Wollt nur noch mal dazu schreiben worauf ich hinauswill:
Vielleicht kann ja noch jemand dazu was ergänzen verbessern
Meiner Meinung nach ist die VAT auf der spanischen Rechnung falsch.
Begründung:
USTG §3a (3)
Ist der Empfänger einer der in Absatz 4 bezeichneten
sonstigen Leistungen ein Unternehmer, so wird die sonstige Leistung abweichend von Absatz 1
dort ausgeführt, wo
der Empfänger (also DU) sein Unternehmen betreibt. In § 3a Absatz 4 Nr. 14 wird bezeichnet
USTRichtlinie:
Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen sind insbesondere:1. 1 Bereitstellung von
Websites, Webhosting, Fernwartung von Programmen und Ausrüstungen.
Zusammenfassung:
Somit fällt der Ort der sonstigen Leistung ins Inland = Steuerbar.
diese Umsatzsteuer wird jetzt als SChuld an Dich übertragen:
---> NAch § 13b (1) Nr.1 i.v.m (2) schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (19%)
Die Umsatzsteuerschuld gilt auch für Kleinunternehmer !
Siehe § 19 (1) Satz 3 Nur das der Kleinunternehmer diese dann nicht als Vorsteuer abziehen kann.
Anmerkung:
Du solltest dich bei der spanischen Firma auch als Unternehmen kenntlich machen ----> UST-ID und
um die Netto REchnung zu erhalten und hier dann die UST abführen.
Lg
Sroko