Finanzwirksame Erträge

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1 2 Nächste
Antworten
[ geschlossen ] Finanzwirksame Erträge
Sehr geehrte Forumsteilnehmer,

zu einem Haftpflichtschadensanspruch tauchten Fragen zu Abgrenzungen von Versicherungsschäden mit außerordentlichen Ereignissen insbesondere über den Zeitraum von mehr als zwei Jahren mit den Konten im SRK03 in der Bilanz und der GuV auf. Welche der Konten sind wozu richtig und kommen weitere hinzu:
1. 1502 „Forderungen Restlaufzeit größer 1 Jahr“;
2. 2501 „Außerordentliche Erträge finanzwirksam – d.h. mit Ein-/Auszahlung“;
3. 2505 „Außerordentliche Erträge noch nicht finanzwirksam – d.h. ohne Ein-/Auszahlung“, z.B. für noch nicht erfolgte Leistungen sowie zur Eigenleistung eines Einzelunternehmers?
4. 2709 „Sonstige Erträge unregelmäßig“;
5. 2742 „Versicherungsentschädigungen“;
6. 4809 oder 4801 bis 4802 „Sonstige Reparaturkosten und Instandhaltungskosten“ -

Zu 5. ist speziell zu klären, ob das Konto 2742 für erfolgte Entschädigungsleistungen sowie für zu erwartende ausstehende außerordentliche Forderungsersatzansprüche – mit der Aktiv-Bilanz-Gegenbuchung zum Konto 1502 am Jahresende bis zum Ende der Reparatur getrennt nach Jahren mit Listen fortgeschrieben werden - verwendet werden kann. Im Text zum Konto 2742 steht nur „Versicherungsentschädigungen“, was zu erwartende Leistungen einschließen kann. Oder ist für zu erwartende und zu klärende Leistungen einschließlich der Eigenleistung eines Einzelunternehmers generell nur das Gegenkonto 2505 als periodengerecht richtig?

VG, Arthur
Hallo Arthur und Herzlich Willkommen bei uns im Forum,

mhh, deine Frage find ich persönlich etwas sehr pauschal. Bei den meisten Konten gibt es immer etwas Spielraum was die eigene Gestalltung betrifft. Um genauer zu Antworten wäre es gut den Fall etwas genauer zu schildern, dann könnte man gemeinsam überlegen was für welchen Fall das beste Konto wäre.


Gruß

Andreas

PS: schon am Tau gezogen, unser neues Weihnachtspiel für unsere Forumsmitglieder :D
natülich nur bei gefallen, keine Pflicht
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Sehr geehrter Andreas,

in diesem Forum ist viel Humor. Das ist prima!  

Vorgeschichte:
Ein Bagger zerstörte auf der Nachbargrundstückbaustelle unvermutet im Übergang zur Straße drei Starkstromkabel. Das ergab im weiteren Umfeld heftige Überspannungen einschließlich in Telekomnetze mit diversen Stunden Stromausfall.
Dem Grunde nach ist der Anspruch klar und wurde zum unmittelbaren Schadensfall hier an UX-DV und NT-Servern als Arbeiten nach der Datenrettung zur Reparatur mehrfach abgestimmt. Zur der Neuauflage der Ersatz-Gebraucht-UX mit Betriebssystem, integrierter DB … gehört ein Transferprogramm zur Tele-Kommunikation (TTK). Es dauerte ca. 8 Monate bis der TTK-Hersteller unter neuem Namen in den USA gefunden wurde und sowie mit seinem internen Code zur Programmanpassung tätig wurde. Seine Techniker wussten, dass ihr bisheriges Programm in UX mit automatischen Selbstreparaturversuchen korrupte Daten in der DB verursachen können. In den Wartungsverträgen sind derartige Dritteinflüsse ausgeschlossen. Nach erfolgreichen Installationen versagten dann Selektionen im Warenwirtschaftsbereich. Einem IT-Ing. gelang es, Selektionen tw. gängig zu machen. Hierbei entstanden hinzunehmende Differenzen in der DB, die manuell mit Entnahmen und Neueingaben zu bereinigen sind. Die Reparatur wird bald als erfolgreich abgenommen. Die Bau-ARGE ist für derartige Fälle der Höhe nach ausreichend versichert.

