Einzelwertberichtigungen (EWB)

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Einzelwertberichtigungen (EWB)
Hallo,

ich habe ein Verständnisproblem bzgl. der EWBs.

Unter diesen beiden Beiträgen [1] Buchen von Einzelwertberichtigungen (EWB) und [2] Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden verschiedene Fallbeispiele zur (Einzel-)Wertberichtigung von Forderungen betrachtet.

[1]
Zitat
2. Zweifelhafte Forderungen:

Beispiel:
Die A-GmbH liefert und berechnet am 13.11.2010 Ware an die B-GmbH im Wert von 3.700 € (brutto). Die B-GmbH  zahlt Wochenlang nicht und reagiert nicht auf Mahnungen. Die A-GmbH schätzt am Jahresende den Forderungsverlust und vermutet, dass 80% der zweifelhaften Forderung ausbleiben wird.

Buchungssätze am 31.12.2010

Umbuchung der Kundenforderung:
Zweifelhafte Forderungen an Forderungen a. L. u. L. 3.700 €

Berechnung des voraussichtlichen Ausfalls:

Bruttoforderung 3.700 €
./. Umsatzsteuer 591 € (3.700 € / 1,19 * 19 %)
= Nettoforderung 3.109 €
davon 80 % 2.487 €

Buchung des voraussichtlichen Ausfalls:
Abschreibung an Forderungen a. L. u. L. 2.487 € an Zweifelhafte Forderungen 2.487 €
[2]
Zitat
Einstellung in EWB:  
 
Beispiel :
Der Kunde Y meldet ein Insolvenzverfahren an. Die Forderungen in Höhe von 30.000,- € werden unsicher. Am Jahresende wird der Verlust aus dieser Forderung auf 75% geschätzt.

Buchungssatz :
zweifelhafte Ford. an Ford. a. LuL 30.000,- €

Einst. in EWB an EWB v. Ford. 18.907,65 €
Zunächst einmal die Frage, wo liegt in diesen beiden Beispielen (inhaltlich) der Unterschied? M.E. steht in beiden Fällen der Zahlungsausfall noch nicht endgültig fest, weshalb auch keine Umsatzsteuerkorrektur gebucht wird. Warum wird in Fall 1 direkt die Abschreibung und in Fall 2 das EBW-Konto bebucht?

zu [2]
Zitat
Anpassung des EWB zum Jahresabschluss:  

Beispiel :
Zum Jahresabschluss ist der Bestand an Einzelwertberichtigungen auf 15.000,- € gesunken. Der alte Bestand betrug 22.500,- €.

Buchungssatz :
EWB v. Ford. an a.o. betr. Erträge 7.500,- €
Unklar ist mir auch die Auflösung der EWBs.
Der "alte" Bestand i.H.v. 22.500 € entspricht 75 % der anfangs wertberichtigten 30.000 €. Warum geht man in dem Beispiel auf einmal wieder von Brutto-Werten aus? Ursprünglich wurden doch nur 18.907,65 € EWBs gebucht!?
Ist es richtig, dass EBWs immer nur zum Ende eine Geschäftsjahres gebildet werden (als kalk. Korrekturposten für Forderungen). Ist mit "alter" Bestand dann der Wert des Vorjahres gemeint?

Ihr seht... ich habe doch recht große Verständnisschwierigkeiten was das Thema angeht  :(  

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Viele Grüße
Sven
Zitat
rewe_beginner schreibt:
Zunächst einmal die Frage, wo liegt in diesen beiden Beispielen (inhaltlich) der Unterschied? M.E. steht in beiden Fällen der Zahlungsausfall noch nicht endgültig fest, weshalb auch keine Umsatzsteuerkorrektur gebucht wird. Warum wird in Fall 1 direkt die Abschreibung und in Fall 2 das EBW-Konto bebucht?
Nach weiterer Recherche glaube ich mir diese Frage bereits selbst beantworten zu können. In Fall 1 wird direkte und in Fall 2 die indirekte Methode verwendet, richtig?

Bei der indirekten Methode habe ich gelesen, dass der Wert auf ein passivisches "Berichtigungskonto" gebucht wird. Soweit ich mich erinnern kann, sind mir bis jetzt allerdings nur Jahresabschlüsse zu Gesicht gekommen, in denen der Betrag (auf der Aktivseite) offen von den Forderungen abgesetzt wurde. Gibt es hierzu eine Richtlinie? Die Saldierung hat doch eine Bilanzverkürzung zur Folge, womit sich bspw. die EK-Quote verbessert.
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