ich habe ein Verständnisproblem bzgl. der EWBs.
Unter diesen beiden Beiträgen [1]
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2. Zweifelhafte Forderungen: Beispiel: Die A-GmbH liefert und berechnet am 13.11.2010 Ware an die B-GmbH im Wert von 3.700 € (brutto). Die B-GmbH zahlt Wochenlang nicht und reagiert nicht auf Mahnungen. Die A-GmbH schätzt am Jahresende den Forderungsverlust und vermutet, dass 80% der zweifelhaften Forderung ausbleiben wird. Buchungssätze am 31.12.2010 Umbuchung der Kundenforderung: Zweifelhafte Forderungen an Forderungen a. L. u. L. 3.700 € Berechnung des voraussichtlichen Ausfalls: Bruttoforderung 3.700 € ./. Umsatzsteuer 591 € (3.700 € / 1,19 * 19 %) = Nettoforderung 3.109 € davon 80 % 2.487 € Buchung des voraussichtlichen Ausfalls: Abschreibung an Forderungen a. L. u. L. 2.487 € an Zweifelhafte Forderungen 2.487 € |
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Einstellung in EWB: Beispiel : Der Kunde Y meldet ein Insolvenzverfahren an. Die Forderungen in Höhe von 30.000,- € werden unsicher. Am Jahresende wird der Verlust aus dieser Forderung auf 75% geschätzt. Buchungssatz : zweifelhafte Ford. an Ford. a. LuL 30.000,- € Einst. in EWB an EWB v. Ford. 18.907,65 € |
zu [2]
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Anpassung des EWB zum Jahresabschluss: Beispiel : Zum Jahresabschluss ist der Bestand an Einzelwertberichtigungen auf 15.000,- € gesunken. Der alte Bestand betrug 22.500,- €. Buchungssatz : EWB v. Ford. an a.o. betr. Erträge 7.500,- € |
Der "alte" Bestand i.H.v. 22.500 € entspricht 75 % der anfangs wertberichtigten 30.000 €. Warum geht man in dem Beispiel auf einmal wieder von Brutto-Werten aus? Ursprünglich wurden doch nur 18.907,65 € EWBs gebucht!?
Ist es richtig, dass EBWs immer nur zum Ende eine Geschäftsjahres gebildet werden (als kalk. Korrekturposten für Forderungen). Ist mit "alter" Bestand dann der Wert des Vorjahres gemeint?
Ihr seht... ich habe doch recht große Verständnisschwierigkeiten was das Thema angeht

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Viele Grüße
Sven