Gekaufte Ware aus Österreich buchen

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[ geschlossen ] Gekaufte Ware aus Österreich buchen
Hallo Allerseits,

und schon wieder habe ich eine Frage. Habe Ware (Trainings DVD) aus Österreich erworben. Diese sind aber mit einem MwSt von 20% berechnet. Bucht man diese ganz normal und bei MwSt einfach 20% ? Wie würde die Buchung für die Rechnung SKR03 aussehen.

Würde mich über eine Antwort freuen..

Grüße
Hallo,

die Ware muss meines Wissens komplett inkl. der österr. Ust. in den Aufwand gebucht werden. Die österr. Ust. kann ja nicht in Deutschland als Vst. geltend gemacht werden.

Es gibt ein Vorsteuererstattungsverfahren, das jedoch mit Verwaltungsaufwand einhergeht und auch einen Mindestbetrag hat. (ich glaube ca. 40 €)

Viele Grüße
Kimstern
Hallo Zusammen,

Kimstern hat es richtig beschrieben.

Nachtrag:

Wenn du der anderen firma deine Ust.-Id-Nr. mitteilst, können die dir eine Netto-Rechnung ausstellen und du brauchst die 20% nicht mit zu überweisen.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Guten Abend allerseits,

... und musst dann den innergemeinschaftlichen Erwerb hier in D versteuern. Vorsteuer gibt's dann grundsätzlich natürlich auch hier in D.


Gruß
Gustav
Vielen Dank. Also einfach als Aufwand inkl. die 20% MwSt als nettobetrag buchen richtig?
Also vom Buchen habe ich null Ahnung.

Entweder umsatzsteuerrechtlich wahrscheinlich falsch Bruttobetrag voll als Aufwand verbuchen. Was ein gewisses Risiko birgt, weil der deutsche Fiskus im Zweifel auch noch mal die Hand aufhält (siehe Abschnitt 42k Umsatzsteuer-Richtlinien).

oder richtig machen und mit dem Lieferanten in Verbindung setzen, USt-ID mitteilen, Netto-Rechnung anfordern, innergemeinschaftlichen Erwerb in D versteuern, ggfs. Vorsteuern ziehen.

Gruß
Gustav
Hi Gustav,

hatte schon Sorgen da ich dich einige Zeit nicht mehr gesehen hatte.

Ist schon richtig, das man erstmal Brutto für netto bucht, wenn ausl. Steuer enthalten ist. Dann hat man ja noch die Möglichkeit sich die ausl. Steuer zurückzuholen. (was dieses Jahr allerdings noch vom Verfahren her ein wenig ungewiss ist)

Das das FA hier nochmal zuschlägt sehe ich allerdings nicht, wenn sie Steuer erheben, müssten sie doch im selben Atemzug dem UN auch die Vst. genehmigen, somit hätten wir dann doch ein Nullsummenspiel.

Siehst du das als Ust.-Fachmann anders?

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

in letzter Zeit waren kaum steuerliche Fragen. Und da ich mich bei Buchungen nur noch an "Soll an Haben" erinnern kann und von Kontenrahmen wirklich überhaupt keine Ahnung habe, lese ich zur Zeit interessiert mehr als dass ich schreibe.

Ganz genau betrachtet ist die österr. Steuer unter Umständen eine "14c-Abs. 1-analog-Steuer", die nicht zum VorSt-Abzug berechtigt. Es handelt sich ja - ganz objektiv - um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung aus Ö.

Jetzt kommt es auf den finanziellen Umfang an, ob man ins Vergütungsverfahren will oder sich eine berichtigte Rechnung geben lässt oder die Sache brutto als Aufwand verbucht und alles auf sich beruhen lässt. Mit der VorSt über den innergemeinschaftlichen Erwerb in D hast Du natürlich völlig Recht. Zumal hierfür noch nicht einmal eine Rechnung Voraussetzung ist. Unterm Strich dürfte wohl alles wirklich ein Nullsummenspiel sein.

Gruß
Gustav
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