Entschuldigen Sie diese Langatmigkeit. In D sind wahre Datenrettungsspezialisten an einer Hand abzuzählen. Diese IT-Ing,s reisen um die Welt und verlangen für Zug um Zug-Tätigkeiten mit sehr viel Geduld, weitere Techniker und zusätzlichen Platz für ergänzende Arbeiten, eigene Mitarbeit sowie Humor, auch wenn die aufgekommene Gürtelrose juckt.

Die Überlegungen zu Buchungen erfolgen getrennt.

VG, Arthur
Sehr geehrter Andreas,

nun zu den Buchungsbereichen:

Buchungen sind bis zur Entschädigung der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung incl. neuen Materials zum Zeitwert mit neu für alt (nfa) ca. 30% abzugrenzen – hierauf im Gespräch einsichtig geeinigt -. Damit keine Verjährung eintritt, wird von Jahr zu Jahr ein Verzicht prolongiert.  

Jahr 1:
1.1. Material, tw. Abzug  nfa  
1.2. Fremdlohn,
1.3. Eigenlohn netto,
1.4. Inhaber-Entgeld - Mitarbeit i. d. Einzelfirma - netto,
1.5. Sonstige Kosten, Aufwendungen, Zinsen pp.
Jahr 2: 2.1. bis 2.5 analog
Jahr 3: 3.1. bis 3.5 analog

Bisher wurden Buchungen der noch nicht abgeschlossenen Jahre ohne spezielle Abgrenzungen vorgenommen. Was zum Schaden gehört ist aus Rechnungen aufzuteilen und in ein gesondertes Reparaturkonto zu übernehmen. Ergänzend sind Belege zum Eigenaufwand zu erstellen. Dazu bestand auf der DV-Reparaturbaustelle mit x-fachen Belastungen zum Überleben bisher keine Zeit.

SV, Stb. und RA haben unterschiedliche Meinungen zur GuV und BIL.
Meine Gedanken sind:
Der Vorgang ist neutral.
Der Material-Abzug nfa erfolgt zur Periode vorab.
Die Forderung im Konto 1502 an Konto 2505 oder 2742 baut sich je Periode auf.

Zum Konto 2505 oder 2742 bestanden – selbst rechtlich - keine eindeutigen Auffassungen.  
Nach meinem Verständnis neige ich zum noch nicht endgültigen Anspruch zum Konto 2505.

Der Begriff „….-Leistung“ bedarf einer Einigung dem Grunde und der Höhe nach? Zur Höhe wurde zu Beginn der Reparatur eine zu geringe Pauschalentschädigung mit 1/3 abgelehnt. Die Höhe der am Anfang grob veranschlagten Kosten von nnn.nnn hat sich bewahrheitet. Die Annahme der gekürzten Pauschalentschädigung hätte als Verlust ein Fiasko ergeben.

Der Begriff mit „…. noch nicht finanzwirksam“ fragt nach einer noch nicht vorgenommenen Zahlung?

Über die weiteren Kontenbezeichnungen werden wir sicherlich weniger diskutieren.  

VG, Arthur
Hallo Arthur,

wow, ich geb zu sowas kompexes hätte ich nun nicht erwartet. Da hast Du richtig was zu schreiben gehabt. Habs vorhin nur mal quer gelesen.
Leider fehlt mir heute abend etwas die Zeit um mich genauer damit zu befassen. Morgen kann ich nicht versprechen, Donnerstag hab ich dann wieder mehr Zeit. Allerdings gibt es hier noch mehr sehr kompetente Mitstreiter, die das dann sicher morgen in angriff nehmen werden.

Zitat
Arthur schreibt:
Der Begriff mit „…. noch nicht finanzwirksam“ fragt nach einer noch nicht vorgenommenen Zahlung?
Ja, hier fehlt es an dem Zahlungseingang.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Arthur,

man das klingt nach noch einer Menge Stess. Hoffentl. geht das gütlich aus und Ihr müsst nicht auch noch vor Gericht steiten.

