann ja im eigenen Land abführen muss. Die Buchungskonten sind ja eigentlich nicht zur Kostenstellenfindung gedacht. Hierzu richtest du doch normalerweise Kostenstellen ein, die du in Verbindung mit der Buchung eingibst. Z.B. Soll an Haben zu Kostenstelle x Hier kannst du natürlich die Kostenstelle Büromaterial ohne Steuer einrichten, dann hast du die gewünschte Übersichtlichkeit und buchungstechnisch wäre es auch korrekt. LG Momo |
|
|
|
05.01.2011 14:50:02
Hallo allerseits (und etwas verspätet noch alls Gute fürs neue Jahr),
die Lieferung des Büromaterials aus den NL ist ein innergemeimschaftlicher Erwerb, der hier in DE versteuert werden muss, ggfs. VorSt-Abzug. Auf welchem Konto die Sache dann auftaucht ist aus steuerlicher Sicht egal; Hauptsache es kommt unterm Strich eine Null raus. Der Ordnungsmäßigkeit halber halber würde ich aber immer 3425 nehmen. 4930 mit 0 % Vorsteuer führt zwar rechnerisch zum selben Ergebnis, wäre aber ganz formell betrachtet falsch. Auch wenn es nur eine Kleinigkeit ist: In der Summe wird die Buchhaltung irgendwann unübersichtlich; erst recht, wenn sich mal eine Vertretung oder ein Neuer einarbeiten muss. Gruß Gustav |
|
|
|
05.01.2011 14:59:01
Weil der Erwerber umsatzsteuerpflichtig ist und nicht. der Verkäufer. Wenn sie innerhalb der EU einkauft, fällt innergemeinschaftliche Umsatzsteuer beim Erwerber im Endland an. Die er, soweit berechtigt, wieder als Vorsteuer geltend machen kann.
Beides würde gehen. Entweder ein Unterkonto zum bestehenden Bürobedarfs-Konto anlegen mit entsprechdem Steuerschlüssel mit dem Namen: "Bürobedarf i.E." oder auf 3425 (Innergem. Erwerb SKR03) buchen wegen der Umsatzsteuerverprobung und am Ende des Monats das Büromaterial umbuchen auf 4930 (Bürobedarf). |
|||||
|
|
05.01.2011 17:43:53
Hallo zusammen,
Auch die Zuordnug zur UVA und Umsatzsteuererklärung müssen angepasst werden! Denn für den i. E. sind in den Formularen separate Positionen ausgewiesen. Somit scheidet ein späteres umbuchen auf Konto 4930 aus, da sonst die Umsatzsteuererklärung am Ende des GJ nicht stimmt! Gruß Andreas |
|||
|
|
06.01.2011 06:54:59
![]() eben, Andriko das war auch mein Problem mit Baha's Beschreibung. Der innergem. Erwerb muss gesondert gemeldet werden. Dies würde ja dann beim Umbuchen nicht mehr korrekt sein, bzw. von vorn herein nicht stimmen wenn das Kto. 4930 verwendet würde (oder ein Unterkonto). Für die Kostenstellenübersicht sollten hier entsprechende Kostenstellen angelegt werden. LG Momo |
||||
|
|
|||
Umzugskosten für Wohnung mit erstmaligem Arbeitszimmer keine Werbungskosten
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 05.02.2025 – VI R 3/23 entschieden, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten,......
BFH: Konkretisierung zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ausländischer Betriebsstätten
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Urteilen vom 18.12.2024 – I R 47/21 und I R 39/21 die Voraussetzungen konkretisiert, die im grenzüberschreitenden Sachverhalt im Anwendungsbereich eines Abkommens......
Gehaltsreport: 80.000 Euro Jahreseinkommen reichen für die Top 10 %
Das Gehalt ist bei der Jobentscheidung oftmals der wichtigste Faktor. Mit Daten des Gehaltsreports 2025 hat The Stepstone Group jetzt analysiert, ab welchem Einkommen Vollzeitbeschäftigte in Deutschland......
Finanzbuchhalter (m/w/d) – Debitoren / Kreditoren H‑O‑T bietet Hightech-Know-how in den Bereichen Härtetechnik, Nitriertechnik und Beschichtungstechnik. H‑O‑T erfindet, entwickelt und realisiert unverzichtbare technologische Lösungen für die Indus......
Controller / Bilanzbuchhalter (m/w/d) Sie haben Erfindergeist im Kopf? Maschinenbau in Ihrer DNA? Genial! Tatkräftig, neugierig und mutig: das ist unser Team aus über 1.500 Mitarbeitern. Als Weltmarktführer mit dem größten Portfol......
Buchhalter (m/w/d) WENZEL Elektronik ist ein führender Hersteller sicherheitsrelevanter Kommunikationstechnik. In den Bereichen Beschallung und Betriebsfernmeldetechnik blicken wir auf eine bewegte und erfolgreiche......
Teamleitung Stab (m/w/d) im Bereich Kunden- und Produktmanagement Die ekom21 ist ein renommiertes Technologieunternehmen im Bereich IT-Komplettlösungen für den öffentlichen Dienst. Als das größte BSI-zertifizierte IT-Dienstleistungsunternehmen in Hessen, mit einem u......
Buchhalter*in (w/m/d) Das Leibniz-Institut für Virologie (LIV) ist eine selbstständige Forschungseinrichtung für biomedizinische Grundlagenforschung und nimmt als Stiftung bürgerlichen Rechts und Mitglied der L......
Mitarbeiter Accounting (m/w/d) "Sie suchen eine abwechslungsreiche Position im Accounting in einem dynamisch wachsenden Produktionsunternehmen?“ In dieser Rolle bei SCHLEIFRING übernehmen Sie neben der Kreditorenbuchhaltung au......
![]() | RS-Anlagenverwaltung | |
![]() | RS-Liquiditätsplanung L | |
![]() | RS-Bilanzanalyse | |
![]() | RS-Plan | |
![]() | RS-BSC | |
![]() | RS-Darlehensverwaltung | |
![]() | RS-Investitionsrechner |
![]() |
RS Rückstellungsrechner XL: |
|||
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten | ||||
![]() |
RS Einkaufs-Verwaltung: | |||
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen |
||||
![]() |
RS Kosten-Leistungs-Rechnung: | |||
|