Frage zu Konto in SKR03 und Abschreibung

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Frage zu Konto in SKR03 und Abschreibung
Hallo zusammen,

ich bin neu hier, habe aber schon oft Infos hier gefunden als Gast User.
Nun bin ich auf der Sache nach eurere Meinung und Hilfe.

folgende Daten:

EInzelunternehmer gründete 03.2015
Online Handel und Dienstleistungen
Jahresumsatz 2015: 12000€
Gewinn 2015: 5000€
Gewinnermittlung nach EÜR
SKR03
Umsatzsteuerabzug berechtigt, monatliche Voranmeldung.

u.a. kauft Einzelunternehmer Produkte und testet diese, erstellt Videos, Fotos und Berichte etc.
Durch diese Berichte werden Einnahmen und Verkäufe generiert.
Die Produkte werden anschließend  (6-12 Monate später) veräußert oder Privat weiter verwendet.

1. Beispiel:
Einzelunternehmer kauft Brettspiel für 20 Euro Brutto.

Auf welches Konto muss so etwas gebucht werden?
1a) Artikel soll danach gebraucht verkauft werden.
1b) Der Artikel soll nach einem Jahr priat weitergenutzt werden.

1. Beispiel:
Einzelunternehmer kauft ein Bett für 700 Euro Brutto.

Auf welches Konto muss so etwas gebucht werden?
Wie sieht es mit Afa aus, macht eine Poolabschreibung dabei mehr Sinn, da nur 5 Jahre Abschreibung?

1a) Artikel soll danach gebraucht verkauft werden.
1b) Der Artikel soll nach einem Jahr priat weitergenutzt werden.

Vielen lieben Dank

Gruß Peter
alles ist eigentlich  Wareneinkauf -  aber was soll es bedeuten, dass schon bei Kauf geplant wird, die Dinge nach einem Jahr privat zu weitergenutzt werden? WE wird doch in einer Firma nicht genutzt, sondern ist im Lager zum Weiterverkauf!

In eine sog. Poolabschreibung / Sonderposten gehören nur Dinge des Anlagevermögens zwischen 150,-- und 1000,--, die für das Unternehmen genutzt werden und nicht zum Weiterverkauf bestimmt sind.

Man muss also bei Einkauf sich entscheiden: Weiterverkauf geplant oder richtige Nutzung im Unternehmen ( bei Brettspiel und Bett würde mich der Unternehmenszweck interessieren!?).

E.
Zitat
eugenie schreibt:
alles ist eigentlich  Wareneinkauf -  aber was soll es bedeuten, dass schon bei Kauf geplant wird, die Dinge nach einem Jahr privat zu weitergenutzt werden? WE wird doch in einer Firma nicht genutzt, sondern ist im Lager zum Weiterverkauf!

-> Da hast du vollkommen Recht, dennoch handelt es sich ja quasi um Muster/Vorführobjekte um damit weitere Verkäufe und Werbeeinnahmen zu generieren.

In eine sog. Poolabschreibung / Sonderposten gehören nur Dinge des Anlagevermögens zwischen 150,-- und 1000,--, die für das Unternehmen genutzt werden und nicht zum Weiterverkauf bestimmt sind.

-> Alles klar, danke dir!
Frage: Habe bei IKEA ein KALLAX Regal gekauft, dieses ist durch optionale Einzelteile ausbaufähig.
Das Regal alleine kostete 149.- Brutto,  Zwölf Einsätze haben zusammen etwa 100 Euro Brutto gekostet.

Zählt alles einzeln oder das Regal inkl. Zubehör somit über 150 Netto?
Wie dürfte ich dies nun in SKR03 buchen?

Man muss also bei Einkauf sich entscheiden: Weiterverkauf geplant oder richtige Nutzung im Unternehmen ( bei Brettspiel und Bett würde mich der Unternehmenszweck interessieren!?).

-> Beispiel war vielleicht nicht so optimal
Wie würde die Privatentnahme eines WE nach einem Jahr aussehen?
Müsste ja irgendwie den Zeitwert ermitteln und den buchen?

Vielen Dank für deine Antwort.



E.
du schreibst
Zitat
Gewinnermittlung nach EÜR
somit hast du keine buchhaltungspflicht, sondern nur die pflicht, einzelnachweise der einnahmen und ausgaben aufzuführen.
bei einer gewinnermittlung gibt es auch keine bestandskonten.
bei kasse bzw. bankkonto sollte man den anfangsbestand vortragen, damit man eine kontrolle hat, ob das überein stimmt.

Zitat
n00b schreibt:
Frage: Habe bei IKEA ein KALLAX Regal gekauft, dieses ist durch optionale Einzelteile ausbaufähig.

Das Regal alleine kostete 149.- Brutto,  Zwölf Einsätze haben zusammen etwa 100 Euro Brutto gekostet.
Zählt alles einzeln oder das Regal inkl. Zubehör somit über 150 Netto?

Wie dürfte ich dies nun in SKR03 buchen?
eigentlich egal, ob du das nun als GWG buchst oder als betriebsausgabe.
es ist so oder so aufwand - entweder jetzt oder halt später durch die abschreibung.

Zitat
Wie würde die Privatentnahme eines WE nach einem Jahr aussehen?

Müsste ja irgendwie den Zeitwert ermitteln und den buchen?
der wareneinkauf stellt zwar aufwand dar, aber bei einer gewinnermitllung gibt es wie gesagt keine bestandskonten.
deshalb gibt es auch nichts, was du im nächsten jahr irgendwie korrigieren müsstest.
du musst auch keine inventur machen usw.


Zitat
Umsatzsteuerabzug berechtigt, monatliche Voranmeldung.
wieso monatlich?
wär das nicht einfacher, das über die USt-erklärung zu machen im abschluss?
Bearbeitet: calculon - 24.09.2016 00:49:06
Hi,

komme leider mit deiner Antwort nicht wirklich weiter.

Keine Inventur ist mir bekannt. Aber irgendwann wird das FA ja mal vorbei kommen wenn weniger Artikel verkauft werden als ich eingekauft habe.
Darum wollte ich einzelne Artikel privat entnehmen KTO 8920?

UST VA ist monatlich Pflicht bei Gründern
Zitat
Keine Inventur ist mir bekannt. Aber irgendwann wird das FA ja mal vorbei kommen wenn weniger Artikel verkauft werden als ich eingekauft habe.
jeder unternehmer verkauft weniger als er eingekauft hat, das geht gar nicht anders - außer verkauf auf
kommission, wo die ware erst angekauft wird, wenn es käufer gibt.

das FA will wissen, ob du einen gewinn gemacht hast. die anzahl deiner verkauften artikel interessiert die nicht.
dein "Gewinn 2015: 5000€ "
dem FA ist es egal, ob du 10 artikel für je 500.- verkaufst oder 1000 für je 5.-EUR.
da du keine inventur machen musst, könnte das sowieso keiner so schnell nachprüfen, wovon du wieviel verkauft hast.

das FA würde sich dann für deine artikelanzahl interessieren, wenn du zb eine kneipe hättest und da nur 2
flaschen whiskey in 2015 offiziell verbraucht hast, aber ständig welchen nachkaufst.
da würden die sich irgendwann fragen, ob du den schwarz verkaufst und dir einen prüfer vorbeischicken.

Zitat
Darum wollte ich einzelne Artikel privat entnehmen KTO 8920?
das ist ein konto für nutzungsentnahme, zb 1%-regelung bei Kfz und USt-relevant.

Zitat
UST VA ist monatlich Pflicht bei Gründern
genau, dein gründungsjahr ist 2015 und nicht 2013...
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