Wenn ich Dich richtig verstehe willst Du nun bereits in der Buchhaltung durch ansteuern bestimmter Konten den Schaden darstellen. Würd ich auch machen, jedoch wirst Du beim Einsatz eigener Kräfte schnell an deine Grenzen stoßen.
Denn Kosten der Mitarbeiter sind bereits im Lohnbereich erfasst und können somit nicht nochmal in der GuV landen.
Solche Aufwendungen werdet Ihr wohl ausserhalb erfassen müssen, durch Stundenlohnzettel.

Desweiteren willst Du wenn ich Dich richtig verstehe im gleichen Atemzug nun diese Aufwendungen wieder neutralisieren, indem Du die zu erwartende Versicherungsentschädigung als Fdg. aktivierst. Da macht allerdings der § 252 HGB nicht mit. Du kannst nur zugesagte Entschädigungen aktivieren. Solange die Versicherung noch keine Summe zugesagt hat, bleibt das ganze schwebend und nicht realiesierte Gewinne dürfen eben gem. § 252 HGB nicht ausgewiesen werden.
Wie ich schon oben schrieb, gibt es Posten die ausserhalb erfasst werden, da Sie bereits in anderen Konten erfasst wurden, somit kann ohne weiteres das Kto. Versicherungsentschädigung bei der Zusage dann höher sein als die gesondert aufgeführten Aufwendungen. Unterm Strich wirds allerdings so wie Du es bereits geschrieben hast, eine schwarze Null.
Nur eben nicht direkt zu erkennen.

Hoffe hab ein wenig zu deinen Gedanken schreiben können.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

vielen Dank für die deutlichen Worte.

Schwamm darüber was war. Wir wollen Erfolg haben. Nun zur Sache im SRK3.

Ich danke zur Klärung des Entschädigungskontos. Der Idee vom ...  und ...traute ich nicht. Und das Thema finanzwirksam gehört eher in den Bereich öffentlicher Haushalte.

Es folgen Gedanken zu Konten. Das Thema ist  "Außerordentliche und periodenfremde Haftungsansprüche gegen Dritte“
Ist das hier ein neues interesantesThema?

Gruß Arthur
Hallo,

ich verfolge zwar das Thema aber irgendwie verstehe ich noch nicht ganz worauf du aus bist Arthur?

Ich hoffe die anderen sind darin besser.

Gruß Reaper
Hallo Arthur,

nun periodenfremd könnte man nehmen wenn die Versicherungsentschädigung ihre Ursache in früheren Jahren hatte.
Für außerordentl. sehe ich keinen Ansatz.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

ja, die Ursache ist dem Grunde nach klar nach und die Höhe ist periodenfremd darzustellen. Ein RA riet als Hilfestellung, zum Buchen. Er wisse nur „Eine Buchhaltung ohne genug oder zu wenig Konten ist nicht sauber.“ Die Gedanken nähern sich zu dem, was ich für mich dann zu entfallender Komplexität überlegte.

Erst mit der/den Zahlung/en entsteht ein Zusammenhang mit Versicherungsentschädigungen des gegnerischen Versicherers. Zum Begriff fehlt gedanklich ein klärender Zusatz wie z. B. aus erfolgten Leistungsabgrenzungen (Kommentar gesucht und nicht gefunden).

Aufwand und Ertrag müssen in der GuV-Struktur zur Periode erkennbar und anwendbar sein.
Mit normalem Menschenverstand werden angesprochen,  
1. das Sonder-Konto 1509 „Haftpflichtanspruch Restlaufzeit > 1 Jahr“
und das Sonder-Konto 2520 „Periodefremde Erträge (soweit nicht außerordentlich)
2. Das Konto 2520 sollte aufgeteilt werden, als
2.1 Konto 2521 „Periodenfremde Erträge aus Reparaturkosten“
2.2 Konto 2522 „Periodenfremde Erträge aus Fremdleistungen“
2.3 Konto 2523 „Periodenfremde Erträge aus Eigenleistungen“,
2.3.1 das ist im Betrieb mit Stundenlohnzetteln von den Leuten incl. Inhaber.
2.4 Konto 2523 „Periodenfremde Erträge aus zus. Aufwendungen und festen Kosten“
2.5 Konto 2524 „Periodenfremde Erträge sonstiger Art“
2.5.1 Dazu ist nicht einfach zu klären, was als Ertrag aus Zeitverlust der Unterbrechungen nicht erwirtschaftet werden konnte. Das ist nach dem Niederwertprinzip grob zu schätzen.
2.5.1 Hier soll und sollte es keinen Streit geben, da zus. Aufwendungen und feste Kosten mit Vorzeiten vergleichbar anteilig v. H. aufgeteilt werden. Das wird ebenso für beschädigte Sachen mit neu für alt zum gemeinen Wert vorgenommen.

So findet ein Nichtfachmann Klarheit zu angewendeten Begriffen ergänzenden Abgrenzungen? Ich freue mich auf ergänzende Kommentare.

VG Arthur
Seiten: 1 2 Nächste
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Arbeitgeber bieten verstärkt Zusatzleistungen neben dem Gehalt an Arbeitgeber bieten verstärkt Zusatzleistungen neben dem Gehalt an Im Wettbewerb um Fachkräfte locken Arbeitgeber verstärkt mit Leistungen, die über das Gehalt hinausgehen. Seit 2019 hat sich die Zahl der ausgeschriebenen Benefits von im Schnitt 3,6 auf 9,6 Zusatzleistungen......

Unternehmen fühlen sich vor allem durch US-Zollpolitik bedroht Unternehmen fühlen sich vor allem durch US-Zollpolitik bedroht Fast 60 % der in einer Studie befragten Unternehmen erwarten nennenswerte finanzielle Einbußen, die durch Zollkonflikte und die unvorhersehbare Politik der aktuellen US-Administration ausgelöst werden.......

Konkretisierung der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass Konkretisierung der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass Ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 01.07.2025 konkretisiert die Regelungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) hinsichtlich des Nachweises von Ausfuhrlieferungen. Denn nur,......


Aktuelle Stellenangebote


Controller (m/w/d) Seit fünf Jahrzehnten steht der Name IMO Oberflächentechnik in Europa für innovative und qualitativ hochwertige galvanische Oberflächen. Als einer der Marktführer in unserer Branche sind wir führend i......

Sachbearbeiter (w/m/d) Finanzbuchhaltung Die Firmengruppe Nagel ist seit über 75 Jahren Vertriebs- und Servicepartner führender Hersteller von Baumaschinen, Industriemaschinen und Baugeräten sowie Werkzeugmaschinen, Werkzeugen und Betriebsei......

Controller (m/w/d) mit Schwerpunkt Bestands- und Kostencontrolling Arbeiten Sie bei RENA mit Spitzenkräften zusammen und treiben Sie mit Ihren Ideen die Weltmärkte in den Branchen Semiconductor, MedTech, Renewable Energy, Glas und Additive Manufacturing voran. Unsere......

(Junior) Bereichscontroller Marketing & Sales (m/w/d) Mewa ist ein wertorientiertes Familienunternehmen und als Dienstleister für das moderne Textil-Management führend in Europa. Unseren Erfolg verdanken wir unseren rund 6.000 Mitarbeitern. Wir wachsen b......

Buchhaltungsfachkraft Debitoren / Accountant (m/w/d) Als einer der bedeutendsten Messeveranstalter der Welt steht die Messe München für faszinierende Erlebnisse und inspirierende Begegnungen. Auf unseren mehr als 90 Fachmessen im In- und Ausland bieten ......

Data Analyst (m/w/d) Die Richard Ditting GmbH & Co. KG ist ein Bauunternehmen mit Sitzen in Rendsburg und Hamburg. Als Generalunternehmer und -übernehmer sowie Projektentwickler gestalten wir den gesamten Lebenszyklus von......

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Fachinformatiker (m/w/d) Support und Controlling
Der Medizinische Dienst Nord ist ein unabhängiger Gutachterdienst und berät gesetzliche Kranken- und Pflegekassen in Hamburg und Schleswig-Holstein in medizinischen und pflegefachlichen Fragen. Wir sind die Spezialistinnen und Spezialisten für Begutachtungen der Pflegebedürftigkeit, in der Beurte... Mehr Infos >>

Objektbuchhalter:in (m/w/d)
DGIM ist seit 20 Jahren ein aufstrebendes familiengeführtes Immobilienunternehmen und im Sektor Health Care, seit Jahren der bundesweit führende Property Manager. In unserer Unternehmensgruppe betreuen wir mit über 180 Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter bundesweit in unsere acht Niederlassungen üb... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) Schwerpunkt Werkscontrolling und Produktkalkulation
Die TPG – The Packaging Group ist ein Firmenverbund international führender Hersteller und Entwickler von hochwertigen Verpackungsmaschinen. Durch den Zusammenschluss der Unternehmen FAWEMA, HDG und WOLF vereint die TPG Traditionsmarken, die über einzigartiges Know-how und eine herausragende Tech... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Seit fünf Jahrzehnten steht der Name IMO Oberflächentechnik in Europa für innovative und qualitativ hochwertige galvanische Oberflächen. Als einer der Marktführer in unserer Branche sind wir führend in der funktionalen Beschichtung von metallischen Oberflächen für eine große Bandbreite an technis... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Mitarbeiter (w/m/d) Buchhaltung mit Schwerpunkt Kreditoren
Energie Süd­bayern (ESB) bildet gemeinsam mit den Tochter­unter­nehmen Energienetze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unternehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeitern, Auszu­bildenden und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­produkte und ... Mehr Infos >>

Buchhalter/in (m/w/d)
Zukunftsorientiert, praxisnah, forschungsstark: Im Herzen der Hauptstadt bietet die BHT das größte ingenieurwissenschaftliche Studienangebot in der Region. Unter dem Motto „Studiere Zukunft“ bilden wir in über 70 technischen, natur-, lebens- und wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen mehr al... Mehr Infos >>

Finanzkoordination für Drittmittelprojekte (m/w/d)
Die Ludwig-Maximilians-Universität München ist eine der führenden Univer­sitäten in Europa mit einer über 500-jährigen Tradition. Sie steht für anspruchs­volle aka­demische Aus­bildung und heraus­ragende For­schung. Das Referat beschäftigt sich mit Drittmitteln, die eine wichtige Finanzierungs­qu... Mehr Infos >>

Risikocontroller (m/w/d) für das Risikomanagement Factoring
Die activ factoring AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Fo... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Reisekostenabrechnung 2025

02_Reisekostenabrechnung.png
Diese Excel-Vorlage eignet sich zur Reisekostenabrechnung in allen Branchen für Unternehmen, deren Angestellte, Vereine und Organisationen, Gewerbetreibende sowie Freiberufler. Das Tool unterstützt die aktuellen in Deutschland geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien für die Abrechnung von Reisekosten.
Mehr Informationen >>


RS-Businessplan

Betriebsaufwand.png
Unternehmen mit Balanced Scorecard (BSC) im Einsatz sind erfolgreicher als ihre Wettbewerber. Erstellen Sie mit RS-BSC Ihre Balanced Scorecard! Definieren und überwachen Sie mit Hilfe dieser Excel-Vorlage ihre operativen und strategischen Ziele.
Mehr Informationen >>

Liquiditätsplanung XL

Liquiditätsplanung XL.png
Mit der RS-Liquiditätsplanung können Sie die Liquidität planen. Die Planung erfolgt dabei über einzelne Sichten, welche komprimiert im Liquiditätsplan ausgegeben werden. Das Tool beinhaltet unter anderem zwei Jahresplanung und eine Detailsicht für Ein- und Auszahlpositionen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Haushaltsbuch Premium 

Haushaltsbuch_Premium_03.jpg
Kostenkontrolle durch Planung und Erfassung aller privaten Ausgaben und Einnahmen.
Monatsende und schon wieder fragen Sie sich „Wo ist das ganze Geld geblieben?“
Die Excel-Vorlage Haushaltsbuch Premium bringt Aufschluss. Auf den ersten Blick erscheint es zwar mühsam, jedoch bringt die Erfassung aller monatlichen Einnahmen und Ausgaben in einem Haushaltsbuch viele Vorteile mit sich:. Zum Shop >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>